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Autor Thema: Rat vom Rechtsexperten: Jeder muss zahlen  (Gelesen 2713 mal)

C
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Rat vom Rechtsexperten: Jeder muss zahlen
Autor: 02. Oktober 2018, 19:46

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/focus_online.png

Focus, 01.10.2018
Rat vom Rechtsexperten
Jeder muss zahlen:
Was Sie zum Rundfunkbeitrag wissen müssen

Viele bisherige Nichtzahler werden mittlerweile Post bekommen haben mit der Aufforderung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Denn im Mai hatten die Einwohnermeldeämter ihren Datenbestand erneut an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) weitergegeben. Aber was passiert eigentlich, wenn man die Post ignoriert?

Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer

Zitat
Welche Strafe droht Drückebergern? Kann man sich gegen den Beitrag wehren? Muss ihn wirklich jeder zahlen - oder gibt es Ausnahmen? ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer informiert über die wohl unbeliebtesten Gebühren des Landes. […]

Bisher musste auch für Zweitwohnungen der Beitrag entrichtet werden. Der Bundesgerichtshof kippten am 18. Juli diese Regelung. Inhaber mehrerer Wohnungen müssen somit künftig nur noch einen Beitrag zahlen. Betroffene können derzeit einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Das Gesetz muss bis spätestens 30. Juni 2020 nachgebessert werden, so die Vorgabe der Richter.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/finanzen/experten/tobias_klingelhoefer/rat-vom-rechtsexperten-jeder-muss-zahlen-was-sie-zum-rundfunkbeitrag-wissen-muessen_id_9428098.html

Zur ARAG-Rechtsschutzversicherung siehe auch:
Versicherungslücke, Vorvertraglichkeit? Rechtsschutzversicherung weigert sich vom 20.04.2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22055.msg140935.html#msg140935
[…]
Ein Anwalt war dankenswerterweise überraschend schnell gefunden (... gut, dass es mittlerweile ein Netzwerk gibt :) ), und der übernahm  auch die Deckungsanfrage bei der Versicherung (ARAG). Deren Antwort hat selbst ihn überrascht: Es wurde NICHT abgelehnt wegen mangelnder Erfolgsaussichten mit Verweis auf Leipzig (BVerwG) im März, sondern aus den folgenden Gründen:

+ Rundfunkbeitrag gehört zum Mietrecht, Mietrecht ist aber nicht Bestandteil der Versicherung (die Person hat Anfang 2014 natürlich Verwaltungsrecht - und Arbeitsrecht, aus anderen Gründen) abgeschlossen, und dann Ende 2014 geklagt, nachdem der erste Bescheid im Sommer 2014 eingegangen war)

+ Der Schadensfall ist VOR Vertragsabschluss eingetreten (man bezieht sich also auf die "Zahlungspflicht" seit Januar 2013).

Auch das nochmalige Insistieren des Anwalts mit den Hinweisen, dass Beitragsangelegenheiten NUN WIRKLICH Verwaltungsrecht seien und es auch in den Geschäftsbedingungen der Versicherung keinen diesbezüglichen Hinweis gäbe und dass der Schadensfall durch das Eintreffen des Bescheides definiert ist, weil  ERST DAS  ein Verwaltungakt ist, hat nichts genützt ! […]


Edit "Bürger" - Hinweis:
"Focus" gehört zum "Burda-Verlag", welcher Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen hat und demzufolge mglw. von der "Rundfunkbeitragspflicht" befreit ist - siehe u.a. unter
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
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Re: Rat vom Rechtsexperten: Jeder muss zahlen
#1: 02. Oktober 2018, 22:36
Rat vom Rechtsexperten
Zitat
Bisher musste auch für Zweitwohnungen der Beitrag entrichtet werden. Der Bundesgerichtshof kippten am 18. Juli diese Regelung. [...]
Wie passt das zusammen...?


