Wir konstruieren einmal das Ehepaar Z., das in einer norddeutschen Großstadt wohnt. Beide Eheleute sind berufstätig. Während Frau Z. ca. 30 Minuten bis zum Arbeitsplatz fährt, muss Herr Z. in der Bankenmetropole F. arbeiten. Daher hat er sich in B. V., einige S-Bahnstationen von seinem Arbeitsplatz entfernt, eine 2-Zi-Wohnung gemietet, die er meist von Montagabend bis Freitag früh nutzt. Bisher zahlt Herr Z. für diese Zweitwohnung den sogn. Rundfunkbeitrag, den er sich künftig natürlich gern sparen möchte. Das wäre einfach, wenn Herr Z. dem BS an beiden Standorten bekannt wäre. Dies ist er aber nur zu den Zeiten, wenn der BS im Rahmen des "Großen-regelmäßig-wiederholten-einmaligen-Datenabgleichs" die Meldedaten aller volljährigen Bürger der Republik erhält. Für den Hauptwohnsitz ist offiziell Frau Z. beim BS gelistet. Dies liegt daran, dass sie die Wohnung gemietet hatte bevor sie Herrn Z. kennen und lieben lernte. Herr Z. ist dann bei ihr eingezogen. Das Ehepaar Z. ist ganz klassisch verheiratet, eine Zugewinngemeinschaft, mit einem einzigen, gemeinsamen Konto bei der Sparkasse. Was dort am Monatsende übrig bleibt, gehört folglich beiden gemeinsam. Die Zahlungen der bisher zwei "Rundfunkbeiträge" erfolgt bisher von eben diesem Konto.
Was nun Frau Raab? Ich behaupte, dass hier die Zweitwohnungsbefreiung erfolgen muss. Sollten sich die Länder im Rahmen der Gesetzesänderung und aktuell der BS quer stellen, sollte man klagen. Natürlich könnte man auch ausweichen, indem man gegenüber der LRA bzw. dem BS den Wechsel der "Beitragszahlung" auf Herrn Z. vollzieht. Danach ist völlig klar, dass die Befreiung erfolgen muss. M. E. sollte man es aber weder den Ländern noch den LRA bzw. dem BS so einfach machen. Letztlich steht über die bisher bekannt gewordenen Bemerkungen im Raum, dass man die Zweitwohnungsbefreiung nach Kräften torpedieren will. Das sollte man weder den Politikern noch den öffentlich-rechtlichen Hofschranzen durchgehen lassen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.