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und leserbriefe@shz.de
Bitte eure empörten und kritischen Kommentare auch so an diese Adressen richten. Im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit
Sehr geehrte shz- Redaktion,
Am 16.8.2018 erschien ein Artikel von Julia Gohde in ihrer Zeitung mit der Überschrift,
Rundfunkbeitrag - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick – Quelle:
https://www.shz.de/20717962 ©2018
Umzug, Befreiung und Kosten
Rundfunkbeitrag-die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Hier sind jedoch einige Fragen ihrer Korrespondentin nicht vollständig, und nur unzureichend beantwortet.
Solange eine Person in der Wohnung angemeldet ist, müssen die weiteren Menschen, die hier ebenfalls leben - egal ob Familie oder Wohngemeinschaft - keinen extra Beitrag zahlen. Denn die 52,50 Euro gelten pro Haushalt. – Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Richtig ist,
dass auch die weiteren Menschen die in der Wohngemeinschaft leben, gesamtschuldnerisch dazu verpfichtet sind, einen Teil des Rundfunkbeitrags mit zu bezahlen.
Eine Befreiung oder Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrages (17,49 pro Quartal) ist außerdem für pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen möglich. – Quelle: https://www.shz.de/20717962 ©2018
Dies ist sehr oberflächlich und unzureichend wiedergegeben, und erweckt fälschlicherweise den Eindruck, alle Behinderte würden eine Befreiung oder Ermäßigung des RF-Beitrags bekommen. Dies ist leider nicht so der Fall.
Richtig ist,
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (früher vollständige Befreiung) können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Voraussetzungen erhalten.
· Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
· Blinde Menschen mit Merkzeichen "RF"
· Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
· Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
Deswegen profitiert auch nur ein ganz geringer Teil der Behinderten von dieser Regelung. Dies geht in Ihrem Beitrag überhaupt nicht hervor.
Ich bitte Sie, diese Antworten in einem weiteren Artikel zu berichtigen.
Mit freundlichen Grüßen