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Autor Thema: Verjährung der Beitragsforderung  (Gelesen 30134 mal)

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  • Beiträge: 305
Re: Verjährung der Beitragsforderung
#75: 13. November 2024, 18:59
Es gilt nur der Beitrag als festgesetzt, der ausweislich dem Schreiben auch festgesetzt wurde, also für den Zeitraum 01.08.2018-31.07.2019.


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  • Beiträge: 3.285
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Verjährung der Beitragsforderung
#76: 20. Mai 2025, 12:22
Noch ein weiteres Beispiel zum Thema "Verjährung".

Ca. 200,- Euro Zwangsbeitrag muss der Betroffene für 2020 und 2021 nicht mehr bezahlen.

Die fehlerhafte Computersoftware des Beitragsservice schafft es nicht alle Festsetzungsbescheide innerhalb der Verjährungsfrist zu erstellen.

Beitragsgerechtigkeit? - Fehlanzeige!!!

Aus aktuellem Anlaß sei darauf hingewiesen, dass ab dem 01.01.2025 die Beiträge für das Jahr 2021 verjährt sind, jedenfalls sofern Beträge bis einschl. 31.12.2021 nicht bis zum 31.12.2024 festgesetzt und per "Festsetzungsbescheid" bekanntgegeben worden sein sollten.

Es könnte das Forum interessieren, wieviele Betroffene "verjährte" Festsetzungsbescheide erhalten haben, bitte hierfür weitere Infos an die Moderation.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2025, 12:51 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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