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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse Forderung für fehlerhaften Zeitraum  (Gelesen 2654 mal)

M
  • Beiträge: 1
Guten Tag,

bis jetzt war ich nur fleißiger Mitleser und Verweigerer, jedoch wird jetzt Auskunft benötigt, zu der ich leider (oder auch zum Glück) keinen passenden Beitrag finden konnte.

Kurzform:
Beitragsservice fordert per Vollstreckungsankündigung Geld für einen Zeitraum, in dem A nachweislich und anerkannt nicht in der Wohnung gemeldet war.

Langform:
Bei der durch den Beitragsservice stattfindenden Zwangsanmeldung wurde A falsch angemeldet. Nach einigem Schriftverkehr bei dem auch der zensierte Mietvertrag verschickt wurde, wurde dann doch ein korrektes Einzugsdatum übernommen. Das falsche Meldedatum ist anscheinend durch einen Fehler der örtlichen Meldebehörde entstanden.
A besitzt ein Schreiben, welches besagt, dass sein Einzugsdatum auf Monat 5 korrigiert wurde.

Nun erhielt A am 19.09.2018 ein Schreiben der Stadtkasse X - Betreff
„Amtshilfeersuch der/des Westdeutscher Rundunk Köln für Rundfunk von 04.17 bis xx.xx dortiges Aktenkenzeichen xxx xxx xxx / xx.xx.xx“

Person A wandte sich telefonisch an die zuständige Auskunft erteilende Person B und erläuterte die Lage. Diese bestätigte A, dass die Forderung nicht korrekt wäre bräuchte aber, um dies zu bestätigen, Einsicht in das Schreiben des Beitragsservices. Weiterhin sagte B, dass man sich an den Beitragsservice wenden werde um dies zu klären.

Zwei Wochen später erhält A eine Antwort auf seine Email an X:
Zitat
Sehr geehrter A,

ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen.

Aus Ihrer E-Mail geht die Änderung des Einzugsdatums hervor.

Der Beitragsservice hat bei uns die Forderung nicht geändert.

Somit bitte ich Sie den Betrag von xx,xx € zu überweisen ( Zeitraum
xx/xx - xx/xx)  .  Und für die Restforderung (Zeitraum xx/xx - xx/xx)
beim Beitragsservice nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen
X

Der Beitragsservice korrigiert seine Forderung nicht, obwohl aufgezeigt und von ihm selbst bestätigt wurde, dass A zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung gemeldet war.

Hilft A hier nur noch ein Gang zum Anwalt? Oder Kann A selbst noch etwas machen?

A selbst ist einfacher Arbeiter, der - bedingt durch Arbeit und Familie - nicht viel Zeit am Tag hat, um sich in alle Facetten des Themas einarbeiten zu können.

Da der Beitragsservice anscheinend nicht einmal auf Schreiben der Stadt reagiert, scheint er langsam seinen Kampfeswillen zu verlieren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2018, 19:40 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.154
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zwei Hinweise:

Probleme mit dem Rundfunkbeitrag direkt mit der verantwortlichen, zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt schriftlich klären. Nachweise an LRA und Stadtkasse senden und die Aussetzung der Vollziehung, bzw. Enstellung der Vollstreckung beantragen.

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

Sollte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass die Stadtkasse, LRA nicht reagiert haben und die Aktionen nicht eingestellt haben, könnte der vorliegende Sachverhalt in erster Instanz ohne anwaltspflicht gerichtlich geklärt worden sein. Hierfür könnten gegen die Stadtkasse und seine verantwortlichen Behördenleiter wegen rechtswidriger Vollstreckung gleichzeitig Antrag auf Rechtschutz gestellt und Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht worden sein (Anm.: Gerichtsgebühren).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2018, 11:29 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

Bei der durch den Beitragsservice stattfindenden Zwangsanmeldung wurde A falsch angemeldet. Nach einigem Schriftverkehr bei dem auch der zensierte Mietvertrag verschickt wurde, wurde dann doch ein korrektes Einzugsdatum übernommen. Das falsche Meldedatum ist anscheinend durch einen Fehler der örtlichen Meldebehörde entstanden.
A besitzt ein Schreiben, welches besagt, dass sein Einzugsdatum auf Monat 5 korrigiert wurde.
... ich nehme aus diesem Vorfall vor allem die  SEHR INTERESSANTE  Erkenntnis mit, dass Meldedaten  FEHLERHAFT ÜBERMITTELT  werden !!!
Das ist also keine Annahme mehr, das ist jetzt BEWIESEN !!!
Da lässt sich doch mittelfristig was draus machen ?!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2018, 19:41 von Bürger«

  • Beiträge: 7.239
... ich nehme aus diesem Vorfall vor allem die  SEHR INTERESSANTE  Erkenntnis mit, dass Meldedaten  FEHLERHAFT ÜBERMITTELT  werden !!!
Die Grundfrage daran, die hier in diesem Thema aber nicht zu diskutieren wäre, ist, wie diese Meldedaten an den BS übermittelt werden? Also entweder aktiv per Abruf durch den BS, (EMA hier passiv), oder durch aktive Übersendung durch das EMA, (BS hier passiv)? In jedem! Fall liegt die Verantwortung für den korrekten Umgang mit den Meldedatenbeständen beim EMA.


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