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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132485 mal)

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Man begehrt über FragdenStaat keine Auskunft als Rundfunkteilnehmer! Solchen Tricks sofort widersprechen. Sinn der Plattform ist es, Fragen des allgemeinen Interesses öffentlich beantwortet zu bekommen. Es ist dort GERADE NICHT ANGESAGT, sich zu identifizieren. Das verstehen die LRAen nicht so schnell, ist aber Fakt. Jede "echte Behörde" würde klaglos nach den Transparenzgesetzen die Frage bearbeiten. Der NDR hatte in eine meiner Fragen sogar selbsttätig meine Teilnehmernummer hinzugefügt. FragdenStaat hat dann auf meine Bitte dieses persönliche Datum dann sofort gelöscht.

Man begehrt dort also keine Auskunft als Rundfunkteilnehmer, sondern als interessierter Bürger. Das muss man nachdrücklich äussern! Wenn man die Antwort per Brief bekommen soll, muss natürlich eine Postadresse vorliegen...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

R
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Zum Thema"Säumniszuschläge" und der Art und Weise, wie es vor dem BVerfGE abgebügelt wurde:

Das wurde wohl vor allem Hinblick auf eine fehlende bzw. mangelnde Auseinandersetzung mit dem Thema so begründet. Verwiesen wurde auf Fundstellen in der  Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts. Hat jemand von Euch Zugriff auf diese Sammlung bzw. die speziell im Urteil genannten  Fundstellen. Ich habe mir da bereits einen Wolf gesucht, aber nichts passendes finden können.

Darüber hinaus: wie ist denn hier die Bereitschaft, noch weiter zu klagen, nachdem das BVerfGE ja nun vorerst das letzte Wort hatte?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

n
  • Beiträge: 1.456
OT:
Darüber hinaus: wie ist denn hier die Bereitschaft, noch weiter zu klagen, nachdem das BVerfGE ja nun vorerst das letzte Wort hatte?

Sobald der GV vor der Tür steht, wird der Freund meines Schwagers wieder klagen. Wichtigste Argumente sind:
- EMRK verletzt, welches Bundesrecht ist.
- Fehlende Notifizierung vom Auswärtigen Amt (danke px3) (nicht die gerichtliche Vorlagepflicht, die das BVerfG abgebügelt hat)
- Datenschutz
- Säumniszuschlag
- usw.
- Eu-Recht: Änderung im Kern herausarbeiten

Und halt warten auf den EUGH


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Zum Thema"Säumniszuschläge" und der Art und Weise, wie es vor dem BVerfGE abgebügelt wurde:

Das wurde wohl vor allem Hinblick auf eine fehlende bzw. mangelnde Auseinandersetzung mit dem Thema so begründet. Verwiesen wurde auf Fundstellen in der  Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts. Hat jemand von Euch Zugriff auf diese Sammlung bzw. die speziell im Urteil genannten  Fundstellen. Ich habe mir da bereits einen Wolf gesucht, aber nichts passendes finden können.


Die in diesem Zusammenhang benannten Entscheidungen waren ja in deinem Posting auf der vorherigen Seite aufgeführt, ich habe mich mal auf die Suche gemacht:

BVerfGE 82, 43 <49>  -> BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86, 1 BvR 42/86 (keinen kostenlosen Zugriff gefunden)
BVerfGE 99, 84 <87>  -> BVerfG 2 BvR 1790/94 (Seite "87" dürfte dann wahrscheinlich Teil B. der Entscheidung sein)
BVerfGE 140, 229 <232, RN.9>  -> BVerfG 1 BvR 2056/12 (Seite "232" dürfte wahrscheinlich ebenso ab Teil B. der Entscheidung sein)

In meiner Naivität hatte ich mir dazu auch eine nähere Erkenntnis im Hinblick auf das aktuelle Urteil erhofft.

Tja, was soll ich sagen...ich glaube das Vollzitat der Entscheidung BVerfGE 130, 1 <21> - auf die ja ebenso verwiesen wurde - macht es deutlich.

Da diese Entscheidung direkt vorliegt -> BVerfGE 130, 1 - Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
ist die entsprechende Text-Passage <21> relativ eindeutig zu finden:
Zitat
C. -- I.    
Die Voraussetzungen eines Verwertungsverbots als Folge einer Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung haben die Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt.
   95
II.    
Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 [214]; 89, 155 [171]; 99, 84 [87]; 108, 370 [386 f.]; 113, 29 [44]). Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 [49]; 86, 122 [127]; 88, 40 [45]; 105, 252 [264]). Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 [329]; 99, 84 [87]; 115, 166 [179 f.]). Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 [214 ff.]; 99, 84 [87]; 101, 331 [345 f.]; 123, 186 [234])

Soweit also die "heiligen Worte".  :-\


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K
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Teile und herrsche ...

neben der "Demokratieabgabe" gibt es ...zig weitere Provokationen, Sei es Umwelt, Bildung, Verkehr, Asyl-und Ausländerrecht, Banken & Versicherungen, Kranken- und Rentenversicherungen und und und.

Hier im Forum haben viele Menschen viel Aufwand betrieben, Zeit und Engagement investiert, vermutlich neben einer "sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit". Wie viele engagieren sich für ein ... zwei ... mehrere weitere Themen? Die, die so weit gehen,  sich auf ein Verfahren einzulassen, legen noch reales Geld oben drauf.

