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Autor Thema: Matthias Knothe (Staatskanzlei SH): Er will mehr  (Gelesen 3608 mal)

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Süddeutsche Zeitung, 03.10.2018

Medienpolitik
Er will mehr

Matthias Knothe aus Schleswig-Holstein koordiniert seit 26 Jahren fernab der Öffentlichkeit die Rundfunkpolitik der Länder. Nun hat der Jurist beachtliche und chancenreiche Reformpläne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgelegt.

Von Claudia Tieschky

Zitat
Dass es in Kiel so brummt medienpolitisch, würde man erst mal nicht vermuten. Mehr als 600 Kilometer sind es bis Mainz, wo in Rheinland-Pfalz der Vorsitz der Rundfunkländerkommission liegt. Und somit zweifellos ein Hotspot der Medienpolitik, für die die Länder zuständig sind. Aber Kiel? In Kiel gibt es Matthias Knothe, 58, den Leiter der Stabstelle Medien in der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein. Aus seinem kleinen Büro am Wasser kam maßgeblich der Reformplan für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unter dem Namen "Indexmodell" läuft. […]

Der Mann mit Fliege sitzt hinter schusssicherem Glas. Heide Simonis (SPD) nannte ihn mal ihren medienpolitischen 007, "er hat alle Lizenzen", sagte sie. […]

Fragt man, was ihn nach 26 Jahren antreibt, antwortet er als gut gelaunter Verfassungspatriot: "Der Artikel fünf ist halt einer der schönsten Artikel unseres Grundgesetzes. Die Chance zu haben, ihn mitzugestalten zu können, ist einfach großartig“. […]

Er korrigiert sofort, wenn man ihn als Miterfinder des Indexmodells bezeichnet. Er sei neben Senator Carsten Brosda aus Hamburg und Professor Wolfgang Schulz vom Bredow-Institut nur "einer der Wiederentdecker". 1991 habe es in Kiel ein Symposium zum Indexmodell gegeben, mit dem damaligen Direktor des Bredow-Instituts und späteren Richter am Bundesverfassungsgericht Wolfgang Hoffmann-Riem. […]

Nicht zuletzt nähme der Vorschlag mit der automatischen Finanzanpassung ARD und ZDF aus der populistischen Schusslinie, was auch andere Länder möchten, der Staatskanzleichef von NRW, Nathanael Liminski, will eine "Entpolitisierung" der Beitragsdebatte. […]

Die Gegner will Schleswig-Holstein noch überzeugen. Davon, dass das Modell die Sender weder unter- noch überfinanziere. Dass die unabhängige Finanzkommission KEF, die bisher die Beitragshöhe festlegt, eine neue Rolle als Kontrolleur bekomme, aber nicht weniger Macht. Und davon, dass die genauere Definition des Senderauftrags nicht das Unterhaltungsangebot bei ARD, ZDF und Dradio kaputthauen würde. […]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/medienpolitik-erwill-mehr-1.4154710

siehe u.a. auch:
Zukunftsmodell einer konvergenten Medienwelt vom 22.03.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26871.msg168897.html

Das ABC-Modell: Wie der Auftrag für den örR künftig aussehen könnte vom 21.06.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23429.msg149365.html#msg149365


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Zitat
Was keiner der sechzehn Ministerpräsidenten will, die dafür auch noch ihre Landtage fragen müssen und möglicherweise keine Mehrheit bekommen.

So so, die Ministerpräsidenten müssten auch noch die Landtage fragen, und möglicherweise gäbe es von dort Gegenwind, was verhindert werden muss??  :o Ich dachte mal, unser politisches System nenne sich "Demokratie", die Landtage wären die Vertretung des Volkes, und hätten Entscheidungsgewalt, was in ihrem Land passiert?

Manchmal kann ich nur noch staunen, wie verkommen dieser ganze Filz inzwischen ist, und wie weit er sich selbst von elementaren demokratischen Prinzipien wegbewegt hat. Und die Leute (inkl. Claudia Tieschky @ SZ) scheinen es noch nichtmal ansatzweise zu merken.


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Der schönste Artikel ist immer noch Art.1 GG. Ich zitiere mal die beiden Sätze des Absatz 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Herr Knothe "gestaltet" in unseliger Tradition, die das BVerfG begonnen hat, den Art. 5 GG so, dass Grundrechte von Millionen Menschen mit Füßen getreten werden.

Ein Grundrechtsträger (Art. 5) übt staatliche Gewalt auf die Würde (Art. 1) des Menschen aus. Die staatliche Gewalt missachtet Art. 1 Abs.1 Satz 2.

