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Autor Thema: NDR muss nicht gegen Youtube-Nutzer vor­gehen  (Gelesen 2013 mal)

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NDR muss nicht gegen Youtube-Nutzer vor­gehen
Autor: 08. Oktober 2018, 16:02

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/lto_legal_tribune_online.png

lto.de        01.10.2018

BGH zur Reichweite der Unterlassungspflicht
NDR muss nicht gegen Youtube-Nutzer vor­gehen

Der NDR muss bestimmte Äußerungen unterlassen und entfernte dazu einen Videobeitrag aus der Mediathek und der Trefferliste bei Google. Dass der Beitrag aber noch anderweitig verfügbar ist, ist nicht unbedingt Sache des Senders, so der BGH.
Zitat
Dürfen Medien bestimmte Äußerungen nicht mehr verbreiten, reicht es aus, diese von der Internetseite zu entfernen und von gängigen Suchmaschinen löschen zu lassen. Auf Dritte, die den entsprechenden Beitrag schon widerrechtlich weiterverbreitet haben, müsse hingegen nicht eingewirkt werden, solange die Verbreitung nicht wirtschaftlich vorteilig ist, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlich Beschluss (v. 12.07.2018, Az. I ZB 86/17).

Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Youtube-Nutzer den Bericht aber schon auf der Videoplattform eingestellt, welcher dort schon mindestens 153 Male abgerufen wurde. Davon erfuhr der NDR allerdings erst, als das Landgericht (LG) Hannover in einer einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro festsetzte, weil die Rundfunkanstalt gegen ihre Unterlassungspflicht verstoßen habe. Dagegen setzte sich die öffentlich-rechtliche Anstalt zu Wehr. Es stellte sich also die Frage, wie weit die Unterlassungspflicht reicht.

Der BGH kam, wie das OLG Celle in der Vorinstanz, zu dem Ergebnis, dass sich der NDR an das Unterlassungsgebot gehalten habe, weil die Rundfunkanstalt nicht dazu verpflichtet sei, die Veröffentlichung des Beitrags auf Youtube zu unterbinden.
Weiterlesen auf :
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-izb8617-medien-verbotene-ausserungen-unterlassen-umfang-ndr-google-youtube/



Volltext der Entscheidung:
BGH 12.07.18, I ZB 86/17 - Unterlassg./Löschung Fernsehbeitrag aus Mediathek
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28928.0



Siehe auch :
Medienpolitik in Niedersachsen - 24.Sitzung des Niedersächsischen Landtags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28780.0

Audiovisuelle Mediendienste: Halbseiden ins Zeitalter der Medienkonvergenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28906.0

Algorithmen und digitale Macht: Nicht Laissez-faire, sondern handeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28926.0

NDR auf Helgoland ab sofort über DAB+ zu empfangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28908.0

NDR Rundfunkrat stimmt Jahresabrechnung 2017 zu
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28859.0


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