Für BREMEN habe ich nun eine brauchbare Antwort zur Aufteilung der Gesamtschuld bekommen. Alle anderen winden sich ja noch um die Beantwortung der Frage dazu herum:
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 7. September 2018 nehmen wir wie folgt Stellung: Bei Radio Bremen existiert keine Dienstanweisung, die Regelungen zu der Behandlung von Anträgen nach § 268 AO enthält. Eine Prüfung etwaiger Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls. Mit freundlichen Grüssen
Unterzeichnet von einer Person des Justitiariats des Radio Bremen
Anonymisiert im Anhang und bei
Fragdenstaat unter:
https://fragdenstaat.de/anfrage/268-ao-antrag-auf-beschrankung-der-vollstreckung-auf-den-eigenen-rundfunkbeitragsanteil-7/108760/anhang/rb_antwort_geschwaerzt.pdfEs wäre angebracht, diesen Brief mit Threads, die die Bremer Sachlage zum Rundfunkbeitrag betreffen, zu verknüpfen. Hat da jemand den Überblick? (z.B. ein Bremer Mitkämpfer?
)
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)