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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132387 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Sind aber hoffentlich keine Schlussworte hier, nicht wahr? Bei diesem "Urteil" kann man schon zu einem Gutteil den Eindruck von Willkürentscheidungen bekommen.

Willkür wäre aber auch einem Bundesverfassungsgericht verboten. Also weiter Richtung EU-Gerichtsbarkeit. Sollte auch das nicht funktionieren, dann haben hfftl. inzwischen noch eine ganze Menge Leute mehr begriffen, was zu tun ist, und dass der Bürger am Zug ist.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Rein hypothetisch:

Person M hätte ein paar Schlussworte anzubieten:

All diejenigen die ich kenne meckern und dennoch beugen sie sich weiterhin dieser tatsächlichen und offenkundigen Gewalt und bezahlen "Einfach" für Nichts! Vorhandene Gesetze sollten eigentlich zum Schutze des Volkes dienen und solche Ausbeutungen und/oder Bereicherungen durch den Staat, unterbinden.

Die nächsten Generationen werden diese Farce, welche wir als Erste miterleben durften - als nicht mehr frei geborene Bürger - weniger bis gar nicht ungerecht empfinden als die jetzigen und damit zeitlich unmittelbar Konfrontierten!  Diese werden sogar erneute Bereicherungen durch den Staat als völlig normal anerkennen und sich aufgrund (garantierter) erzieherischer Wiederholungsmanipulationen erst gar nicht mehr regen...  Das Instrument dazu wird dann zur Sicherstellung des Erfolgs noch mehr ausgeweitet. Somit wird ein Widerstand, wie es in den Jahren 2013 - 2019 erfolgte, vorgebeugt!

Rechtsstaat Deutschland eben...

Das allerletzte (nationale) Wort hatte das BVerfG...

Ein Bruder lässt einen Bruder nicht im Regen stehen. "Bruder bitte hilf mir! Ich habe den Stein ins Rollen gebracht und die Büchse der Pandora geöffnet!" Der Bruder: "mach dir keine Sorgen! Ich bin zwar dein Bruder, somit ebenbürtig dein Blut, deine Gedanken sind meine Gedanken - aber deswegen doch noch lange nicht befangen"! 
Das war bereits der erste Witz dieser "Show"! Doch das Ergebnis - hinsichtlich auf das unwiderruflich zugesicherte Grundrecht (unsere Verfassung!) - war geradezu pompös...

Das Volk forderte lediglich seine unwiderruflichen und zugesicherten Rechte gemäß dem obersten Gesetz. Mit dieser (staatlichen) "Veranstaltung", vertreten durch gelehrte Rechtswissenschaftler, Professoren, Doktoren sowie einer enormen Herrschaft staatlicher Bediensteten, wurde ein Szenario veranstaltet, wie es die Welt noch nicht gesehen hat! Ein Paradebeispiel für jeden Staat der später einen Diktator sein eigen nennen könnte...

Ich sehe mich bald in der Beugehaft! Danach wird mein Konto geplündert! Letztlich werde ich von der "Schufa" gemäß Schuldnerverzeichnis angeprangert und als Verbrecher dargestellt! Ebenso sehe ich jetzt schon meine (Armuts-) Rente gefährdet. Vielleicht gehe ich auch noch einmal in den Knast, weil ich mich auch weiterhin weigere Pensionen für andere zu zahlen...

Selbst wenn ich das Land verlasse, laufe ich Gefahr an eines zu geraten welches sich dieses Parade-Beispiel angenommen hat und/oder später wird...

Daher ein hypothetisch Gedicht
Wohne - aber meld dich nicht!

Mein nächster Umzug kommt gewiss...
da weiß man was zu tun es iss...
Aus den Augen aus dem Sinn...
ist des Bürgers neust Gewinn...



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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

S
  • Beiträge: 403
Gemessen an einem individuellen Wirklichkeitsmaßstab einer fiktiven Person, könnte diese

[...] All diejenigen die ich kenne meckern und dennoch beugen sie sich weiterhin dieser tatsächlichen und offenkundigen Gewalt und bezahlen "Einfach" für Nichts! [...]

dem ersten Teil der Hypothese zustimmen (evtl. mit der Korrektur von All auf eine eine unbestimmte Vielzahl)

Die nächsten Generationen werden diese Farce, welche wir als Erste miterleben durften - als nicht mehr frei geborene Bürger - weniger bis gar nicht ungerecht empfinden als die jetzigen und damit zeitlich unmittelbar Konfrontierten!  Diese werden sogar erneute Bereicherungen durch den Staat als völlig normal anerkennen und sich aufgrund (garantierter) erzieherischer Wiederholungsmanipulationen erst gar nicht mehr regen... [...]

Für Teil 2 der Hypothese müsste eine fiktive Person einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen, da dieser ja noch auf die Zukunft abstellt. Und auch hier kann eine fiktive Person diesem Teil zustimmen.

