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Autor Thema: 6 Jahre keine Beitragszahlung (ohne Briefkasten) - Erlebnisbericht  (Gelesen 4709 mal)

N
  • Beiträge: 1
Guten Tag,

seit einiger Zeit wollte Person N sich mal zu seinen Erfahrungen zu der GEZ äußern, hat aber leider keine Zeit gefunden aufgrund seines Jobs.


Person N ist 2013 damals frisch in seine erste eigene Wohnung gezogen und hat sich damals schon überlegt, wie sie die GEZ umgehen könnte. Das hat tatsächlich geklappt, bisher.

Da Person N nun mit seinen 24 zur jüngeren Generation gehört, erhält Person N seine Rechnungen etc. alles via E-Mail.
Postalisch erhält Person N also nur Werbung und nichts Relevantes für sich.

Damals hat Person N das also auf die Idee gebracht, einfach seinen Briefkasten abzukleben.
Person N wohnt in einem Mehrfamilienhaus das relativ groß ist (8 Partien) der Trick war einfach und simpel.
Dadurch dass sein Haus ziemlich anonym ist, konnte Person N das ungehindert tun.

Dafür hat Person N seinen Namen vom Klingelschild/Briefkasten entfernt und den eigenen Briefkasten innen mit Panzertape/ Klebeband abgeklebt, so dass man nichts mehr durch den Schlitz einwerfen konnte.

Person N hatte 2 Tage direkt nach seinem Einzug direkt Post von der GEZ erhalten und danach direkt diese Methode angewendet.

Das ganze belief sich auf ca 4/5 Monate bei Person N, bis die Hausverwaltung bei Person N nachgefragt hatte, warum eigentlich kein Name von Person N auf dem Klingelschild steht.
Person N hat dann also nach 5 Monaten alles rückgängig gemacht.

Wir schreiben also nun 2013, der 6te Monate. > Ruhe

Die GEZ hat sich nie wieder bei Person N gemeldet nach diesem Vorgehen.

2014 - Ruhe
2015 - Ruhe
2016 - Ruhe
2017 - Ruhe
2018 - Ruhe BIS

Ja, bis sie vor 2 Monaten (nach dem neuen Meldedatenabgleich durch die GEZ) natürlich wieder anfingen, Person N anzuschreiben.

Jetzt wird es bizarr.

Der Wortlaut des Briefes war ungefähr
Zitat
Sehr geehrter Herr XXX

bei dem Datenabgleich 2018 ist uns aufgefallen, dass zu ihrer Wohnung kein Beitragskonto zugehört. Sie sind verpflichtet [...]

Sie bewohnen die Wohnung seit Anfang 2013 und haben bisher kein Beitragskonto gehabt. Anbei ist ein Fragebogen, den Sie bitte ausfüllen, wie das passieren konnte [...]
oder so ähnlich.

Im Anhang fand sich dann eben besagter
- Fragebogen, den Person N ausfüllen sollte

UND - jetzt wird es witzig - ein
- Formular, welches Person N bestätigt, dass, wenn Person N den Fragebogen ehrlich ausfüllen sich nun selber anmelden würde, Person N nichts befürchten müsste und keine Forderungen rückwirkend für Person N entstehen würden.

Quasi ein Angebot a la
"Zahl jetzt, sag wie Du Dich verstecken konntest - und wir gewähren dir Gnade."

Da Person N diesen Zwang aber nicht unterstützen möchte, hat Person N das ganze Spiel halt wieder von vorne angefangen. Person N ist mal gespannt.


Überlege momentan, ob Person N sich beim Einwohnermeldeamt ummelden soll auf eine nicht existierende Adresse hier in der Stadt.


Soviel aber mal zu seiner Erfahrungen, die Person N bisher mit den Damen und Herren hatte:

5 Jahre Ruhe + etwas über 1000€ "gespart".


Lg


Edit "Markus KA"/ "Bürger":
Betreff wurde zur Präzisierung entsprechend seines Inhaltes angepasst.
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Edit "Bürger"#2:
Bitte wie per PM bereits erbeten noch die fiktiven, anonymisierten Dokumente bereitstellen
- den Brief
- den Fragebogen
- das Formular/ Hinweisblatt
Danke für die Mitwirkung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 03:21 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Man kann sich beim Einwohnermeldeamt nicht auf eine nicht existierende Adresse anmelden.
Für eine existierende Adresse muss man, so man Mieter ist, eine Vermieterbescheinigung vorlegen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 20:05 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920
5 Jahre Rruhe + etwas über 1000€ "gespart".

1000 Euro "gespart" ist schon gut, aber fast 50% Rabatt auf 16000 Euro ist besser.

16.000 Euro gefordert - Mann hat kein TV und soll Rundfunkgebühren zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28197.0
Zitat
Der Gastwirt hat den jahrelangen Streit um die Gebühren nun kräftig satt und möchte so schnell wie möglich eine Lösung finden. Und auch der "Beitragsservice" hat mittlerweile eingelenkt und seine Forderung gekürzt.

Statt den 16.000 Euro soll Schröder nun "nur" mehr knapp die Hälfte, circa 8.500 Euro, zahlen. Ob der Gastwirt dem Vergleich nachkommen und den Betrag bezahlen wird, weiß der Hotelbetreiber noch nicht.


Können alle Zwangsangemeldeten mit Zwangsbeitragskonto im Minus einen individuellen Vergleich mit dem Beitragsservice aushandeln?