Abgaben für den Rundfunk waren jahrzehntelang eher ein kleines lästiges oder erfreuliches Ding gewesen irgendwo zwischen Müllkosten und Schwimmbadeintritt. Seit bald sechs Jahren steht diese Abgabe im gleißenden Licht fortgesetzter Verletzungen von Grund- und Bürgerrechten. Völlig disproportional.

Was meint dieser Verfassungspatriot in Kiel, weshalb Klagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig sind wegen dieser "Gestaltung" des Rundfunkbeitrags?

Sollte Herrn Knothe das nicht wenigstens ein bisschen peinlich sein?


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Herr Knothe "gestaltet" in unseliger Tradition, die das BVerfG begonnen hat, den Art. 5 GG so, dass Grundrechte von Millionen Menschen mit Füßen getreten werden.
[...]
Sollte Herrn Knothe das nicht wenigstens ein bisschen peinlich sein?
Ja, ich habe auch kurz gezuckt, bei der Aussage. Das Grundgesetz muss nicht gestaltet werden, schon gar nicht von so jemandem.

Original:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Wirklichkeit:
(1) Der Staat hat das Recht den freien Wettbewerb von meinungsbildenden Medien durch einen parteigesteuerten Apparat zu sabotieren und dem Bürger ein parteidienliches Programm durch zusätzlichen Erwerb von Fußballrechten etc. schmackhaft zu machen, für das die Bürger gezwungen werden zu zahlen. Die Zensurverantwortung im verbleibenden Mediensystem unterliegt den dort auftretenden Privatunternehmen.

Applaus ApplausVielen Dank Herr Knothe für diese "Gestaltung" des Artikels 5


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

o
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Nur weiter so 007. Beitragserhöhungen wird der zahlende Bürger mit Freude aufnehmen und willenlos bezahlen, oder auch nicht.

Frau Tieschky, eine tolle Homestory von ihnen. Ernst ist es ihnen damit aber hoffentlich nicht, da der Artikel unterirdisch und eine Lobpreisung auf Herr Knothe ist. Zugleich aber auch eine Bestätigung warum ich kein SZ Abo mehr besitze und die Seite komplett meide.

Wenn Herr Knothe 007 ist, wer ist dann bei dem Schmierentheater M, Q und Miss Moneypenny?


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Nicht zuletzt nähme der Vorschlag mit der automatischen Finanzanpassung ARD und ZDF aus der populistischen Schusslinie, was auch andere Länder möchten, der Staatskanzleichef von NRW, Nathanael Liminski, will eine "Entpolitisierung" der Beitragsdebatte. […]


„Keine Entpolitisierung der Rundfunkgesetzgebung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28765.0
Interview mit Rainer Robra, Staatsminister, Chef der Staatskanzlei und Kulturminister des Landes Sachsen-Anhalt
Zitat
medienpolitik.net: Eine Gruppe von Ländern schlägt eine Indexierung und Flexibilisierung des Beitrages vor. Es ist das fünfte Mal, dass Sie als Chef der Staatskanzlei über die Höhe der Rundfunkgebühr/des Rundfunkbeitrages entscheiden müssen. Sie müssten doch froh sein, wenn dieses Verfahren durch das Indexierungsmodell abgelöst wird?

Rainer Robra: Das ist ein zweischneidiges Schwert. Durch eine Übertragung in die von einem Index gesteuerte Selbstregulierung der Anstalten und ihrer Gremien käme es zu einer sehr weit gehenden Entpolitisierung der Rundfunkgesetzgebung. Das kann auf Dauer für die Akzeptanz der Anstalten in einem repräsentativen parlamentarisch-demokratischen System gefährlich sein. Darauf hat auch meine Kollegin Raab aus Rheinland-Pfalz kürzlich in einem Zeitungsbeitrag hingewiesen. Bestenfalls holt sich die Politik das zurück, wenn sie den Eindruck hat, dass die Entwicklung in eine falsche Richtung läuft. Bei so einem Gerangel möchte ich nicht dabei sein. Was immer wir verabreden hat nicht Verfassungsrang, es hat den Rang eines einfachen Gesetzes und kann auch jederzeit geändert werden. Ich habe es bei allen Problemen, die im Detail mit der Rundfunkstaatsvertragsgesetzgebung verbunden sind, immer für richtig gehalten, dass die zuständigen Ausschüsse der Landtage über die laufende Entwicklung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk informiert sind, denn nur dann können wir ernsthaft von einer Medienpolitik in den Ländern sprechen.


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