was ist so schwer daran-
A (der Gläubiger) schließt mit dem B (Inkasso) einen Geschäftsbesorgungsvertrag ab.
C (der Schuldner) hat mit diesem Vertrag nichts zu tun.
Wenn B also C schreibt ,dann hat C keine Geschäftsbeziehungen mit B ,denn er schuldet ja A
Wenn B in seinem Schreiben seine Auslagen neben der Forderung auflistet als Gesamtforderung,dann impliziert B dem C das A seine Forderungen ihm ,dem B,übertragen hat. B zeigt aber dem C nicht offen das A die Forderung auf ihn übertragen hat,sondern C muss selber erkennen welche Art der Geschäftsbesorgungsvertrag ist oder beinhaltet.
Wenn das so ist,dann hat A seine Forderungen aufgegeben - die Forderungen des A sind gegenüber C damit erloschen.
Wenn also B mit dem C vor Gericht geht,dann streicht das Gericht regelmäßig die Forderungen des B aus,also alles was über den Schuldbetrag des A geht.Damit impliziert das Gericht dem C das der B eigentlich nur einen Auftrag für A erfüllt. B hat nichts eiligeres zu tun als mit dem Kopf zu nicken und dem zuzustimmen.----warum--
weil das Gericht bereits den Betrug den B dem C gegenüber angeleiert hat damit aus der Welt schafft.Betrug deswegen,weil B tatsächlich keinen Vertrag mit C hat und deshalb auch nur ein Auftrag des B gegenüber A vorliegen könne ,denn nur der wäre Sache die klagemäßig gegenüber dem C vor Gericht verhandelt werden kann.Kein Vertrag - keine Sache ,keine Sache -keine Klage.B hat keinen Vertrag.
der Richter hat also dafür gesorgt das die Verbindung zu A nicht abreisst und damit zur Sache gemacht ,den B vor Betrug geschützt und den C richtig in den Hintern getreten und bei allen drei trotzdem richtig Geld verdient.