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Autor Thema: Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren  (Gelesen 1936 mal)

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medienpolitik.net       20.09.2018

Medienpolitik:
Zwei Paar Stiefel
Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren


Von Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund, Thüringer Staatskanzlei

Im Juli 2018 haben die Länder einen ersten Diskussionsentwurf für einen Medienstaatsvertrag veröffentlicht und zur Kommentierung aufgerufen. Mehrere Länder – darunter Thüringen – hatten und haben Bedenken gegen verschiedene Regelungsansätze und die dahinter liegenden Vorstellungen von der Regulierungsbedürftigkeit der Online-Welt.

Zitat
So hat die Rundfunkkommission der Länder erst in ihrer letzten Sitzung vor Beginn der Online-Konsultation entschieden, das Thema Medienkonzentrationsrecht aufgrund unüberbrückbarer Differenzen aus dem Projekt Medienstaatsvertrag herauszulösen und zurückzustellen. Zwar wurde der Entwurf zu den übrigen drei Themenfeldern von der Rundfunkkommission veröffentlicht, doch enthält dieser insgesamt zehn in eckige Klammern gesetzte Passagen – weil diese Überlegungen im Länderkreis noch nicht abgestimmt sind. Da es auch zu anderen Regelungen noch Diskussionsbedarf gibt, ist die Veröffentlichung des Vorschlags aber gut, um eine breite (medien-)politische Debatte zu erreichen.

Als Beitrag dazu im Folgenden einige grundsätzliche und spezifische Überlegungen.

Internet als Lebensraum
[...] Dem steht heute das Bild einer Gesellschaft mündiger Bürger gegenüber, wie es beispielweise in folgenden Sätzen des Thüringer Koalitionsvertrages zum Ausdruck kommt: „Der Zugang zu digitalen Netzen und deren Inhalten gehört zur Daseinsvorsorge. Er ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme demokratischer Rechte und gesellschaftlicher Teilhabe. Die Koalition spricht sich gegen jegliche Zensurversuche im und Überwachung des Internets aus.“
[...]

Rundfunkbegriff und Zulassungserfordernis
[...]

Medienintermediäre
Intermediäre sind in erster Linie Sortierwerkzeuge, keine Auswahlwerkzeuge. Anders als Zeitungen, Radio- und Fernsehprogramme sowie ihre Verlängerungen im Internet wählen die meisten Medienintermediäre – anders als Medienplattformen – aus der weltweiten Fülle der Online-Inhalte nicht eine begrenzte Menge von Informationen aus, sondern sortieren alles, was da ist. Dabei führt schon jede Regionalisierung und Personalisierung zu einer „Diskriminierung“ derjenigen Inhalte, die aufgrund des Aufenthaltsortes des Nutzers oder seiner Nutzungsgewohnheiten weiter hinten landen, als sie es auf einem ‘sauberen‘ Endgerät oder mit einem neu angelegten Account tun würden. Vor diesem Hintergrund stellt eine allgemeine Anti-Diskriminierungsregel für Intermediäre, wie sie in § 53 e zur Diskussion gestellt ist, eine Gefahr für die Meinungsvielfalt dar. Denn über das Kriterium des „sachlich gerechtfertigten Grundes“ würde ein Einfallstor für staatliche oder staatlich veranlasste Regulierung einer vermeintlich ‚richtigen‘ oder ‚objektiven‘ Anzeige-Reihenfolge geschaffen.
Wirklich diskriminierungsfrei wäre nur ein reines Zufallsprinzip. Das heißt für eine Suchmaschine, alle von ihr erfassten Webseiten, die das gesuchte Wort oder die gesuchten Wörter enthalten, würden in einer von einem Zufallsgenerator bei jeder Suchanfrage neu erstellten Reihenfolge angezeigt. Es leuchtet ein, dass man mit einer solchen Suchmaschine nichts mehr finden würde oder eben nur durch Zufall.
[...]

Plattformregulierung
[...]
Zum Abschluss sei an das viel zitierte Böckenförde-Diktum erinnert. Es lautet: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Und gerade, weil unser Staat diese Garantie nicht geben kann, sollte er nicht versuchen, diese Tatsache durch Manipulation der freien Meinungsbildung außer Kraft zu setzen, auch dann nicht, wenn ihm Teile der Bevölkerung den Rücken kehren. Täte er es doch, würde seine Verwandlung vom freiheitlichen, säkularisierten Staat in etwas anderes beginnen.
Weiterlesen auf :
http://www.medienpolitik.net/2018/09/zwei-paar-stiefel/



Siehe auch :
KEK kritisiert fehlende Reform des Medienkonzentrationsrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28541.0

Heike Raab (SPD): „Das Medienkonzentrationsrecht hat Defizite“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24042.0

„Zeitenwende“ – VAUNET fordert zukunftsfesten Medienstaatsvertrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28694.0

Sachsen: Gesetzesinitiative für Verbleib von UKW-Kabelradio
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28807.0

sowie insbesondere auch
Der (neue?) "Rundfunkbegriff" gem. Diskuss.-Entw. „Medienstaatsvertrag“ 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28239.0.html

Online-Umfrage: Bürger sollen sich an Medienstaatsvertrag beteiligen (heise.de)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28233.0.html

Medienstaatsvertrag: Bürger können noch länger am neuen Rundfunkrecht mitwirken
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28400.0


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