Also einfach mal bei Wahlen, Bürgerentscheiden oder sonstigen kommunalen Benachrichtigungen Rückläufer erzeugen. So eine "Abmeldung von Amts wegen" wird ja auch an den BS gemeldet ...
Optimalerweise hat man das also schon bei der Bundestagswahl so gemacht. Dann ist man beim kommenden Meldeabgleich verschwunden.
Ich persönlich halte nicht viel davon, weil damit das Grundübel (Rundfunkbeitrag) überhaupt nicht angegangen wird.
Unabhängig davon kann ein Verstoß gegen das Meldegesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Und ich möchte auch nicht wissen, was passiert, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt (aus welchem Grund auch immer) und plötzlich stellt der Polizist fest, dass man gar nicht mehr gemeldet ist, aber mt einem Personalausweis rumrennt.
Wenn man Glück hat, darf man den Ausweis behalten, wird aber aufgefordertt, sich umgehend wieder anzumelden und das bei der Polizei nachzuweisen.
Spätestens jetzt erfährt der Beitragsservice (im Ramen der Datenübermittlung) von der Anschrift und kann die angeblich geschuldeten Beitrag für 3 Jahre festsetzen (Verjährung).
Das ganze Vorgehen dürfte eher eine kurzfristige Herauszögerung sein, aber nichts gegen das eigentliche Grundübel (Beitrag) ausrichten.
Grüße
Adonis