So düster es auch klingen mag, es bleibt zu hoffen, dass die nächsten Generationen mit einem Realitätsmaßstab ausgestattet werden, der es ihnen ermöglicht den harten Aufschlag früh genug zu erkennen und zu vermeiden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 14:05 von DumbTV«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Rn 107:
Zitat
Das Rundfunkangebot kann aber von einer Person auch in mehreren Wohnungen zur gleichen Zeit nur einmal genutzt werden.

Möglicherweise nicht ganz vergleichbar (wegen Steuer), evtl. bereits schon diskutiert oder ein Diskussionsthema für die mündliche Verhandlung:

Der Fahrzeughalter von zwei Kraftfahrzeugen (Kfz) kann nur einmal mit jeweils einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen bzw. vom Benutzungsrecht der öffentlichen Straßen Gebrauch machen, muss aber beide Kfz zur Zulassung am Straßenverkehr anmelden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 14:06 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.385
Möglicherweise nicht ganz vergleichbar
Der Vergleich hinkt insgesamt.

Hast Du X Fahrzeuge, hast Du auch X Kennzeichen, weil jedes Fahrzeug üblicherweise ein eigenes Kennzeichen benötigt, wenn Du damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchtest und es dem das Kfz.-Zeichen zuteilenden Amt so erklärt hast.

Du kannst tausende Fahrzeuge auf Deinem Grundstück zu stehen haben und für keines Kfz.-Steuer bezahlen, wenn keines davon ein Kennzeichen trägt und somit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfte.

Auch beim Kfz. kommt es auf die tatsächliche Nutzung des öffentlichen Straßenraumes nicht an; es zählt alleine, daß Du Dein Fahrzeug zur möglichen Teilnahme angemeldet hast. Später nach Zuteilung eines Kennzeichens teilnehmen mußt Du nicht; es zählt, daß Du dieses Kennzeichen angefordert hast.

Im Vergleich zum Gehabe von ÖRR, BS und Co. wäre es, wenn seitens des für die Kfz.-Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zuständigen Amtes jedes auf Deinem Grundstück herumlungernde Fahrzeug zur potentiellen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Zwangs-Kennzeichen versehen werden würde, weil Du diese Fahrzeug ja tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen könntest. (Bspw. 365 Fahrzeuge zur je eintägigen Benutzung).

Die Tatsache ist, daß dieses benannte Amt keine derartigen Eingriffe in Deine Privatautonomie vornimmt und es sogar möglich ist, Fahrzeuge derart einzugruppieren, daß sie bei entsprechend verminderter Kfz.-Steuer nur für, bspw., 2 Monate des lfd. Jahres im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. (Kfz.-Kennzeichen, die zur Benutzung des Kfz. im öffentlichen Straßenverkehr von 06 bis 08 berechtigen, hat es hier).

Es kommt alleine darauf an, was Du als Besitzer eines Fahrzeuges willst.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück, soviel man möchte, unangemeldet, keine Zwangsabgabe, kein Problem, darauf wollte ich aber nicht hinaus. Möglicherweise habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. ;)

Es geht mir natürlich um die tatsächliche Nutzung der öffentlichen Straßen, genauso wie es dem BVerfG scheinbar doch nicht nur um die Möglichkeit, sondern um den Nutzen des Rundfunkangebotes in der Wohnung geht (siehe Rn 107)


Der Zweitwohnungsbesitzer kann den Rundfunk wohl nur in einer Wohnung nutzen (da er sich nicht in zwei Wohungen gleichzeitig aufhalten kann) und muss demnach nur für eine Wohnung bezahlen.

Der Zweitwagenbesitzer kann die Straße nur in einem Auto nutzen (da er nicht zwei Autos gleichzeitig fahren kann), muss aber für beide Autos bezahlen.

Verstößt die Bemessung der Kfz-Abgabe bei Zweitwagenbesitzer hierbei nicht gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Belastungsgleichheit?  8)


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S
  • Beiträge: 403
Nur noch kurz ein Abstecher bzgl. Zweitwagenbesitzer und KFZ-Steuer.

Auch hier haben die Eidgenossen im Nachbarland uns gegenüber bisher noch einen Vorteil.
Dort wird für maximal 2 KFZ gleichen Typs nur eins davon besteuert. Welches davon ist wohl Auslegungssache des jeweiligen Kantons.
Stichwort zum Nachschlagen Wechsel-Kontrollschilder.

Um noch schnell zur Thementreue zurückzukurven noch Folgendes.

Erst kürzlich haben sich die Eidgenossen bzgl. des Rundfunkbeitrags bereits für das falsche System entschieden bzw. die Gelegenheit verpasst ihre Freiheit (z.B. sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten) zu bewahren. Mal sehen wie lange dann dort die bisherige Wechsel-Kontrollschilder-Regelung noch Bestand hat.

