Hallo an Alle,
Person B hat im Alleingang - ohne Anwalt etc. - mit Rückendeckung der Rechtschutzversicherung wohl ein paar Hundert gespart.
Person B ist aber jetzt etwas durcheinander, nachdem ein Brief von GEZ-Anwälten kam und die
Bitte des Gerichtes an B, eine
"abschließende Erklärung" abzugeben.
Was ist damit gemeint?Einen Brief des Gerichtes hatte Person B auch schon vorab bekommen, dass der Beklagte die Kosten zu tragen habe. Außerdem hat B auch den Aufhebungsbescheid der GEZ.
Die Anwälte schreiben, dass der
"Rechtsstreit erledigt" ist und beantragen, dass die Kosten der Beklagte zu tragen hat. Das sind die doch selbst
oder versteht B hier etwas falsch?
Und was ist mit "abschließender Erklärung" gemeint?Kann Person B außer den Gerichtskosten bzw. SB der Versicherung noch Kosten geltend machen (Gebühren für Einschreiben etc.)?
Danke für alle Antworten!
Grüße
Maeggie
Edit DumbTV:
Siehe auch ähnlichen Fall:
Zweitwohnung: SWR hebt Bescheide nach Urteil BVerfG 07/18 auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28426.msg178964.html#msg178964