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Autor Thema: Rundfunkrechtfortbildung durch das BVerfG rechtswidrig?  (Gelesen 1653 mal)

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  • Beiträge: 1.452
Freunde des Widerstands,

Norbert Häring hat mich in seinem Artikel:

Unerlaubte richterliche Rechtsfortbildung
http://norberthaering.de/de/27-german/news/986-revisionsbegruendung-teil-6

auf die Idee gebracht, ob beim Rundfunkbeitrag nicht genauso eine unerlaubte Rechtsfortbildung vom BVerfG vorliegt. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Das BVerfG arbeitet nun aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit die Pflicht des Bürgers heraus, dass dieser den Rundfunk finanzieren muss. Mit dem neuen Beitrag ist jeder (wohnende) Bürger Beitragsschuldner.
Eine Perversion: Das Abwehrrecht wird zur Zahlungspflicht für jeden Bürger.

Zitat aus Link oben
Zitat
Wird ein Gericht indes in solchen Fällen vom gehorsamen Diener des Gesetzes zu seinem kritischen Korrektor, so bleibt seine Bindung an „Gesetz und Recht“ nach Art. 20 III GG erhalten.

Zitat aus Link oben, Zitat (Rüthers/Fischer/Birk a. a. O. Rn 827 f.)
Zitat
[Arten der Rechtsforblidung ...]
 - Der dritte, besonders problematische Bereich betrifft richterliche ‚Gehorsamsverweigerung‘ gegenüber bestehenden Gesetzesvorschriften. Die Gerichte verdrängen und ersetzen gesetzliche Wertungen durch richterliche Eigenwertungen. Man spricht von Richterrecht ‚contra legem‘.“

Darf das BVerfG das? Können wir das in Klagen verwenden?

Querverweis:
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28411.msg178838.html#msg178838


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2018, 17:55 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja, das ist in der Tat eine hochinteressante Frage. Man könnte durchaus meinen, dass die Herrschaften vom Bundesverfassungsgericht eben das nicht dürfen - wobei ja auch schon Herr Winkler in seinem Aufsatz
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html
u. a. genau den Punkt angesprochen, sich dabei aber einfach mit der Feststellung begnügt hatte, dies sei »kurios«...

Nicht minder interessant wäre insofern, vor welcher Instanz denn eine solche Klage zu erheben wäre, bzw. wer ggf. überhaupt als Kläger auftreten könnte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 03:57 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Mindestens ebenso interessant wäre nun, vor welcher Instanz denn eine solche Klage [gegen das BVerfG] zu verhandeln wäre [...]


Zitat von: Juvenal
Quis custodiet ipsos custodes? Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Genau passende und insofern ebensogute Frage. Die Stunde der Wahrheit für den Rechtsstaat Deutschland in Sachen "Rundfunkbeitrag" bzw. daran aufgehängt, rückt näher...


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