Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18

Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)

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pjotre:
Für das Durchschnittswissen von Bürgern und Rechtsanwälten ist hier nichts mehr zu machen.

Diejenigen, die geeignete Kompetenz für die nun anstehenden schwierigen Aufgaben haben, sind nicht völlig kostenlos verfügbar (für die Verteidigung der kleinen Finanzinteressen von immerhin 20 % der Bürger, die das verständlicherweise gerne kostenlos für sie geregelt bekämen). Wer würde sich kostenlos für mehrere Milliarden Euro anderer Leute engagieren. 

Wir haben also nicht ein Machbarkeitsproblem, sondern ein Finanzierungsproblem. Für das Machbarkeitsproblem sind Lösungen erkennbar, für das Finanzierungsproblem nicht.

Peli:
Mit Machbarkeit oder Finanzierung hat das Ganze nichts zu tun. Es liegt ein Machterverteilungsproblem vor. Man kommt an die Jungs vom ÖRR nicht ran. Die haben zu viel Kohle und dazu sitzt Pappa Staat mit dem dicken Holzhammer davor. Mit dem kann man nicht reden, weil er es nicht will. Ist das denn so schwer zu verstehen?
Der haut einem eins über die Rübe.

Reden, Schreiben und Daten sammeln ist speziell in Deutschland gegen den ÖRR nutzlos. Was hilft, ist die Mitbürger mit Fakten aufzuklären, ggf. wachzurütteln, damit man das Problem über das Wahlkreuzchen lösen kann, wenn der EUGH ebenfalls nicht mitspielt. Alles andere führt zu nichts.

LG Peli

Bürger:

--- Zitat von: Peli am 06. August 2018, 14:18 ---Was hilft, ist die Mitbürger mit Fakten aufzuklären, ggf. wachzurütteln [...]

--- Ende Zitat ---
...wozu eben auch solche Artikel dienen und daher dringend weiterzuempfehlen sind.


@alle:
Hier bitte nicht in allgemeine Strategie-Erörterungen abdriften, welche bereits in anderen Threads behandelt werden, sondern bitte beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)
und insbesondere die Ansichten des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikels zum Gegenstand haben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

LECTOR:
Entgegen dem vom BVerfG gemachten Versuch, den vermeintlichen Vorzugslastcharakter zu rechtfertigen, aber dabei vom Nutzungswillen völlig abzusehen, stellt Gersdorf in diesem Artikel klar:

--- Zitat ---Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Staat den Einzelnen zu einer Gegenleistungsabgabe heranziehen darf, wenn dieser den mit der Abgabe abzugeltenden Vorteil nicht in Anspruch nehmen möchte. (...) Da der Einzelne zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht verpflichtet ist, kann er auch nicht mit einer Gegenleistungsabgabe (Rundfunkbeitrag) belastet werden, wenn er die korrespondierende Leistung (Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) nicht in Anspruch nehmen möchte. Greift der Gesetzgeber zum Zwecke der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Vorzugslast, darf er nur diejenigen zur Zahlung verpflichten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen wollen.
--- Ende Zitat ---

Damit dürfte ein entscheidender Punkt in der ganzen Debatte getroffen sein.

marx:

--- Zitat von: Peli am 06. August 2018, 13:16 ---Wieso glauben immer noch welche hier im Forum, dass irgendwelche noch so guten Artikel etwas an der juristischen Wirklichkeit zum Thema Rundfunkbeitrag ändern werden? 

--- Ende Zitat ---

Die intoleranteste Gruppe, die das (moralische) Recht auf ihrer Seite hat, setzt sich durch.

42 Prozent fühlen sich zur Zahlung gezwungen. Diese Gruppe ist groß genug, sich am Ende durchzusetzen, weil sie die Moral und die Menschenrechte auf ihrer Seite hat.


--- Zitat ---Einer kürzlich veröffentlichten repräsentativen Umfrage zufolge würden 42 Prozent der Bevölkerung für ARD und ZDF nicht freiwillig zahlen. Für sie stellt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine aufgedrängte Bereicherung dar, auf die man nur allzu gerne verzichten würde („Zwangsgebühr“).

--- Ende Zitat ---
Quelle: im Einstiegsbeitrag erwähnter Artikel

Das Recht, absolut pessimistisch zu sein, steht jedem zu. In weltanschaulichen Fragen Zwang anzuwenden, ist allerdings ein absolute Unmöglichkeit.

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