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Autor Thema: So sollen Sie den Rundfunkbeitrag monatlich zahlen können  (Gelesen 17364 mal)

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Merkur.de   von Jasmin Pospiech      26.07.2018

Wussten Sie's?
So sollen Sie den Rundfunkbeitrag monatlich zahlen können

Für viele Deutsche ist die Regelung ziemlich verwirrend: Zwar beträgt die "GEZ-Gebühr", die seit Januar 2013 in Rundfunkbeitrag umbenannt wurde, 17,50 Euro im Monat. Doch diesen auch monatlich zu zahlen, gilt offiziell als nicht möglich.
Zitat
Die meisten wissen gar nicht, dass eine monatliche Zahlung vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zwar nicht gewünscht und deshalb auch nicht auf der Homepage angegeben wird, aber angeblich möglich sein soll.
Zitat
Doch mehrere Anwälte, unter anderem auch der Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, erklären, dass nur ein geringes Risiko bestünde, diese auch wirklich zahlen zu müssen:
"Natürlich können Sie monatlich zahlen. (…) Sie werden auch keine Nachteile erleiden, da der Dreimonatsbetrag erst in der Hälfte des Zeitraumes fällig ist und wenn Sie monatlich auf Ihr Beitragskonto zahlen, haben Sie am Ende keinen Zahlungsrückstand, zumindest keinen, den die 'GEZ' anmahnt. Theoretisch ist die Zahlung daher spätestens zum 15. des zweiten Monats zu leisten. (…) Praktisch können Sie sich einen monatlichen Dauerauftrag einrichten, ohne dass Sie da etwas befürchten müssten", so Hoffmeyer abschließend.
Zitat
Dies werde nur nicht vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio so gern gesehen, da es lediglich einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Weiterlesen auf :
https://www.merkur.de/leben/geld/wussten-sies-sollen-rundfunkbeitrag-monatlich-zahlen-koennen-zr-10063365.html



Siehe auch :
GEZ monatlich zahlen - so geht's
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27310.0


Thread wurde geschlossen, da die leidige Diskussion über Zahlungsmodalitäten nicht zielführend ist und zudem schon mehrfach und ausgiebigst im Forum diskutiert wurde.
Widmen wir uns bitte effektiveren und konstruktiveren Themen!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Querverweis zur möglichen Erklärung, weshalb Frau Pospiech bzw. die "Zentralredaktion" von "Ippen Medien" i.V.m. "Münchner Merkur" (aber auch andere) oft solch halbgares Zeugs über den sog. "Rundfunkbeitrag" verbreiten - denn das Verlagshaus des "Münchner Merkurs", der "Münchener Zeitungs-Verlag" wurde seitens BayVerwGH aufgrund seiner Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit...
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.msg180286.html#msg180286


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c
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Wer will, kann auch täglich zahlen. Was soll der Scheiß? Desinformation im Auftrage des Parteienfunks?

Was mal eine wirklich interessante Frage wäre, liebe Jasmin: auf WELCHES KONTO der "zuständingen Landesrundfunkanstalt" soll man denn zahlen?

Ich hatte mal bei meiner möglicherweise zuständingen Anstalt nachgefragt und bislang keine Antwort darauf erhalten. Sie mahnen wie blöde, geben aber kein eigenes Konto an.

Bargeldlos zahlen darf man auch nicht. Schilda?

Lediglich der Beitragsservice schickt ein Kontoformular. Da steht dann was von ARD ZDF Deutschlandradio drauf. Eine rechtslose Einrichtung hat ein Konto? Ist mir zu riskant. Ich möchte gerne an den Gläubiger zahlen, nicht wen anders. Sagt ja auch das "Gesetz".


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n
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BS ist nun mal die Inkasso - Verwaltungseinheit. Natürlich ist der Status nicht iO. Aber außer Tübingen scheint das sonst kein Gericht zu stören (oder?).

Das ist doch wie Briefverkehr, an wen soll man das richten? Normalerweise sollte es an LRA gehen, es scheint aber wer dahin schreibt wird ignoriert... ich wurde das zumindest. Während BS wenigstens mal antwortet und sogar Befreiung stattgab. Nun ja, da steht Bescheid des WDR...wird aber vermutlich alles vom BS gemacht. Die LRA sind eher (nur) Redaktionen / Radio- TV Studio nehme ich an (?)


