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Autor Thema: Beitragsservice durch EU-DSGVO behindern (Theorie)  (Gelesen 2386 mal)

R
  • Beiträge: 6
Hallo ,

ich weiß nicht ob das hier das richtige Unterforum ist...wenn nicht bitte verschieben , danke.

Ich hoffe jemand kann meine Theorie prüfen.

Die Theorie


Im Jahr 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO anzuwenden.
In Artikel 17 wird das Recht auf Löschung beschrieben:

1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
 

d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
 

2. Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
 

3. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist.

a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;

d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Artikel 6

1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;

[...]

Artikel 9

[...]

2. Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden,
b) die Verarbeitung ist erforderlich, damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder einer Kollektivvereinbarung nach dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Grundrechte und die Interessen der betroffenen Person vorsieht, zulässig ist,
c) die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande, ihre Einwilligung zu geben,

[...]

Die Frage nun :

Kann Person A laut Artikel 17 Absatz 1)b unter Zuhilfenahme von Artikel 6 Absatz 1)a seine Daten beim BS löschen lassen?
Person A hat niemlas seine Einwilligung gegeben. Woher hat denn der BS die Daten von Person A bezogen und warum wurde Sie nicht in Kenntnis gesetzt?


Viel Text ,aber das war's.

Link zu den Artikeln

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-17-ds-gvo/
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-9-ds-gvo/
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-6-ds-gvo/



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J
  • Beiträge: 1
Die Vielredner und Schlaumeier scheinen keine Antwort zu haben.. :)


Edit "Bürger":
Die "Vielredner und Schlaumeier" könnten es ggf. auch übersehen oder zwischenzeitlich andere wichtige Dinge zu tun gehabt oder es ggf. schon andernorts diskutiert haben... ::) ;) - siehe u.a. Folgekommentar.
PS: Jeder hat das Recht und die Möglichkeit, sich im Forum konstruktiv selbst mit zu beteiligen. Das wäre sogar wünschenswert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2018, 14:11 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Sehr wahrscheinlich wurde das bereits erörtert - siehe z.B. unter

jurist. Pers. > keine Befugnis, p. Daten nat. P. zu verarbeiten -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26314.0.html

Rettung durch die DSGVO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27548.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27548.msg173740.html#msg173740

Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg151739.html#msg151739


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