Wissen die zuständigen Landesrundfunkanstalten von den Beitragsservice-Rabattaktionen?

Was ist mit der Beitragsgerechtigkeit?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 03:18 von Bürger«

d

denyit

Interessante Strategie! :)
Für die meisten wird das aber wohl keine wirkliche Alternative sein. Für den einen oder anderen möglicherweise schon.

Interessehalber habe ich gerade mal im Web geschaut, wie die rechtliche Situation sein könnte. Hier ein mehr oder weniger belastbarer Link zum Thema Briefkastenpflicht und potentielle Zustellungen durch einen Gerichtsvollzieher; wen's interessiert.

Hausjournal, undatiert
Gibt es eine Briefkasten Pflicht?
Die Frage nach einer Briefkasten Pflicht muss ganz klar mit einem jein beantwortet werden. Natürlich sollte an jeder Wohnung und jedem Haus ein Briefkasten angebracht sein, schon im eigenen Interesse. Eine generelle Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Allerdings muss der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung stellen.
https://www.hausjournal.net/briefkasten-pflicht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 20:05 von Bürger«

G

Gee

  • Beiträge: 33
Im Anhang fand sich dann eben besagter
- Fragebogen, den Person N ausfüllen sollte

UND - jetzt wird es witzig - ein
- Formular, welches Person N bestätigt, dass, wenn Person N den Fragebogen ehrlich ausfüllen sich nun selber anmelden würde, Person N nichts befürchten müsste und keine Forderungen rückwirkend für Person N entstehen würden.

Quasi ein Angebot a la
"Zahl jetzt, sag wie Du Dich verstecken konntest - und wir gewähren dir Gnade."

Da Person N diesen Zwang aber nicht unterstützen möchte, hat Person N das ganze Spiel halt wieder von vorne angefangen. Person N ist mal gespannt.


Überlege momentan, ob Person N sich beim Einwohnermeldeamt ummelden soll auf eine nicht existierende Adresse hier in der Stadt.

Person N könnte das Angebot doch erst einmal annehmen und z.B. ein, zwei Monate bezahlen und dann wieder abmelden mit einer neuen  Adresse in einem anderen Bundesland oder
Person N stellt nur die Zahlung ein, wartet auf einen Bescheid, legt dann Widerspruch ein ... ggf. Klage und hofft, dass sich derweil andernorts eine zu seinen Gunsten entsprechende Rechtsprechung  eröffnet.

Person N hätte dann auf jedenfall erst einmal 1000 € gespart!


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Person N könnte das Angebot doch erst einmal annehmen und ... bezahlen ...

Person N ist doch nicht hier, um zu bezahlen!
Person N ist doch offensichtlich hier, um eben nicht zu bezahlen.

In den Tiefen des Forums könnten mglw. auch interessante Taktiken stehen - bspw.
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg112236.html#msg112236

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 20:43 von Bürger«

f

faust

... ich denke, das hier ist  en passant auch wieder ein sehr schöner Beleg dafür, dass der Rundfunk  EBEN  KEINE  Behörde  :police: :police: :police: ist - so weit mir bekannt, macht eine richtige deutsche Behörde keine Rabattangebote  (#) !


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
[...] so weit mir bekannt, macht eine richtige deutsche Behörde keine Rabattangebote

Das ist nicht ganz richtig. Bei der Ansiedlung von Unternehmen gewähren viele Kommunen den Unternehmern erhebliche Nachlässe auf die Gewerbesteuern, finanzieren Infrastrukturmaßnahmen etc. Firmen, die ihren ins Ausland verlegten Firmensitz zurück verlegen, werden ebenfalls gepudert. Beim Verzicht auf Gewerbesteuern handelt es sich definitiv um einen Rabatt. Und die übrigen Leistungen stellen einen geldwerten Vorteil dar, der anderen Bürgern nicht gewährt wird. Auch bei der Ahndung von Steuerbetrug ist der Staat recht großzügig. Wer sich selbst anzeigt, muss zwar die Steuern nachzahlen, kommt aber ungeschoren davon. Wer ohne zu zahlen Bahn und Bus nutzt, sich den Transport "erschleicht", kommt oft nicht so günstig davon. Man kann das m. E. mit Fug und Recht als Rabatt für Steuerbetrüger und Wirtschaftskriminalität ansehen.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 883
Neben dem obigen Hinweis
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg112236.html#msg112236
wollte muss ich darauf hinweisen, dass man mit dem Vorschlag, den Briefkasten abzukleben, auch keine Wahlunterlagen erhält.
Wenn einem das egal ist, kann man auch aufs Wählen verzichten. Dann kann man sich womöglich so befreien lassen:
Nächste Wahlunterlagen mit "unzustellbar" zurückschicken. Dann wird man womöglich im Einwohnermeldeamt ausgetragen.
Irgendwo in den Tiefen des Forums gibt es dazu einen Erfahrungsbericht, den ich aber jetzt nicht  gefunden habe. Dabei begeht man noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, weil man sich ja nicht selbst (fälschlich) abmeldet.


Edit "Bürger": Gemeint sein könnte dieser Thread
Wahlbenachrichtigung unzustellbar = Abmeldung von Amts wegen > eine Option?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25986.0.html
Risiken und Nebenwirkungen dazu siehe und diskutiere bitte dort.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 22:00 von Bürger«
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