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Wieso nur monatlich und nicht gleich täglich. Nö, täglich 57/einhalb Cent geht nicht, wenn schon dann abwechselnd 57 und 58 Cent. Geht aber zumindest auch nicht per Dauerauftrag, es sei denn man hat zu viel Zeit und hängt jeden Tag selbst im Onlinebanking. Wäre durchaus möglich, passt den gierigen Geiern zwar nicht, halten aber ihren vorlauten Schnabel wenn Kohle fließt. Per Dauerauftrag zahlen geht bei mir ab wöchentlich, also 4,05 Euronen. Monatlich zahlen können ist dummes Geplapper, pospieches halt. Ne doch, täglich zahlen per Dauerauftrag wäre auch drin, halt 7 Daueraufträge abwechselnd 57/58 Cent jeweils um einen Wochentag im Starttermin versetzt. Das wäre dann die ganz persönliche Variante von Verwaltungsvereinfachung. Das einzig blöde, dein Bankberater stellt mal dumme Fragen. Kann aber nichts machen wenn das Kontomodell passt und ansonsten immer mehr als genug Kohle auf dem Konto ist, mit dieser er natürlich gerne arbeitet. Zudem macht sowas auch bankintern hellhörig, sensibel fürs Thema und trägt sicher auch weiter.. Also Pospiech, wöchentlich geht ohne weiteres auch! Zumindest bei meiner Bank..


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Schrei nach Gerechtigkeit

G
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Und da ist es wieder Rundfunkbeitrag  / GEZ-Gebühr  ;D
Ja was denn nun Gebühr oder Beitrag?
Nein, wir wissen alle es ist Nötigung und Diebstahl!

Zitat
Wussten Sie's?
Doch diesen auch monatlich zu zahlen, gilt offiziell als nicht möglich.

Wussten Sie's?
Doch diesen auch gar nicht zu zahlen, gilt offiziell als nicht möglich.  ;)
Person X richtet gerne einen Dauerauftrag in Höhe von 0 EURO lebenslang ein  ;)


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Im übrigen muss im Dauerauftrag nicht mal der Empfänger, also die Staatsfunkkasse erkennbar angegeben sein. Dieser könnte genauso gut in "Rundfunkluxuszusatzrentenversorgungsanstalt" gewandelt werden. Dem Thema und der Phantasie zollend sind unbegrenzt viele bizarre und treffende Wortkonstruktionen möglich.

Einzig allein deine lebenslang eintätowierte Zahlschafnummer sollte der Zuordnung willen dem Inkassobüro im Verwendungszweck datentechnisch korrekt "übermittelt" werden.

Das neckische Spielchen kann noch weiter intensiviert werden, indem man kontinuierlich die Bankverbindung des Zahlungsempfängers wechselt. Alternativ werden da ja schließlich ein bundesweites und ein jeweils länderinternes Konto angepriesen. Na also, warum nicht noch mehr Nonsens in die Mühle.
https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Ich weiß nicht, ob es ein Gericht stört. Inkasso ist Privatrecht. Verwaltungseinheit heißt ja, dass diese Einheit eine der LRA ist, also in deren Namen auftritt.

Die Gerichte stellen sich das so vor, dass der BS nur eine Außenstelle der LRA ist. Sowas ist natürlich schon quatsch. Es funktioniert arbeitsrechtlich, dientsrechtlich und aufsichtsrechtlich nicht. Aber gut...

WENN es denn so ist, dann muss das Konto, auf das man zahlen soll, ja nun auch auf den Namen der LRA lauten. Wie soll das ein VG lösen?? Überweise halt mal nach Köln-Buxtehude, obwohl die LRA ihren Sitz in Leipzig hat??

Ja, was denn nun, wie denn nun?

Dass man (*** vielleicht ***) schuldbefreiend nach Köln überweisen kann, ist eine Sache. Muss man es? Darf es von einem verlangt werden? Hier besteht noch viel, viel Klärungsbedarf. Hier wird es richtig interessant.

Alles andere: man kann auf das BS-Bullshit-Konto überweisen, so oft, so viel, so lange man will. Solange das Beitragskonto am Stichtag einigermaßen ausgeglichen ist, ist der Wolf happy. Man kann auch als Empfänger draufschreiben, wen man möchte. Auch "unter vorbehalt" lässt die Datenbanken nicht zusammenbrechen. Ganze Romane kann man hinzudichten. Pfennige, Pfund und Dollars werden gerne angenommen.

Es ist ja nicht so, dass dort Schlümpfe sitzen, die jeden Cent einzeln nachzählen. Die Überweisungsvorgabe "einmal vierteljährlich" stammt aus Zeiten, als die echte Gebühr noch von Postboten eingesammelt wurde. Heute kann jedes Smartphone technisch eine viertelmilliarde Kontobewegungen pro Millisekunde durchgehen, ohne heißzulaufen. Dabei gleicht es noch Name, Geburtsdatum und Schuhgröße ab.

