Guten Abend,
wie erwartet, kommt nun die zweite Runde.
Was ist bislang passiert? Telegrammstil:
A hat eine Betriebsstätte schon zu Zeiten, als es noch Gebühren gab, welche fällig wurden, wenn man Rundfunkgeräte bereithielt. Dies war der bei A der Fall. A zahlte also brav, aber widerwillig seine Gebühren.
A hatte auch mal Besuch im Jahre 2004 von der GEZ, welche sich die Betriebsstätte angeschaut hat und sich Notizen machte.
2013 dann das neue Beitragsverfahren. A machte die erforderlichen Angaben und zahlte dann seine Beiträge.
2014 gab es eine Zwangsmeldung einer zusätzlichen Wohnung, obwohl nicht vorhanden.
Trotz mehrerer Mitteilungen, dass es sich bei der Meldeadresse um die Betriebsstätte handelt, kein Einlenken der GEZ.
Es folgte das komplette Prozedere Bescheid->Widerspruch->Widerspruchsbescheid->Klage
Erst bei der Klage hat die GEZ Wohnung und Betriebsstätte zu einem Konto verschmolzen. Die gezahlten Beiträge für die Betriebsstätte wurden nicht angerechnet, die Beiträge wurden erstattet.
Das Verfahren endete mit einem Vergleich, das Beitragskonto der Wohnung wurde aufgelöst.
Man kam jetzt wieder mit dem Beitragskonto der Betriebsstätte auf mich zu, und fordert Beiträge ab 2013.
A ist der Auffassung, dass Beiträge von 2013 und 2014 verjährt sind, teilte dies der GEZ mit.
Keine Antwort der GEZ, stattdessen Beitragsbescheid...Beiträge ab 2013
Widerspruch von A, Hauptgrund Verjährung 2013 und 2014.
GEZ übersendete dann ein Schriftstück, in dem angegeben wurde, dass der Widerspruch zu spät eingegangen sei, und aufgrund dessen die Beiträge nicht verjährt sind. Man teilte weiterhin mit, dass man mit A in dieser Sache nicht mehr korrespondieren möchte, aber, für den Fall, dass A einen Widerspruchsbescheid haben möchte, A denen das mitteilen soll, ansonsten sehen sie die Sache als erledigt an...ähm, was sind das bitte für Methoden? Selbstverständlich ging der Widerspruch redundant, nämlich sowohl als Fax wie auch als Brief per Einwurfeinschreiben fristgerecht ein.
Dieses teilte A mit. Weiterhin teilte A mit, dass sich die Frage, ob A ein Widerspruchsbescheid haben möchte, gar nicht stellen würde, das Verwaltungsverfahren schreibt dies doch vor. (BTW.: A würde interessieren, was für eine Taktik dahintersteckt)
Widerspruchsbescheid erhalten. GEZ bleibt dabei, dass Beiträge nicht verjährt sind, jetzt ist der Grund, dass erst beim Gerichtsverfahren bezüglich Wohnung Kenntnis über die Betriebsstätte erlangt wurde. (Textauszug im Anhang)
A ist anderer Auffassung. A weiß, dass wohl keine Verjährung eintritt, wenn Kenntnis erst jetzt erlangt wurde. Es geht dabei aber wohl um erstmalige Kenntnis. Kenntnis haben die aber schon jahrelang, im Schreiben auch mitgeteilt, damals den Mitarbeiter geschickt...
Nun überlegt A, eine Klage einzureichen, und wollte sich nach Erfahrungswerten und Tipps umhören.
Hat hier jemand eine Idee oder Erfahrungen?
A hat den Widerspruchsbescheid am 02.10. bekommen, geht davon aus, dass er durch die einmonatige Frist die Klage spätestens am 02.11. einreichen muss, richtig? Braucht es da schon eine Klagebegründung?