GMX-Magazin
30. Juli 2018
VdK-Präsidentin Verena Bentele im Exklusiv-Interview über soziale GerechtigkeitWenn die Rente nicht mehr reicht2014 wurde Bentele Behindertenbauftragte der Regierung. Seit Mai 2018 steht sie an der Spitze des Sozialverbands VdK. Altersarmut, ungleiche Einkommen, Mietwucher und dem Pflegenotstand hat sie den Kampf angesagt.
Dann werde ich Frau Bentele beim Wort nehmen. Sie hat leider einen in der Versenkung verschwundenen, Kaffee-Klatsch-Verein übernommen. Vielleicht kann sie etwas bewirken. Ich traue es ihr zu.
Nehmen Sie etwa alleinerziehende Frauen mit Teilzeitjob. Allzu oft sind diese Frauen als Rentnerinnen auf die Grundsicherung angewiesen, stehen teils an den Tafeln Schlange und können nicht mal mehr eine Tasse Kaffee trinken gehen.
Frau Bentele: Als das BVerfG am 18.7.18 das Urteil zum Rundfunkbeitrag verkündete, hätte es vom VDK einen Aufschrei geben müssen. Eine Verlautbarung über eines der sozial ungerechtesten Urteile das jemals in der BRD verkündet wurde, ist für den VDK keine Silbe wert. Oder kommt da noch was, und man überlegt sich, wie man es dem VDK-Mitglied am sozialsten bei bringt.
1,5 Mio. Alleinerziehende, von denen 90 % Frauen sind. Im Einzelfall werden dadurch zwar alleinerziehende Männer und Frauen gleichermaßen gegenüber Paaren und Gemeinschaften benachteiligt, in der Summe aber die Frauen in einer fast zehnmal so großen Zahl.
Auszug RN 85 aus dem BverfG-Urteil über den Rundfunkbeitrag vom 18.7.18Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist, wie insbesondere für taubblinde Menschen, für die der Staatsvertrag ausdrücklich eine Befreiung von der Beitragspflicht auf Antrag vorsieht (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV); darüber hinaus reduziert der Staatsvertrag die Beitragspflicht auf Antrag auf ein Drittel für diejenigen, die das Angebot nur teilweise nutzen können, insbesondere für taube oder blinde Menschen (§ 4 Abs. 2 RBStV).
Menschen die Hör-oder Sehbehindert sind, und da durch nur eingeschränkt die öffentlich.-rechtlichen in Anspruch nehmen können, haben keine Chance einer teilweisen Befreiung. Dies sind einige hunderttausend.RN 88
Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen und damit auch auf die tatsächlich überwiegende Nutzung in der Wohnung abstellen
Es ist also vollkommen ohne Belang und muss nicht der Wirklichkeit entsprechen, in wie weit ich hör- oder seh- gemindert bin. Der Ersatz-oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab sagt: ich könnte ja evtl. doch noch ein wenig die öffentl. rechtl. in der Wohnung nutzen RN 105
Die Ungleichbehandlung kann auch deshalb hingenommen werden, da die ungleiche Belastung das Maß nicht übersteigt, welches das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen angelegt hat. Die Leistung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots ist auch dann der Beitragshöhe äquivalent, wenn der Inhaber eines Einpersonenhaushalts zu einem vollen Beitrag herangezogen wird.
Wer nur wenige Euros über dem Existenzminimum liegt, zahlt den vollen Rundfunkbeitrag. Auch wer dazu noch hör-oder sehbehindert ist, kann keine Ermäßigung des Beitrages erwarten.
Dies kann ja wohl nicht im Sinne des VDK sein. Deswegen erwarte ich von Ihnen Frau Bentele, das der VDK sich entschieden gegen das BVerfG- Urteil vom 18.7.18 zum Rundfunkbeitrag stellt, und das BVerfG zu einer Nachbesserung dieser höchst unsozialen Entscheidung aufruft.
Nachricht an Frau Bentele ging gerade raus..
Wer eine Nachricht an Frau Bentele verfassen will. Möglichst Tausende. info@vdk.de
https://www.vdk.de/bayern/Weiterlesen unter:https://www.gmx.net/magazine/politik/vdk-praesidentin-verena-bentele-exklusiv-interview-soziale-gerechtigkeit-kampf-dafuer-33088432Das VDK-Thema hatten wir schon mal:
100-Prozent-Behinderte soll weiter Rundfunkbeitrag zahlen (11/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25236.0.htmlInfos zum
Sozialverband VdK Deutschland (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverband_VdK_DeutschlandDer Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK = „Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands“) ist mit fast 1,9 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Er vertritt die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger. Politisch setzt sich der Sozialverband VdK für einen starken Sozialstaat ein, eine tragfähige gesetzliche Sozialversicherung, soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Dabei reichen die Themen des Sozialverbands VdK von Rente, Gesundheit und Pflege bis hin zu Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter und soziale Sicherung. Seine sozialpolitische Interessenvertretung stärkt der VdK durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zahlreiche Kampagnen und Aktionen. Die Aktion 2017/2018 steht unter dem Motto „Soziale Spaltung stoppen!“[2] In ihr fordert der Sozialverband VdK einen Kurswechsel in der Sozialpolitik. Die Menschen und ihre Sicherheit sollen dem VdK nach in den Mittelpunkt der Politik rücken.
Neben der sozialpolitischen Interessenvertretung berät der VdK seine Mitglieder im Sozialrecht, vor allem im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme.
Der VdK ist politisch und konfessionell neutral und finanziell unabhängig. Er finanziert sich über die Beiträge seiner Mitglieder. Präsidentin des Verbandes ist seit dem 16. Mai 2018 Verena Bentele.
Auf europäischer Ebene ist der Sozialverband VdK Deutschland in der Dachorganisation der Behindertenverbände, der Action Européenne des Handicapés (AEH), aktiv. Mitglied ist er zum Beispiel auch im Deutschen Behindertenrat (DBR), im Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie in verschiedenen Gremien.
Weitere Infos per web-Suche z.B. zu
"vdk rundfunk"https://www.google.de/search?q=vdk+rundfunk