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Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)

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ChrisLPZ:

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FAZ (Abo), 02.08.2018

Leben ohne Rundfunkgebühren:
Muss das sein?
Von Hubertus Gersdorf **


--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Nur die doppelte Heranziehung von Personen mit einer Zweitwohnung ist verfassungswidrig.
Das Urteil ist gewiss eine Grundsatzentscheidung. Dementsprechend durfte man erwarten, dass Karlsruhe zu allen relevanten Fragen Stellung bezieht. Doch das ist nicht der Fall. Die entscheidenden Probleme spricht das Bundesverfassungsgericht nicht an. Zum einen: Wenn der Rundfunkbeitrag als Gegenleistungsabgabe (Vorzugslast) ausgestaltet ist, wie das Bundesverfassungsgericht meint, muss der Staat dem Einzelnen dann nicht die Möglichkeit einräumen, auf die Leistung, also das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu verzichten? Durch eine Verschlüsselung der Sendesignale ist das – wie beim privaten Rundfunk – ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand möglich. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf (Abo):
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/verzicht-auf-rundfunkgebuehren-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-15718687.html

** Hubertus Gersdorf (* 29. Oktober 1962 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Leipzig […]
https://de.wikipedia.org/wiki/Hubertus_Gersdorf


Weitere Artikel und Links zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 siehe u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html

pjotre:
Dieser Artikel ist Spitzenklasse und ideal, das BVerfG-Urteil vom 18. Juli 2018 zu bekämpfen.
Beispiel: Für Zitate in einer Beschwerde beim Menschenrechtsgrichtshof, Straßburg.

Erschienen in der Druckausgabe und bei Büchereien einsehbar,
über OCR einlesbar für Zitate.
FAZ 201-08-02 Seite 7, obere Hälfte.

Untere Hälfte, da hat die perfide FAZ-Redaktion den passenden Zusatz geliefert;:
"Die Verfassungsrichterwahl"
Es geht um die Gefahr der politischen "Hörigkeit" durch das deutsche System der stark parteinahen Besetzung der Verfassungsrichter.   Alternativen werden erörtert.
Auch das also eine feine Zitatquelle, damit es dem BVerfG so richtig weh tut, was da an jahrzehntelang aufgebauten Bürgervertrauen in Scherben geschlagen wurde an einem einzigen Tag.

Das Urteil vom 18. Juli 2018 wird von vielen als gravierendes Fehlurteil interpretiert und als eine Unterwerfung des obersten Gerichts unter parteipolitische "Einwirkung".
Ob das so ist, darf jeder in einem meinungsfreien Land denken und als Meinung formulieren - so hier erfolgt.
Die tieferen Ursachen sind auf der unteren Hälfte - von 2 Autoren für Politikwissenschaft - Peter Graf Kielmannsegg und Thomas Gschwend.

Klartext: Beim Entscheid vom 18. Juli 2018 ging es um Politik und nicht um Jura.
So jedenfalls die Meinung hier, die nicht verwehrt werden darf.
@pjotre über Derartiges:
"Wenn man Politik in die Justiz schüttet, ist die Gerechtigkeit im Eimer."

Besucher:
So wie die Herrschaften am 18. Juli geurteilt haben, lieber @pjotre...


--- Zitat ---...
Es geht um die Gefahr der politischen "Hörigkeit" durch das deutsche System der stark parteinahen Besetzung der Verfassungsrichter.   Alternativen werden erörtert.
Auch das also eine feine Zitatquelle, damit es dem BVerfG so richtig weh tut, was da an jahrzehntelang aufgebauten Bürgervertrauen in Scherben geschlagen wurde an einem einzigen Tag.
...

--- Ende Zitat ---

...zeigt sich, dass die das schlicht auch nicht für 5 Pfennige interessiert. Stattdessen ergehen sie sich an passender Stelle in Lobeshymnen*) über den "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzern, der vllt. einem Propagandaministerium anstünde, aber nicht einem Bundesverfassungsgerichts-Senat.