Edit "Bürger" - Ergänzung zum schnelleren Verständnis für Leser, denen das ggf. entgangen sein sollte:
"...wenn es doch das Bundesverfassungsgericht und nicht der Bundesgerichtshof war."
Insofern dürfte es mit dem "Rechtsexperten" nicht weit her sein... ;)


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Re: Rat vom Rechtsexperten: Jeder muss zahlen
#2: 03. Oktober 2018, 00:33
Hinweis im Einstiegsbeitrag ergänzt, demgemäß sich solcher "Rechtsexperten-Qualitätsrat" mglw. erklären ließe... ::)
[...]
Edit "Bürger" - Hinweis:
"Focus" gehört zum "Burda-Verlag", welcher Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen hat und demzufolge mglw. von der "Rundfunkbeitragspflicht" befreit ist - siehe u.a. unter
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Re: Rat vom Rechtsexperten: Jeder muss zahlen
#3: 03. Oktober 2018, 02:09
Rat vom Rechtsexperten
Jeder muss zahlen:
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Aber was passiert eigentlich, wenn man die Post ignoriert?

Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer

Ach was würden wir nur ohne all diese Experten machen?  ;D

@Experte Tobias
Was passiert, wenn die Post gar nicht ankommt, weil diese als unzustellbar an den Absender zurück geht?
Richtig = garnix  ;)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Rat vom Rechtsexperten: Jeder muss zahlen
#4: 03. Oktober 2018, 11:31
Zitat
2013 wurde der Rundbeitrag vereinheitlicht und damit vereinfacht. Seither ist er nicht mehr davon abhängig, ob und wie viele Geräte in einem Haushalt vorhanden sind und wie viele Personen dort leben, sondern jeder Haushalt zahlt 52,50 Euro im Quartal, also 17,50 Euro im Monat. Jeder, der volljährig ist und in einer Wohnung angemeldet ist, ist gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Weitere Personen, die in der gleichen Wohnung leben, egal ob als Familie oder Wohngemeinschaft, müssen dann keinen Beitrag mehr zahlen.

1. Der im privaten Bereich zu zahlende Betrag war zu keiner Zeit von der Zahl der Geräte oder der Personen abhängig.

2. Es besteht ein Unterschied zwischen Haushalt und Wohnung. In einer Wohnung können mehrere Haushalte existieren, für die zu GEZ-Zeiten im Falle des Gerätebesitzes jeweils gezahlt werden musste, während heute pro Wohnung kassiert wird und es auf die Zahl der Haushalte in dieser nicht ankommt.

3. Da weitere Personen, die in der Wohnung leben, nicht zahlen müssen, sich entsprechend dem Gesetz nicht einmal anmelden müssen, muss gerade nicht jeder zahlen. Die LRA ist zudem nur berechtigt von denen Auskunft zu verlangen, für die konkrete Hinweise auf eine mögliche Zahlungspflicht vorliegen. Die Tatsache, dass man irgendwo gemeldet ist, ist für sich allein kein solcher Hinweis, da man in einer Wohnung leben kann, für die bereits gezahlt wird und man eben nicht verpflichtet ist, dieses anzuzeigen. Dass der BS und mit diesem die LRA verpflichtet sind, die Daten derjenigen zu löschen, die nicht zahlen müssen, und sie damit zumindest offiziell Informationen verlieren, ist nicht das Problem der Bürger sondern eines der "Beitragskonstruktion".

Stoßgebet: Lieber Gott, mach mich bitte zum Experten!

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 18:17 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
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Re: Rat vom Rechtsexperten: Jeder muss zahlen
#5: 04. Oktober 2018, 14:01
Zitat
Da der jetzige Abgleich der Meldedaten an den vorangegangenen Abgleich anschließt, der in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführt wurde, erfolgt eine rückwirkende Anmeldung aber frühestens zum 1. Januar 2016. Also besser nicht erst auf die Post vom Beitragsservice warten, sondern gleich melden.

Allein schon der Abschlusssatz lässt erahnen, dass Focus den Artikel entweder irgendwoher ungeprüft übernommen hat oder sich als Verfechter des Rundfunkbeitrags sieht.

"Bitte, bitte, lieber ÖRR! Ihr habt mich bisher noch nicht erfasst! Ich bin zwar Nichtnutzer, aber bitte schreibt mich doch an, damit ich euch völlig zu unrecht Geld überweisen darf!"

Das ist ja fast so als hätte Kaiser Wilhelm den Franzosen zwei Wochen vorher Bescheid gegeben, dass man dann über Belgien angreift oder man zur Polizei läuft, weil man sich als ungeahndeter Falschparker melden möchte.


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