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Autor Thema: Beiträge (Abgaben) - redundante Möglichkeiten - Rechtsprechung  (Gelesen 1680 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Beiträge (Abgaben) - redundante Möglichkeiten - Rechtsprechung

Bei dem Rundfunkbeitrag hat das Bundesverfassungsgericht den Boden der Finanzverfassung und jedweder Vernunft verlassen und eine Abgabe erfunden, die sich faktisch nicht von der Steuer unterscheidet - siehe u.a. unter

Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html
Zitat
Zurück ins Funkhaus
13. August 2018, von Dr. Kay E. Winkler
https://www.telemedicus.info/article/3311-Zurueck-ins-Funkhaus.html

Schlimmer noch: das bislang geltende Gebot der Belastungsgleichheit wird ebenfalls über Bord geworfen, indem die Abgabenschuldner unabhängig vom persönlichen wirtschaftlichen Nutzen und unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit die Abgabe in fester Höhe entrichten müssen.

Das Bruder-Urteil (Gutachter / vors. Richter des Senats) vom 18.07.2018 eröffnet Beiträge für alles Mögliche. Das Beschaffenkönnen, die abstrakte Nutzungsmöglichkeit und ein beliebiger Wahrscheinlichkeits- oder Ersatzmaßstab soll nach der "neusten Erfindung" des BVerfG für die Beitragsabgabe ausreichen.

Beispiele für mögliche Beiträge:

- Beitrag für öffentliche Verkehrsmittel
- Beitrag für öffentliche Suppenküche
- Beitrag für öffentliches WLAN
- allg. Bibliotheken-Beitrag
- Stadtfestbeitrag
- Beitrag für die Möglichkeit der Beschaffung von Zigaretten, Alkohol, Kaffee, ...

Das sind Möglichkeiten über Möglichkeiten!

Ein Zusammenhang mit dem Nutzungswillen/ Nutzungsinteresse soll angeblich nicht erforderlich sein. Ein finanzielles Aufdrängen gegen den Willen ist damit lt. Bundesverfassungsgericht ein erlaubtes Mittel redundante "Leistungen" an den Mann zu bringen.
Dieses Mal sitzen die "Drückerkolonnen" auf der Staatsseite am Hebel.


Dürfen die Länder ein ihnen genehmes "Unternehmen" rauspicken und für eine redundante Möglichkeit  Geldüberweisungen an das Unternehmen unabhängig von Nutzungswillen und Nutzung verlangen?

Was sagt die EUGH Rechtsprechung oder das EU Recht dazu?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. September 2018, 14:09 von Bürger«

  • Beiträge: 7.332
Was sagt die EUGH Rechtsprechung oder das EU Recht dazu?
Grundsätzlich, daß der Begriff "staatliche Beihilfe" weit zu fassen ist und alles(!) umfasst, was ein Unternehmen von den Kosten  entlastet, die es üblicherweise ob der Art seines Geschäftsbetriebes zu tragen hätte.

Als staatliche Beihilfe gilt nicht nur ein finanzieller Zuschuß, sondern auch eine Steuerminderung.

Es ist zudem seitens des EuGH herausgearbeitet, (wie im Forum auch schon einmal benannt), daß eine staatliche Beihilfe nicht für die Finanzierung des lfd. Geschäftsbetriebes aufgewendet werden darf, sondern alleine jene Kosten abzudecken hat, die bspw. auf Grund eines staatlichen Auftrages entstehen, den Mitbewerber nicht erhalten haben.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Beiträge (Abgaben) - redundante Möglichkeiten - Rechtsprechung

Beispiele für mögliche Beiträge:

- Beitrag für öffentliche Verkehrsmittel
- Beitrag für öffentliche Suppenküche
- Beitrag für öffentliches WLAN
- allg. Bibliotheken-Beitrag
- Stadtfestbeitrag
- Beitrag für die Möglichkeit der Beschaffung von Zigaretten, Alkohol, Kaffee, ...

Das sind Möglichkeiten über Möglichkeiten![...]

Nun aktuelles Beispiel eines Beitrags wird wohl die Deutsche Bahn sein! Da bröckelt es auch.  Dann kommt der solidarische DB-Beitrag, um die Demokratie aufrecht zu erhalten! Denn es sind nicht nur Nachrichten, Unterhaltung und Sport für den Demokratieerhalt wichtig, sondern auch das Reisen, also die Begegnung der Beitragszahler um sich persönlich auszutauschen, und um zu den Talk Shows anreisen zu können. Ja, auch Politiker, Journalisten, Richter, Lustijare, Priester, Studenten und Schüler müssen reisen, da wäre doch gleich der DB-BEITRAG super solidarisch und nützt der Demokratie, weil  man und natürlich auch Frau, dann Jemanden was direkt ins Gesicht sagen kann, z.B. „du Ar....leuchter“
Aber dann nicht der Anknüpfungspunkt pro Wohnung und nicht volljährige Personen,
sondern alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren! Körperbeeintächtigte zahlen natürlich mehr,
weil der Transport für diese Menschen aufwendiger ist, wegen des Gleichheitssatzes.

Bitte nehmt mich nicht ernst! Danke!

Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. September 2018, 23:38 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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