Ich weiß nicht, ob es ein Gericht stört. Inkasso ist Privatrecht. Verwaltungseinheit heißt ja, dass diese Einheit eine der LRA ist, also in deren Namen auftritt.
Die Gerichte stellen sich das so vor, dass der BS nur eine Außenstelle der LRA ist. Sowas ist natürlich schon quatsch. Es funktioniert arbeitsrechtlich, dientsrechtlich und aufsichtsrechtlich nicht. Aber gut...
WENN es denn so ist, dann muss das Konto, auf das man zahlen soll, ja nun auch auf den Namen der LRA lauten. Wie soll das ein VG lösen?? Überweise halt mal nach Köln-Buxtehude, obwohl die LRA ihren Sitz in Leipzig hat??
Ja, was denn nun, wie denn nun?
Dass man (*** vielleicht ***) schuldbefreiend nach Köln überweisen kann, ist eine Sache. Muss man es? Darf es von einem verlangt werden? Hier besteht noch viel, viel Klärungsbedarf. Hier wird es richtig interessant.
Alles andere: man kann auf das BS-Bullshit-Konto überweisen, so oft, so viel, so lange man will. Solange das Beitragskonto am Stichtag einigermaßen ausgeglichen ist, ist der Wolf happy. Man kann auch als Empfänger draufschreiben, wen man möchte. Auch "unter vorbehalt" lässt die Datenbanken nicht zusammenbrechen. Ganze Romane kann man hinzudichten. Pfennige, Pfund und Dollars werden gerne angenommen.
Es ist ja nicht so, dass dort Schlümpfe sitzen, die jeden Cent einzeln nachzählen. Die Überweisungsvorgabe "einmal vierteljährlich" stammt aus Zeiten, als die echte Gebühr noch von Postboten eingesammelt wurde. Heute kann jedes Smartphone technisch eine viertelmilliarde Kontobewegungen pro Millisekunde durchgehen, ohne heißzulaufen. Dabei gleicht es noch Name, Geburtsdatum und Schuhgröße ab.
Mann...