Noch eine Antwort (zunächst die Frage, geschrieben am 5.12.2011):
Sehr geehrter Frau Gödecke,
in wenigen Tagen stimmt der Landtag über das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (des weiteren ÖRR) ab. Es gilt als relativ sicher, dass auch NRW dieses Vorhaben durchwinken wird.
Nun stelle ich mir eine Frage, die sich auch viele in unserer Republik stellen:
Warum leisten wir uns einen ÖRR bestehend aus 23 Fernseh- und 77 Radiosendern mit zusätzlich Hunderten von Internetauftritten?
Der ÖRR wird durch 7,6 Mrd. p. a. aus Gebühren finanziert. Ab 2013 steigen die Einnahmen auf über 8 Mrd. Viel Geld für etwas, dass nicht zu den Grundbedürfnissen der Bevölkerung gehört. Wie erklären Sie das Ihren Wählern? Sicher nicht indem man das gleiche wiederholt und dabei versucht, den ÖRR auf die gleiche Höhe wie z. B. soziale Sicherheit, Schutz und Förderung von Familien und Kindern, Bildung, Ausbildung, Gesundheits- und Altersvorsorge zu setzen.
Während für wichtige Staatsaufgaben die finanziellen Mittel fehlen, werden Bevölkerung und Wirtschaft verpflichtet, durch Zwangsbeiträge einen nicht mehr in dieser Form und Größe benötigten ÖRR zu finanziellen. Wie erklären Sie das Ihren Wählern?
Wie lange braucht die Politik, bis sie begreift, dass im 21. Jahrhundert keinen Bedarf mehr an einer Grundversorgung durch den ÖRR besteht? Das sogenannte Niedersachsenurteil, das die Grundversorgung definieren soll, stammt aus 1986 – einer Zeit, als der private Rundfunk gerade das Licht der Welt erblickte und lange bevor das Internet erfunden war. Seitdem ist aber viel passiert und der ÖRR wird heute de Facto – zumindest in der jetzigen Form und Größe – nicht mehr gebraucht.
Jedem, der für den ÖRR und dessen Finanzierung abstimmt, muss es klar sein, dass er gegen den Willen seiner Wähler entscheidet. Diese werden bei den nächsten Wahlen solche Entscheidungen gebührend zu honorieren wissen.
Wie werden Sie abstimmen? Vertreten sie uns, das Volk oder den ÖRR?
Für eine ausführliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
René Ketterer
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-231-40093--f318981.html#q318981
Antwort:
Sehr geehrter Herr Ketterer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Dezember 2011, in der Sie sich wegen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag an mich gewandt haben. Speziell fragen Sie nach der Finanzierung und Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Wie Sie sicher verfolgt haben, hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als vorletzter Landtag zugestimmt. Ich habe, um Ihre Frage gleich zu beantworten, sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch im Landtag zugestimmt.
Ihre Aussage, der Landtag werde dieses Vorhaben "durchwinken", stimmt nicht. Der Landtag von NRW, die Fraktionen und der zuständige Fachausschuss haben sich lange, ausführlich und intensiv mit dem Staatsvertrag beschäftigt. Unter anderem wurde schon im April dieses Jahres eine größere Expertenanhörung durchgeführt.
Bis zuletzt haben wir – SPD und Grüne – die wir ja keine eigene Landtagsmehrheit haben, um Zustimmung zum Staatsvertrag geworben. In allen Diskussionen stand nicht das grundsätzliche Ob des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Rede – diese Frage werfen Sie ja auf - sondern der konkrete Staatsvertrag und die Umstellung der Gebühren im Rahmen eines Systemwechsel.
Nun noch ein paar Erläuterungen mit Blick auf Ihre Fragestellungen: das Zwei-Säulen-Modell des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks in Deutschland hat sich bewährt. Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Beiträge ist sehr gut und hält auch einem internationalen Vergleich in hohem Maße stand. Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit zeichnen den Rundfunk als staatsfern organisiertes Instrument zur Information und Aufklärung der Bevölkerung aus. Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhält darauf basierend seine Legitimation. Langfristig soll das öffentlich-rechtliche Programm werbefrei werden und sich zusätzlich so noch mehr von den privaten Sendern abgrenzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt zudem zu einer größeren Abdeckung regionaler Berichterstattung bei.
Da Sie sich intensiv mit dem Rundfunkstaatsvertrag beschäftigt haben, wissen Sie, dass durch die Umstellung von der gerätebezogenen zu einer haushaltsbezogenen Gebühr ein de facto vorhandenes Problem beseitigt wird. Das bisherige System benachteiligt die ehrlichen Gebührenzahler gegenüber denen, die sich der Pflicht zur korrekten Zahlung wissentlich oder unwissentlich entziehen. Außerdem wird auch die Beitragspflicht von Minderjährigen mit eigenem Einkommen, die im Hause der Eltern wohnhaft sind, abgeschafft.
Darüber hinaus garantiert das neue Beitragsmodell, dass es keine Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2013 gibt, die notwendig wäre, wenn der Staatsvertrag nicht verabschiedet würde. Auf diesen Zusammenhang hat insbesondere in der Abstimmungsschlussphase die CDU hingewiesen und so ihre Zustimmung begründet.
Zur Frage, warum es dieser Menge an Rundfunkanstalten bedarf, möchte ich gerne auf den in Deutschland begründeten Föderalismus verweisen. Kultur- und Medienpolitik - und darin innewohnend der Rundfunk - sind Sachgebiete, die den Ländern vorbehalten sind. Die Länder haben entweder jeweils eigene Rundfunk- und Fernsehanstalten oder mehrere Länder verfügen zusammen über eine Anstalt. Dies zeigt noch einmal mehr, dass sie auf regionales Publikum ausgerichtet sind. Weiterhin gibt es sehr gut funktionierende Kooperationen zwischen den Sendern aus verschiedenen Bundesländern.
Ich teile Ihre Auffassung, dass es keinen Bedarf mehr an einer Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, ausdrücklich nicht. Ich teile ebenfalls nicht Ihre Auffassung, dass ich gegen den Willen aller Wählern entschieden habe. Und glaube auch nicht, dass Sie mit Ihrer Meinung das ganze Volk vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Gödecke