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  • VERHANDLUNG VG Freiburg, Mi. 14.11.2018, 10 Uhr: 14. November 2018

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Freiburg, Mi. 14.11.2018, 10 Uhr  (Gelesen 2942 mal)

  • Beiträge: 890
VERHANDLUNG VG Freiburg, Mi. 14.11.2018, 10 Uhr
Autor: 20. September 2018, 13:13
Mittwoch 14.11.2018 um 10 Uhr Verhandlung, Rundfunkbeitrag VG Freiburg
Habsburgerstr, 103
im 5. OG Zimmer 528


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2018, 00:44 von DumbTV«

L
  • Beiträge: 353
Zur Orientierung für den Weg zum VG Freiburg:
https://www.openstreetmap.org/node/1647323920


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2018, 00:44 von DumbTV«

  • Beiträge: 890
Hier noch eine kurze Abhandlung und Sichtweise einer der drei Kläger vom 14.11.18 am VG Freiburg.

Zitat
Hallo

für mich war die Sache vor Gericht sehr aufwühlend und aufregend.

Am Eingang standen gleich 3 Polizisten die intensive Kontrollen durchführten, Jacken und Rucksäcke wurden durchsucht, alle elektronischen Geräte mussten abgegeben werden. Jede Person wurde mit Metalldetektor untersucht und abgetastet.
Ein Polizist teilte mit, dass vor einiger Zeit ein Mann mit einer Axt im Gepäck aufgetaucht ist, seither sind verstärkte Kontrollen.

Der Andrang an Besuchern war, zum Vorteil für die Polizisten, nicht so groß.

Als Beistand konnte ich meinen Mitstreiter vom Runden Tisch gewinnen was meine Aufregung etwas legte. Von hier aus noch mal Danke!

Die Richterin händigte mir ein Fax vom SWR, in dem er gegen eine Aussetzung nach §94 VwGO ist, aus. Auch das beim EGMR  Vorschriften zur Überprüfung gestellt werden begründet keine Vorgreiflichkeit nach §94 VwGO - laut SWR.

Für die Klage hatte ich mir die markanten Punkte in meinen Dokumenten markiert. In der Aufregung verlor ich manchmal den roten Faden und habe dadurch nicht alles vorgetragen.

Die Richterin war sehr geduldig und hilfsbereit.

Ob der SWR der richtige Beklagte ist habe ich angesprochen und habe dazu einen Beweisantrag gestellt. Die Richterin hat ihn angenommen und protokolliert.

Der Punkt mit dem Festsetzungsbescheid und dessen Rechtmäßigkeit habe ich meiner Meinung nach nicht ausgiebig angesprochen. Den zugehörigen ausführlichen Beweisantrag hat die Richterin angenommen und protokolliert.
Hier habe ich mich für einen bedingten Beweisantrag entschieden, ich wollte der Richterin keinen unnötigen Stress machen, sie kann eigentlich nichts für die ganze Misere.

Habe die markanten Punkte in meiner Klage angesprochen. Für die Richterin war es aber aus meiner Sicht scheinbar nichts neues.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 21:35 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Die Richterin händigte mir ein Fax vom SWR, in dem er gegen eine Aussetzung nach §94 VwGO ist, aus. Auch das beim EGMR  Vorschriften zur Überprüfung gestellt werden begründet keine Vorgreiflichkeit nach §94 VwGO - laut SWR.

Wurde der Art. 10 MRK angeführt?

Zitat
Art. 10 MRK
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. [...]

Damit sollte das für das VG ein einfach gelagert Fall sein:
- eine Behörde (LRA) will einen Beitrag für frei erhältliche Information aufgrund eines Landesgesetzes
- Das widerspricht  Art. 10 MRK,  der vorrangig selbst vor Bundesgesetzes einzuhalten ist
-> Klage stattgegeben (*)

siehe auch
VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28251.msg178347.html#msg178347

Wenn das so noch nicht in der Klage drin war, schnell nachreichen, das geht bis das Urteil geschrieben ist.


(*) Es geht natürlich nicht dass so ein kleines VG das 8 Mrd. Business kaputt macht, also wird man (LRA) sich eine Begründung ausdenken, aber auf die bin ich gespannt. Bitte hier posten, danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 21:37 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

Z
  • Beiträge: 1.564
Ist was dabei herausgekommen?
Zitat
[...]
Ob der SWR der richtige Beklagte ist habe ich angesprochen und habe dazu einen Beweisantrag gestellt. Die Richterin hat ihn angenommen und protokolliert.

Der Punkt mit dem Festsetzungsbescheid und dessen Rechtmäßigkeit habe ich meiner Meinung nach nicht ausgiebig angesprochen. Den zugehörigen ausführlichen Beweisantrag hat die Richterin angenommen und protokolliert.
Hier habe ich mich für einen bedingten Beweisantrag entschieden, ich wollte der Richterin keinen unnötigen Stress machen, sie kann eigentlich nichts für die ganze Misere.
[...]
Inwiefern wurden die Beweisanträge als zulässig erachtet?
Waren die Beweisanträge für die Entscheidungsfindung hilfreich?


Allgemein zum Thema Beweisantrag:
Leider gibt es aus juristischen Gründen wegen des Verbotes der Rechtsberatung keinen ergiebigen Faden zur Musterformulierung eines Beweisantrages, egal, was ich beweisen möchte, ich muß mir die Formulierung individuell ausdenken.
Dennoch sollten wir unsere Erfahrungen zusammentragen, um aus Fehlern oder Erfolgen zu lernen.
Die Zitierung eines "erfolgreichen" Beweisantrages ist somit keine Rechtsberatung und die Beschreibung, aufgrund welcher Details ein Beweisantrag abgelehnt wurde, ist ja nur eine Mitteilung...



Edit "Bürger":
Weitere Infos/ Diskussion zum Thema "Beweisanträge" bitte unter
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2019, 19:30 von Bürger«

 
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