Allgemeines > Pressemeldungen August 2018

Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden - Formular liegt nun vor

(1/13) > >>

ChrisLPZ:

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/spiegel_online.png

Spiegel, 16.08.2018

Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen Bürger künftig keinen Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung mehr entrichten. Entsprechende Formulare für die Befreiung


--- Zitat ---Bürger, die eine Zweitwohnung besitzen, können ab sofort die Befreiung von Rundfunkgebühren dafür beantragen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular auf seiner ?,  Website zur Verfügung gestellt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/rundfunkgebuehren-befreiung-fuer-zweitwohnung-kann-beantragt-werden-a-1223462.html

Direktlink zum Online-Formular
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5814/Antrag_auf_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_fuer_Ihre_Nebenwohnung_0121.pdf


Danke an User drboe für den Hinweis.


Weitere Diskussionen zum Thema siehe bitte u.a. unter

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.html

drboe:
Das Formular (PDF) kann man hier herunterladen:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5814/Antrag_auf_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_fuer_Ihre_Nebenwohnung_0121.pdf

M. Boettcher

linkER:

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/heise.png

heise.de      16.08.2018

von Andreas Wilkens
Befreiung von Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung kann beantragt werden
Der Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen ist nicht verfassungsgemäß, hieß es im Juli. Nun kann die Befreiung beantragt werden.

--- Zitat ---Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Befreiung-von-Rundfunkbeitrag-fuer-Nebenwohnung-kann-beantragt-werden-4139194.html

hankhug:
Und was ist jetzt in der fiktiven Situation, wenn ich in der Hauptwohnung zu zweit (dritt, viert) wohne und nicht offiziell Beitragszahler bin? Da ist ja die Hauptwohnung gerade nicht auf meinen Namen angemeldet. Also zahle ich dem offziellen Beitragszahler für meine Hauptwohnung 50% des Beitrags (Binnenausgleich) und würde mit der Zweitwohnung auf 150% Beitragszahlung kommen, also auch mehr als laut BVerfG zulässig.

Da fehlt doch was auf dem Formular?

Kurt:

--- Zitat ---Wohnungsinhaber, die >nachweislich< bereits einen vollen Beitrag für eine Wohnung zahlen*, können sich auf Antrag von ihrer Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen.
--- Ende Zitat ---
*also dort selbst eine Rundfunkbeitragsnummer haben

Was ist daran nicht zu verstehen?  ;D 8)

Die 150%-Frage bitte der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" stellen.  >:D

Einfach.
Für alle.

Gruß
Kurt

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln