Die Zweitwohnungsregelung eröffnet nun weitere Probleme. Was ist, wenn in der Zweitwohnung eine weitere, von der Erstwohnung unabhängige Person wohnt? Zahlt die dann? Oder die Hälfte? Bin gespannt, wie das - aussergesetzlich wie immer - geregelt wird ... der Beitragsservice wird sich da schon was ausdenken.
Das System wird zusammenbrechen. Mit jeder Änderung am kranken System eröffnen sich weitere Unklarheiten und müssen weitere Rechtsbrüche in Kauf genommen werden.
Das BVerfG ist am taktieren: Es wusste, ohne Änderung wäre das Urteil nicht akzeptabel. Es war krampfhaft auf der Suche nach einer Änderungsmöglichkeit, die nicht zu sehr zu Buche schlägt. Dieses Zweitwohnungsdings lief bei mir unter "ferner liefen...". Eine alberne Änderung. Man könnte sogar sagen, ungerecht: Personen, die mehrere Häuser oder Wohnungen besitzen und es nicht nötig haben, sie zu vermieten, werden nochmal bevorteilt.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)