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Autor Thema: Verjährung der Beitragsforderung  (Gelesen 27182 mal)

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  • Beiträge: 304
Re: Verjährung der Beitragsforderung
#75: 13. November 2024, 18:59
Es gilt nur der Beitrag als festgesetzt, der ausweislich dem Schreiben auch festgesetzt wurde, also für den Zeitraum 01.08.2018-31.07.2019.


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