Was die Herrschaften persönlich angeht - die sind, um Deine Metaphorik zu bemühen, ganz offensichtlich »schmerzfrei«. Wieso auch nicht - Qualitätssicherung in der Rechtsprechung gibt es nicht, und die Knete kommt, egal wie und was sie urteilen (aber natürlich ganz besonders, wenn es im Dienst der »Eliten« bzw. der Staatsfunk-Parteien ist)...

*) Auch wenn das ein thematischer Schlenker ist: An anderer Stelle des Forums war ja bereits festgestellt worden, dass die spätestens seit 2013 hoffentlich bestens dokumentierte, kriegsschürende Manipulation & Indoktrination der Bevölkerung in weltpolitischen Zusammenhängen etwa Russland, Syrien etc. betreffend nunmehr durch die obigen Einlassungen des Bundesverfassungsgerichts justiziabel geworden sein müssten. Wird das Feld auch beackert? Also in Richtung der Frage, ob es letztlich mit den Menschenrechten in Verbindung zu bringen sei, dass der Bürger zwar zu zahlen habe, aber kein Recht auf zumal wahrheitsgemäße "Berichterstattung", die dem gesetzlichen Programmauftrag (mit dem ausdrücklichen Imperativ contra Manipulation & Indoktrination) Genüge tut?

Doch zurück zum eigtl. Thema...

Bürger:
In der Tat: Hervorrangender Artikel!
...den man sich bei jeder Gelegenheit zu eigen machen kann - und wohl auch sollte.
ggü. Medienpolitik, ggü. ARD-ZDf-GEZ - aber auch ggü. den Richtern.

Noch ein "hüsches" bildhaftes Zitat ;)

--- Zitat ---[...] Eine Demokratie- und Kulturabgabe kann auf die Kompetenz der Länder gestützt werden, welche die Befugnis zur Finanzierung des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks einschließt. An dieses juristische "Hochreck" wagt sich das Bundesverfassungsgericht nicht; es "turnt" lieber auf dem "Boden" des Systems der Vorzugslast, der jedoch nicht trägt. [...]
--- Ende Zitat ---
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel


Weitere Infos zu Herrn Prof. Gersdorf und

- seinen verfassungsrechtlichen Bedenken bzgl. der Mehreinnahmen durch die Umstellung
Landtag NRW: "Anhörung zur geplanten Senkung des Rundfunkbeitrags"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12175.0.html

Schriftliche Stellungnahme
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
zur Öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für
Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2. Dezember 2014
zu dem
Gesetz zur Zustimmung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/
7091
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2391.pdf


- der von ihm postulierten "Jedermann-Rundfunkfreiheit"
Prof. Dr. H. Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (Juli 2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html

Peli:
Wieso glauben immer noch welche hier im Forum, dass irgendwelche noch so guten Artikel etwas an der juristischen Wirklichkeit zum Thema Rundfunkbeitrag ändern werden? 


--- Zitat von: pjotre am 03. August 2018, 11:07 ---Dieser Artikel ist Spitzenklasse und ideal, das BVerfG-Urteil vom 18. Juli 2018 zu bekämpfen.
--- Ende Zitat ---

@ pjotre

Es gibt da keine Möglichkeiten, hier irgendwas zu bekämpfen. Die realen Machtverhältnisse erlauben dies einfach nicht.
Es können noch 10.000 neue, tolle und absolut folgerichtige Artikel von sehr guten Juristen erscheinen... es hat keine Konsequenzen. Wieso immer noch gegen die Betonwand rennen? Dass Richter am Bundesverfassungsgericht über die Parteienlandschaft/ein Parteibuch dort hingelangen können, ist ein Kapitalfehler. Da hat man nichts aus der Vergangenheit gelernt.
 
Es darf etwas zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geschrieben, gesagt und gelesen werden... MEHR aber NICHT! Änderungen des ÖRR und des Rundfunkbeitrages im Kern sind weder erwünscht, noch erlaubt und werden nicht geduldet.

Ihr kommt da mit den bisher seit 2013 eingesetzten Mitteln einfach nicht ran. Wieso immer noch einen Weg einschlagen, der nachgewiesenermaßen nicht funktioniert? Zum Frustablassen? Kann ich verstehen, bringt einem außer einem kurzfristig guten Gefühl aber sonst gar nix.

LG Peli

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