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Autor Thema: EuGH : Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens  (Gelesen 41960 mal)

Lev

  • Beiträge: 331
L. möchte hier eine Zeile von "Nichtgucker" noch mal deutlich hervorheben.

Es kommt dabei natürlich auch darauf an, ob bestimmte Umstände des Einzelfalles möglicherweise nicht von den o.g. Urteilen erfasst sind.

Das trifft den Nagel auf den Kopf und L. ist sehr dankbar für diese Erkenntnis. Denn seine Würstchen liegen noch auf den Grill und solange dies so ist, bleibt der Rechtsweg offen. Im Übrigen ist L. sicher, dass auch andere noch hungrig sind.

Lev


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
... solange dies so ist, bleibt der Rechtsweg offen. ...

Dann wollen wir 'mal hoffen, dass die Apologeten des ÖR-Rundfunks nur eine sehr, sehr lange Folge von Pyrrhussiegen davongetragen haben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 890
SWR Aktuell
13.12.2018

EU-Richter erklären Beitrag für rechtens


https://www.swr.de/swraktuell/Rundfunkbeitrag-in-Deutschland-EU-Richter-erklaeren-Beitrag-fuer-rechtens,rundfunkbeitrag-rechtens-100.html

Zitat
Einen Teil seiner Grundsatzfragen haben die EU-Richter deshalb auch abgeschmettert

Also, nur ein Teil wurde geklärt. Und der andere Teil ist noch offen ::)


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  • Beiträge: 7.396
EU-Richter erklären Beitrag für rechtens
Nö; die haben nur für Recht befunden, daß er im Beihilfebereich nicht mit europäischen Vorgaben kollidiert; über den Rest wurde nicht entschieden.

Also, nur ein Teil wurde geklärt. Und der andere Teil ist noch offen ::)
Ja; der noch offene Teil wird für den Bereich der Union evtl. auch erst dann durch den EuGH zur Entscheidung angenommen, wenn der EGMR hierin zuvor entschieden hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2018, 15:35 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 710
Kaum jemand wird z.b. Jude um koscheres Essen zu kultivieren.

Der Tausch ist ungleichmäßig, AFD gegen Rundfunk, da zahle ich lieber den Beitrag als der Ideologie durch AFD-Zugehörig zu folgen.
Nachher ärgert man sich nur wieder warum überhaupt gewählt hat.

Meiner Meinung nach gibt es kein Grund nationalistisch zu denken oder zu handeln bezüglich dem Rundfunkaspekt.
Das ist doch nur ein Spiel der AFD und irgendeiner anderen unbekannten Konstellation, trotz dass AFD die einzige Partei ist, welche den Bürger scheinbar teilweise anhört.

Es gibt kein Grund für das Pro auf territoriale Grenzen, solange wir alle einer Spezies angehören.

Man muss der Justiz auch vergeben können, alle machen Fehler.
Nur dauert dieser Fehler etwas zu lange und wir müssen das jetzt eben auslöffeln.

International weiß man nicht wer gerade was verursacht hat, vielleicht ist das alles auch ein abgekartetes Spiel
um Macht, Profit und Unterdrückung, so wie immer. Und wer ungewollt mitspielt sind meistens die größeren politischen Gruppen.
Salop gesprochen sind das die Marionetten: Rechts, Links, Arm, Reich, Aufständige

Federführend sind die Mächtigen.

EUGH:

Ich bin ja auch der Meinung dass da noch bisschen was fehlt an Begründungen.
Die haben im Volltext halt auch ordenlich was geschrieben, bzw. Copy-Pasted.
Dazu immer wieder gerne Auszüge aus dem RBStV.
Unsere Klagen sehen kaum anders aus xD


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 890


Tagesspiegel, 13.12.2018
Europäischer Gerichtshof
Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens
von Joachim Huber

+ mit Online-Abstimmung
"Frage des Tages: Halten Sie den Rundfunkbeitrag für gerechtfertigt?"


