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Autor Thema: Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)  (Gelesen 10447 mal)

M
  • Beiträge: 16
Hallo,

Martina Musterfrau ist für ein paar Monate ins EU-Ausland gezogen, hat ihre Wohnung in DE gekündigt und sich in DE nicht neu angemeldet oder abgemeldet. Sie ist also noch an der gekündigten Wohnung gemeldet. Da sie ihre Post gerne empfangen möchte, hat sie einen Nachsendeauftrag zu ihrer Mutter bei der Post eingereicht und dort jeglicher Form der Adressweitergabe widersprochen.
Nachdem vom Beitragsservice ein paar Briefe an die alte gekündigte Adresse geschickt und per Nachsendeauftrag an die neue weitergeleitet wurden, kam nun auch ein Brief direkt an die neue Adresse an. Dort werden Zahlungspflichten für die alte Adresse genannt, jedoch (noch) nicht für die neue.

Daher fragt sich Frau Mustermann: Woher könnten die die Adresse haben? Einwohnermeldeamt kommt nicht in Frage. Vorstellbare Optionen:

- Finanzamt
- Post (trotz Verbot der Weitergabe)
- Alter Vermieter (sehr unwahrscheinlich, wäre das überhaupt legal?)

Außerdem die Frage:
Ist Frau Musterfrau überhaupt zur Zahlung an der neuen Adresse verpflichtet, wenn sie dort gar nicht gemeldet ist, sondern nur ihre Post dorthin geschickt wird?

Grüße
Mackey


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auszug aus einer fiktiven "Historie" eines fiktiven Klägers (Akteneinsicht beim VG).

Kann ein Bescheid nicht zugestellt werden, erfolgt durch den BS eine sogenannte "Anschriftenklärung" an bestimmte Firmen:

1. Deutsche Post
2. Schober Information Group Deutschland GmbH
3. AZ Direkt GmbH

Der Handel mit unseren Adressen scheint ein gutes Geschäft zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2018, 10:54 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Man/Frau ist nur dann zahlungspflichtig, wenn man Inhaber einer Wohnung ist, für die nicht gezahlt wird. Da Martina nicht Inhaber der Wohnung der Mutter ist, für die vermutlich schon gezahlt wird, ist sie dort nicht zahlungspflichtig. Da sie auch nicht Inhaberin der gekündigten Wohnung ist, ist sie dort ebenfalls nicht zahlungspflichtig. Nur weiß der BS das ja nicht, er mahnt folglich. Dass er irgendwann an die Nachsendeadresse schreiben kann, ist u. U. auf die Deutsche Post zurück zu führen. Z. B. könnte nach Ablauf des Nachsendeauftrags ein Schreiben zurück gegangen sein, wobei die Post ggf. die Nachsendeadresse als "verzogen nach ..." angegeben haben könnte.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 890
Auf Nachfrage beim Einwohnermeldeamt der hiesigen Gemeinde, ob schon eine Abfrage des Beitragsservice der Adressdateien stattgefunden hat, konnte mir die dortige Angestellte dies nicht sagen.
Die Abfrage ginge über eine Meldeportal-Schnittstelle was die Angestellten auf dem EMA gar nicht mitkriegen würden. Wie das ganze funktioniert, und wo diese Schnittstelle sitzt, hatte sie keine Ahnung.

Hat schon mal jemand beim EMA diesbezüglich nachgehakt ? und was kommen dort für Aussagen?


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h
  • Beiträge: 566
@Frühlingserwachen:
Das Lieferkonzept hatte 'Stuttgarter' schon mal gepostet:
Meldedatenabgleich 2018 - Sammlung von Anschreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28033.msg178263.html#msg178263
Hier nochmal der Link: https://www1.osci.de/sixcms/media.php


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. August 2018, 23:09 von Markus KA«

g
  • Beiträge: 368
Der link:
Koordinierungsstelle für IT-Standards Freie Hansestadt Bremen
https://www1.osci.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&search%5Bvt%5D=Lieferkonzept+Bestandsdaten%FCbermittlung&lang=de&skip=0


Dort dann das Lieferkonzept :
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip

Woher? K.A..
Entweder Post oder EMA?

Mit dieser Problematik der unberechtigten Datenweitergabe an den BS habe ich mich beschäftigt und widersprochen beim EMA.
Die SAKD (In Sachsen) teilte mir mit, dass in Sachsen keine "Gesetzliche" Grundlage vorhanden ist, aber auf Weisung des Ministeriums des Innern die Daten weitergegeben werden.

Das EMA hat mir als angebliche gesetzliche Grundlage das geschrieben, was der Klewinghaus mal so festgelegt hat.

Das Lieferkonzept hat ein Mitarbeiter des BS erstellt und in vorauseilendem Gehorsam werden die Personendaten direkt an den BS übermittelt.
An sich soll die LRA die Daten erhalten.
Rundfunk ist Landesrecht und die Daten haben im Land zu bleiben.

Ein gewisser : D i e t m a r   Klewinghaus,
vom BS,
dieser Name steht im Lieferkonzept ganz offiziell drin - für jeden nachlesbar,
hat festgelegt, dass an den BS geliefert werden soll, obwohl auch im Lieferkonzept steht, an die LRA.

Es macht eben jeder, was er will.
Ich glaube, das nennt man Willkür.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2018, 11:54 von Markus KA«

  • Beiträge: 7.386
Es wäre die Frage der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Entscheidung des EuGH C-201/14, wonach eine Behörde, (bspw. EMA), nicht befugt ist, Daten mal eben einfach weiterzugeben, wenn jenem, zu dem die Daten gehören, nicht das Recht gewährt worden ist, der Datenweitergabe zu widersprechen.

Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung ist das ja noch etwas schärfer, denn da hat es ja auch das neue Recht, in Ruhe gelassen zu werden; die Entscheidung bezieht sich ja auf die damalige Richtlinie.

Es wäre zusätzlich durchaus klärungswürdig, ob jene Unternehmen, die bspw. zur Datenermittlung von der Post beauftragt werden, diese Datenermittlung überhaupt durchführen dürfen.

Die Ausnahmen betreffs der Einhaltung des Datenschutzes, die in der EU-Datenschutzgrundverordnung benannt werden, sind absolut; es dürfen keine Ausnahmegründe hinzuerdacht werden.

Diese EU-Datenschutzgrundverordnung haben alle einzuhalten, die mit personenbezogenen Daten umgehen; also nicht nur alle Behörden, sondern eben auch alle Unternehmen. Und jeder von denen ist zu 100% für die Einhaltung verantwortlich.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: die DSGVO entzieht Behörden nicht die Grundlage die Daten der Bürger zu besitzen und für öffentliche Aufgaben zu nutzen. Solange deutsche Behörden und Gerichte die LRA nicht konsequent als Unternehmen betrachten, solange wird man der Weitergabe der Meldedaten an den BS sicher keinen Riegel vorschieben können. Und da man als Bürger nicht vor dem EUGH klagen kann, dürften sich die Institutionen in Deutschland weiterhin recht entspannt zurück lehnen.

M. Boettcher


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L
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Daher fragt sich Frau Mustermann: Woher könnten die die Adresse haben? Einwohnermeldeamt kommt nicht in Frage. Vorstellbare Optionen:
- Finanzamt
- Post (trotz Verbot der Weitergabe)
- Alter Vermieter (sehr unwahrscheinlich, wäre das überhaupt legal?)

Die wahrscheinlichste Option dürfte die Post sein, die ja selber recht unverblümt für Adresshandel wirbt:

https://www.deutschepost.de/de/a/adressleistungen/beschaffung.html


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  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Wie Markus KA schon erwähnte, wurden Adressklärungsversuche bei einer Bekannten von der AZ Direct GmbH durchgeführt.
 


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

  • Beiträge: 7.386
Werter User drboe

die DSGVO entzieht Behörden nicht die Grundlage die Daten der Bürger zu besitzen und für öffentliche Aufgaben zu nutzen.
Was bitte ist denn an der Entscheidung des EuGH nicht zu verstehen? -> C-201/14

Eine Behörde ist nicht befugt, personenbezogene Daten an andere Behörden weiterzureichen, wenn sie demjenigen, zu dem diese Daten gehören, nicht vor der Weitergabe das Recht gewährte, dieser Datenweitergabe widersprechen zu können?

Eine Behörde darf von ihr erhobene Daten nur behördenintern verarbeiten; das EMA ist ergo nicht befugt, diese Daten an andere rauszurücken. Selbst dann, wenn man das EMA als zur Gebietskörperschaft d.ö.R betrachten würde und diese Gebietskörperschaft als für das EMA zuständige Behörde ansieht, hat diese Gebietskörperschaft nicht die Befugnis, diese Daten an den Rundfunk durchzureichen, weil zweifelsfrei eigenständig und nicht zu dieser Gebietskörperschaft gehörend, bzw. an andere Gebietskörperschaften, etc.

Die Aspekte der Strafverfolgung, bspw. bleiben davon unberührt.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.564
Deutsche Post Premium Adress! Das bedeutet, daß die Post nicht weitergesendet wird, sondern dem Absender die Nachsendeadresse mitgeteilt wird.
Für diese Dienstleistung zahlt der Absender!

Deshalb ist es grundsätzlich besser, wenn man gar keinen Nachsendeservice nutzt und die potentiellen Absender von erwünschter oder notwendiger Post (Finanzamt,  Versicherung, Freunde) vorab über die neue Adresse informiert.


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HansKuperus

Wie Markus KA schon erwähnte, wurden Adressklärungsversuche bei einer Bekannten von der AZ Direct GmbH durchgeführt.

Das ist ja interessant. Gibt es dazu nähere Infos? Wurde die Person angeschrieben oder wie ist das abgelaufen?


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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das ist ja interessant. Gibt es dazu nähere Infos? Wurde die Person angeschrieben oder wie ist das abgelaufen?
Die betreffenden Personen bekommen  von der "Anschriftenklärung" zwischen dem BS und den entsprechenden "Adressenhändlern"nichts mit. Es schein wohl ein lukratives Geschäft mit dem Handel unserer Daten zu sein.
Hinweise auf die "Anschriftenklärung" (mit welchen Adressenhändlern) , bekommt die betreffende Person erst bei einer Akteneinsicht, sofern sie Klage gegen die zuständige Rundfunkanstalt eingereicht hat. Im gerichtlichen Verfahren wird die Akte mit der entsprechenden "Historie" des Klägers vom Beklagten an das Gericht gesendet. Dort hat dann der Kläger die Möglichkeit die Akte einzusehen.

Diese Daten sind übrigens sonderbarerweise nicht in der Antwort oder Übersicht zur allgemeinen Anfrage zu personenbezogenen Daten enthalten.

Hierzu auch:
Auskunft -über -zu Ihrer Person als Beitragszahler
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27319.msg171674.html#msg171674


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K
  • Beiträge: 2.246
OT: Heißt also ein Datenauskunftsersuchen an die AZ Direct GmbH UND gleichzeitig ein Verbot über weitere Speicherung bzw. Aufforderung zur Löschung.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:59 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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