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Autor Thema: Creditreform: unrechtmäßige Verarbeitung von Daten von "Beitragsschuldern"  (Gelesen 23984 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.272
Ich rate davon ab, in der Sache der unrechtmäßigen Verarbeitung der Daten mit dem Inkassodienstleister Kontakt aufzunehmen. Der Inkassodienstleister hat keine Verantwortung für irgendwas, was ihm als Geschäftsparten von aussen aufgetragen wird. Er kann sogar davon ausgehen, dass ein Auftrag im öffentlichen Bereich rechtlich abgesichert ist.
Das einzige, was er mit irgendwelchen Antwortschreiben anfangen kann (und auch nur will), ist den Nachweis zu erhalten, dass er die Dienstleistung erbracht hat, was dazu führt, dass er (oder der Auftraggeber) die Forderung aus seiner Leistung an den "Schuldner" der Forderung weitergeben kann.
Es wird also erstmal nur teurer, weil - unabhängig vom Datenmissbrauch - seine Leistung durch Antwortschreiben (egal welchen Inhalts) nachweislich erbracht wurde.
Soviel dazu aus meinem Erfahrungsbereich.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7
Darauf hat Paigo eine Antwort erhalten, eine Kombination aus hier vorgestellten Möglichkeiten.



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  • Beiträge: 7
Ich rate davon ab, in der Sache der unrechtmäßigen Verarbeitung der Daten mit dem Inkassodienstleister Kontakt aufzunehmen. Der Inkassodienstleister hat keine Verantwortung für irgendwas, was ihm als Geschäftsparten von aussen aufgetragen wird. Er kann sogar davon ausgehen, dass ein Auftrag im öffentlichen Bereich rechtlich abgesichert ist.
Das einzige, was er mit irgendwelchen Antwortschreiben anfangen kann (und auch nur will), ist den Nachweis zu erhalten, dass er die Dienstleistung erbracht hat, was dazu führt, dass er (oder der Auftraggeber) die Forderung aus seiner Leistung an den "Schuldner" der Forderung weitergeben kann.
Es wird also erstmal nur teurer, weil - unabhängig vom Datenmissbrauch - seine Leistung durch Antwortschreiben (egal welchen Inhalts) nachweislich erbracht wurde.
Soviel dazu aus meinem Erfahrungsbereich.


Danke Seppel,

wie ist denn dein Vorschlag?

LG


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  • Beiträge: 7
Darauf die erneute Antwort von Paigo:



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2022, 15:56 von Bürger«

  • Beiträge: 7
Ein erneutes Schreiben von Paigo, unabhängig vom Schriftwechsel.

"Rundfunkbeiträge wurden bereits festgesetzt"

Eine rein fiktive Antwort steht noch aus :-)

Irgendwelche Inspirationen?



Edit "Bürger":
Dei aktuellen Beiträge bedürfen der Überarbeitung. Thread wird daher zunächst geschlossen.
Eine Einzelfall-Diskussion sollte wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen.
Für Datei-Anhänge gelten die Hinweise u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2022, 12:45 von Bürger«

 
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