Hallo zusammen und frohen Tag der deutschen Einheit,
pünktlich zu diesem Feiertag erhielt Y gestern einen Brief betitelt mit "Eine Wohnung - Ein Rundfunkbeitrag - Aktenzeichen xxyy".
Zur Vorgeschichte: Y hat im Jahr 2013 seine erste eigene Miet-Wohnung bezogen in einem Mehrparteienhaus, insgesamt 9 Wohnung also 9 Parteien. Auf diese Adresse umgemeldet beim Anwohnermeldeamt wurde Y im Mai 2013. Deswegen kam auch bald der erste Brief zur GEZ Anmeldung, es dürfte im September 2013 gewesen sein. Dieser Brief wurde zunächst ignoriert. Seitdem kam nie wieder irgendwas.
Jetzt durch den Meldedatenabgleich 2018 ist Y wohl aufgeflogen. Er ist sonst sehr gewissenhaft und möchte weniger Ärger und Aufwand durch das Verweigern der Rundfunkgebühren. Zumal es ihm auch an fachlichen Kenntnissen diesbezüglich fehlt.
Also würde er sich nun zum Rundfunkbeitrag anmelden. Nun möchte Y trotzdem möglichst wenig nachzahlen.
Im FAQ zum Meldedatenabgleich steht:
Muss der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro gegebenenfalls nachgezahlt werden?
Entscheidend ist hier das Einzugsdatum: Wenn bislang keine Person für die Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlt, dann sollte die angeschriebene Person das Einzugsdatum auf dem beiliegenden Antwortbogen vermerken und an den Beitragsservice senden oder für die Antwort das Online-Formular nutzen. Ab diesem Datum wird dann der Rundfunkbeitrag für die Wohnung berechnet. Der Meldedatenabgleich 2018 schließt an den vorangegangenen Meldedatenabgleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführt wurde. Eine rückwirkende Anmeldung erfolgt daher frühestens zum 1. Januar 2016.
(Quelle:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html )
Heißt das, dass die Beiträge zwischen Mai 2013 und Dezember 2015 somit automatisch verjähren, weil meine Anmeldung erst ab 1.1.2016 gilt? Auch wenn ich seit 2013 angemeldet sein müsste? Das wäre für Y verkraftbar.
Wie sollte Y am besten vorgehen, um die Verjährung geltend zu machen?
In diesem Thread steht ein ähnlicher Fall, aber da wird einem das Aussitzen bis zum Festsetzungsbescheid nahe gelegt. Das ist aber Y zu riskant.
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.0.htmlBetrugsversuche (durch Falschangaben) ist Y nicht zu haben.
Vielen Dank für die Hilfe
Post Scriptum: Tut mir leid, wenn die Angaben/Informationen/Recherchen möglichweise unpräzise sind, ich bin im Urlaub aber dieses Thema belastet mich sehr.