13.12.2018, 15:27 Uhr - man beachte mit 206 Kommentaren
Weiterlesen unter:
https://www.tagesspiegel.de/politik/europaeischer-gerichtshof-deutscher-rundfunkbeitrag-ist-rechtens/23754714.html


Zitat eines Kommentators:
Zitat
Nicht alles, was formaljuristisch korrekt ist, sollte man dem Bürger auch zumuten. Es mag sein, dass bei der Einführung des Rundfunkbeitrags - oder nennen wir es ehrlicher: der Rundfunksteuer - von Volljuristen vorab die Anfechtbarkeit geprüft und sauber ausgeschlossen wurde. Somit mag es rechtens sein, gerechtfertigt ist es noch lange nicht. Und das bringt die Bürgerinnen und Bürger auf die Barrikaden. Bei kaum einer Abgabe hat man so sehr den Eindruck der Abzocke und der Selbstbedienungsmentalität wie bei dieser. Der Artikel beginnt mit der schwülstigen Bemerkung, die Gegner des Rundfunkbeitrags hätten eine "Niederlage erlitten". Die wahre Niederlage hat das öffentlich-rechtliche Fernsehen erlitten, denn dieses Beitragsmodell ist nichts anderes der Offenbarungseid einer selbstgefälligen, längst überkommenen Medienkrake, der wegen der immer einfallsloseren Programmgestaltung ohne Zwangsabgabe die Zuschauer in Scharen weglaufen würden. Freie Marktwirtschaft sieht anders aus.

Dem Kommentar ist nichts mehr hinzuzufügen und kann direkt als Vorlage hergenommen werden, um zum Beispiel Frau Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, den Blickwinkel des Zwangsbeitragsvolkes aufzuzeigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2018, 18:35 von Bürger«

h
  • Beiträge: 45
Sollte hier wirklich jemand ein anderes Urteil erwartet haben, dann war er meiner Meinung nach einfach viel zu naiv. Da Deutschland der größte Geldgeber der EU ist wird wohl kaum ein europäisches Gericht gegen Deutschland urteilen (wir reden hier nicht von Firmen wie z.B. VW)! Ich glaube auch ,daß man nur auf politischem Weg dem RB kippen kann aber solange die großen "Volksparteien" schön an diesem Unrecht mitverdienen werden sie einen Teufel tun und daran was ändern! Ich persönlich warte noch immer auf eine Antwort vom ehemaligen bayerischen Justitzminister Bausbak (CSU) in Bezug auf den BR... Da sollte sich jeder selbst mal seine Gedanken darüber machen!  ;)

       


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  • 1 BvR 2099/17
EU-Richter erklären Beitrag für rechtens
Nö; die haben nur für Recht befunden, daß er im Beihilfebereich nicht mit europäischen Vorgaben kollidiert; über den Rest wurde nicht entschieden.
Diese Erkenntnis ist wichtig: der EUGH hat über die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung, insbesondere über die Vereinbarkeit mit Art. 20(2) GG wegen fehlender Fachaufsicht (fehlender Aufsichtsbehörde) für die Landesrundfunkanstalten nicht entschieden.
Wie auch, Europarecht ist nachrangig gegenüber dem Verfassungsrecht - und warum auch, offenbar hat das ja bisher niemand (außer mir?  :-X ) bemängelt.

Das größere Problem besteht darin, dass dieser Staat gar nicht mehr einsieht, sich mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungshandlungen überhaupt noch auseinanderzusetzen (straflose Klageabweisungen). Jedenfalls ist die Auslegung von Art. 5 GG durch ein paar gremiengewählte Verfassungsrichter nachrangig gegenüber den expliziten Vorgaben des durch Art. 79 GG geschützten Art. 20 GG. Dies gar nicht mehr erkennen zu wollen, ist eine ganz besondere Form des Verfassungshochverrats.

Dass in den Medien das diffizile Urteil des EUGH darüber, ob es sich bei der Haushaltsabgabe um eine staatliche Beihilfe handele, fast immer zu einem nichtssagenden "... ist rechtens" zusammengefasst wird, zeigt doch vielmehr, dass dem Volk jedes Verständnis vom demokratischen Rechtsstaat aus dem Kopf konsumiert wurde. Und im vorherigen Satz benutze ich das Verb "konsumieren" absichtlich transitiv  >:D


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

 
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