Mann...


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Ja und, das kostet mich alles maximal eine Viertelstunde Arbeit im Jahr und ergibt somit trotzdem eine klitzekleine Genugtuung, besser etwas Gaudi als deren befohlenen Zahlungsmodus, auch wenn es eh nichts bringt..


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Ja, tolle Gaudi. Wenn du etwas mehr Action willst: FB abwarten, Widerspruch und dann 2 Fragen stellen:

1) Wer ist die zuständige Landesrundfunkanstalt, in deren Namen dieser Bescheid erlassen worden sein soll?

2) Ich würde ja gerne sofort bezahlen: wie lautet die Kontonummer der o.g. LRA?


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Ja und, das kostet mich alles maximal eine Viertelstunde Arbeit im Jahr und ergibt somit trotzdem eine klitzekleine Genugtuung, besser etwas Gaudi als deren befohlenen Zahlungsmodus, auch wenn es eh nichts bringt..
Also mit dem Zahlen hab ichs nicht so. Aber wenn schon jemand zahlt, wieso dann nicht einfach eine Rate versetzt? Die sind kaum schnell genug mit dem Bescheid und die 52,50€ kann man sicher für was anderes ausgeben. Am besten auch immer schön im 2. Quartal draufschreiben, dass es fürs 1. ist etc.
Hat jemand da schon einmal so schnell einen Bescheid bekommen? Im Idealfall kann man sich sogar über unverbindliche Bettelbriefe und damit kostenlosen Kaminanzünder freuen.

Zitat
Ja, tolle Gaudi. Wenn du etwas mehr Action willst: FB abwarten, Widerspruch und dann 2 Fragen stellen:
1) Wer ist die zuständige Landesrundfunkanstalt, in deren Namen dieser Bescheid erlassen worden sein soll?
2) Ich würde ja gerne sofort bezahlen: wie lautet die Kontonummer der o.g. LRA?
Noch besser schon vorab fragen und Grundlagenbescheid anfordern (wie oben gepostet) dann ist der Säumniszuschlag unzulässig.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

n
  • Beiträge: 390
Cook, ach ja stimmt, BS heisst ja bullshit. Eine andere Abkürzung wäre "beast system" als "the beast" wird ja der sogenannte Satan bezeichnet im Englischen (siehe auch Iron Maiden - 666 number of the beast). Ich glaube ich hatte mal eine 666 in irgendeiner Zahlungsaufforderung vom biestigem System  ;)  Achja Privatrecht, ich glaube wir bewegen uns auch dort im Falle BS/LRA.


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Wie war die Hausnummer des "Beitragsservice"?? Oioioi  >:D

Und die letzte Ziffer in der PLZ des Postfachs?

Nicht zu reden von den ersten 3 Ziffern nach der 01806-Vorwahl... Umgedreht!


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P
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Bereits über die Möglichkeit, für "Wohnen" zu zahlen nachzudenken, widerstrebt jeder Logik.
Grundrechte sind beitragsfrei.
Vielleicht hat ein Verfassungsgericht das schlicht vergessen.


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  • Beiträge: 66
Wieso "vielleicht"? Das hat es nicht nur, sondern die Grundrechte schlicht und einfach ignoriert.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
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Wer glaubt denn, dass beim Zahlungen noch manuell verbucht werden? Ein großer Teil der "Beiträge" wird (leider immer noch) automatisch abgebucht. Die sind gar nicht betroffen, weil der BS nur alle 3 Monate abbucht. Auch die übrigen Eingänge erhält der BS im Wege des Daten(träger)austausches von der Bank, füttert diese Daten in seinen Computer und der bucht die Beträge auf die internen Beitragszahlerkonten. Ein regelmäßig laufender Job prüft dann Konten auf Rückstände und erstellt automatisch Mahnschreiben, wenn Zahlungen ausbleiben. Zahlt man nun monatlich per Dauerauftrag, schuldet man je nach Prüfungstag maximal 2-3 Monatsbeiträge. Der BS muss einfach am ersten oder zweiten Werktag eines Monats die Rückstände bis einschließlich des Vormonats prüfen und eine Mahnung erst ab Überschreiten eines 3-Monatsbetrags senden. Da er zusätzliche Mahngebühren verlangt, dürfte er damit nicht so schlecht fahren.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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