Nun aber zurück zum eigentlichen Thema ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2018, 21:38 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Moderator
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Sorry, eine fundamentale Sache noch zu dem Vergleich Auto - Rundfunk:

Das Anmelden eines KFZ geschieht freiwillig. Kein Auto - keine Steuer. Somit sind alle Vergleichsversuche hinfällig.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
  • Beiträge: 403
Das Anmelden eines KFZ geschieht freiwillig. Kein Auto - keine Steuer. Somit sind alle Vergleichsversuche hinfällig.

Bis jetzt zwar schon, aber nach dem BVerfG-Urteil vom 18.7.2018 besteht ja die Möglichkeit sich z.B. ein KFZ zu beschaffen. Warum also in Zukunft aufgrund eines konkreten Sachverhalts noch besteuern, wenn auch eine Bebeitragung aufgrund einer Möglichkeit besteht?

Siehe auch:
Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28344.msg178662.html#msg178662


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

P
  • Beiträge: 4.011
Deswegen gibt es demnächst den Luftbeitrag, die Möglichkeit hat jeder, und ganz ehrlich alle nutzen es, aber es besteht ein Unterschied, immer beachten es wird nicht bereit gestellt. Das ist beim Auto ebenfalls so, also kann nicht das Auto bebeitragt werden, sondern der Vorteil, der Möglichkeit der Nutzung der Bereitstellung der Wege, somit nicht Fahrzeugbeitrag, sondern Wegebeitrag. Es kann somit kein Autobeitrag sein, es sei der Staat stellte Autos wo jeder die theoretische Möglichkeit der Nutzung hätte, also staatlich organisiertes Car Sharing, bebeitragt würde dabei die Leistung der Organisation, also die Veranstaltung, das Auto an sich wäre beitragsfrei, was aber nicht bedeutet das es kostenlos wäre, denn um es zu nutzen würden weitere Dinge notwendig, welche auf dem freien Markt zu erstehen wären, z.B. Sprit, das wäre somit vergleichbar zu dem Gerät oder Anschlusskosten beim Rundfunk. Also zukünftig immer schauen, dass der Staat eine Leistung, Angebot oder was auch immer nur vermittelt dabei darf der Staat Angebote auch aus staatseigenen Organisationen und ihren 100% Töchtern anbieten ebenso wenn diese alleine am Markt stehen.


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  • Beiträge: 886
Wieso Wegebeitrag pro Auto? Wegebeitrag pro maximal zulässiger Wagenklasse auf dem Führerschein! Damit ist es möglich verschieden intensiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Jede Kommune hat nun das Recht so etwas einzuführen, es ist ein unvernünftiger Ersatzmaßstab und damit zulässig. Nicht zulässig ist aber jede Wagenklasse einzeln zu bebeitragen, weil man immer nur ein Auto fahren kann. Ob Autos tatsächlich vorhanden sind oder genutzt werden ist aber irrelevant.
Und Betriebe zahlen pro Angestellten mit Führerschein auch noch einmal, denn die profitieren ja von diesen Führerscheinen, schon weil die Arbeiter dadurch zur Arbeit kommen könnten.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nur zur Info: Seit dem 01.07.2012 gibt es in Deutschland Wechselkennzeichen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

m
  • Beiträge: 202
Deswegen gibt es demnächst den Luftbeitrag
Das kommt wohl auch noch. Für Bäume im Stadtpark einen Beitrag erheben - hättest ja die Möglichkeit dort hin zu gehen und Sauerstoff einzuatmen. So langsam kann Person Z (wie Zwangszahler) weder Richter noch Urteile in Sachen Rb für voll nehmen.

Dann sag ich mal: Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Durch ausstrahlen von Rundfunkwellen wird aber in meine Wohnung eingedrungen. Und mit Rundfunkwellen können sogar Wohnungen ausspioniert werden - jedenfalls besteht die Möglichkeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 14:13 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 403
Nur zur Info: Seit dem 01.07.2012 gibt es in Deutschland Wechselkennzeichen.

Die werden hier im Gegensatz zur CH aber pauschal pro KFZ besteuert :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2018, 22:56 von Bürger«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vielen Dank für den Ausflug in den Vergleich zwischen dem Urteil mit dem Bezug zur Zweitwohnung und dem Zweitwagen. Dieses Thema, auch wenn die Kfz-Anmeldung freiwillig ist, scheint möglicherweise und  interessant gerade in einer mündlichen Verhandlung zu sein. Oder Mehrwagenbesitzer könnten spätestens jetzt auf die Idee kommen den Sachverhalt gerichtlich Klären zu wollen, was natürlich nicht unser Thema ist. Darum widmen wir uns wieder dem fragwürdigen Bruder-Urteil.  8)


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