In den letzten Jahren habe ich persönlich mehrere Verfahren gegen den Staat oder von ihm Beauftragte erlebt, bei denen das Urteil keinen Bezug zu den Erkenntnissen im Verfahren hatte, oft Richter/Richterin für den/die Beklagte argumentiert hat. Ergebnis in jedem Fahl: zahle, ganz egal, was im Gesetz steht.

Geteilt ist nun mal wieder in jene, die aufgeben oder aufgeben müssen - weil Geld und Möglichkeiten erschöpft sind - und die, die durchhalten wollen.

Das funktioniert bei allen Themen. Die Unverschämtheit, die Dreistigkeit, mit der das passiert, zeigt vor allem: es sind viel zu wenig, um sich von ihnen ... beeinträchtigt zu sehen. Zumal jetzt der vermutlich namentlich bekannte und registrierte Kreis hier in jeder Form überschauber und BEHERRSCHBAR ist.

Mein einziger Vorschlag: investiert in Freunde, Öffentlichkeit, Transparenz, alles Widersprüchliche möglichst öffentlich und vielen Leuten zugänglich zu machen.

Ich bin so dankbar gegenüber denen, die sich so intensiv mit dem Thema beschäftigt haben und das hier so veröffentlichen, dass es für alle nutzbar ist. Achtet auf Euch, verschleißt nicht Euch selbst. Wenn es Menschen interessiert, machen die auch mit. Wenn nicht, bringt Euch in Sicherheit ...

Alle Macht geht vom Volke aus ...


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Darüber hinaus: wie ist denn hier die Bereitschaft, noch weiter zu klagen, nachdem das BVerfGE ja nun vorerst das letzte Wort hatte?
Das BVerfG hat sich selbst in dem Verfahren auf Abgabenrecht beschränkt. Das ist aber nur ein winziger Teil des Problems und selbst das haben sie nicht vollständig durchleuchtet.
Die Frage ob der Beitrag für Hartz IV-Empfänger von den anderen Beitragenden oder vom Staat bezahlt werden muss, blieb offen. Gleiches gilt für eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen oder Aspekte bei Ein-Personen-Betrieben ohne Mehrwert durch Rundfunk. Dass das Bundesverfassungsgericht im konkreten Fall „Staumeldungen“ als Rechtfertigung des Beitrags benutzt hat, verwirrt jedenfalls mehr als es dem Verständnis nutzt. Heißt das etwa, dass in anderen Fällen wo kein Mehrwert existiert auch nicht gezahlt werden muss?
Und wie gesagt: Du musst erst bezahlen, wenn die Rundfunkleistung auch erbracht wird. Wenn die auf 90 Kanälen ein schwarzes Bild senden, ist der Beitrag durch Leistungsmangel hinfällig. Da das was gesendet wird von Objektivität, Wirtschaftlichkeit und Staatsferne noch weiter entfernt ist als ein schwarzes Bild müssen wir auch weiterhin nicht zahlen und können gegen die "Leistung" klagen. Eigentlich stünde uns noch Schmerzensgeld zu, weil wir ja durch die Zwangsabgabe gezwungen werden die "Leistung" zu überprüfen, die wir dafür erhalten.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

P
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-irgendwas on-
Das Gericht braucht ein neues Volk, bzw. wenn im Namen des Volkes geurteilt wird, welches ist das? Es gibt ja verschiedene Personengruppen, welche sich als Volk sehen, auch gibt es sicherlich ein Parteivolk, Arbeitervolk usw....

Wer den Fehler findet darf ihn zurück geben oder beheben.

Vor x Jahren hat ein Teil eines Volks mit Füßen abgestimmt. Vielleicht braucht es etwas vergleichbares.
Das Problem dabei, es gibt kein Land das sich über eine Zusammenlegung freuen würde, aber vielleicht muss man das Auswechseln der Regierungen stärker in die Betrachtung rücken.


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s
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Zitat
KOMMENTAR
Ausgehend von der Tatsache, dass die Begründung bei Urteilen nicht rechtsmittelfähig ist, sondern ausschließlich die Urteilsformel, muss bei dem folgenden Kommentar beachtet werden, dass die dort genannten Unterlassungen des Bundesverfassungsgerichts keine praktische Relevanz mehr haben werden in Bezug auf zukünftige Rechtsmittel oder erneute Verfassungsbeschwerden aus anderen Gründen mit anderen Begründungen, was bedeutet, dass sich jedes weitere Rechtsmittel in Bezug auf den Rundfunkbeitrag erledigt hat.

In Kurzform: Das Thema ist durch.

Quelle: https://rundfunkbeitragsklage.de/bverfge-rundfunkbeitrag/

Ziemlich ernüchternd, das Ganze. Person ZYX hat gestern ein Schreiben von einem Verwaltungsgericht erhalten, in dem explizit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen und demzufolge die Rücknahme seiner dritten Klage angeraten wurde.


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n
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Von den 150 Verfassungsbeschwerden sind doch gerade erstmal 4 abgearbeitet (Allerdings ist davon auszugehen, dass auch die 146 mit einem politischen Urteil vom Tisch gewischt werden)

Aber die Argumente sind noch nicht ausgegangen und es gilt bis zur EuGH-Entscheidung durchzuhalten.
Argumente sind:
  • EMRK verletzt, welches Bundesrecht ist.
  • Fehlende Notifizierung vom Auswärtigen Amt (danke px3)
    (nicht die gerichtliche Vorlagepflicht, die das BVerfG abgebügelt hat)
  • Datenschutz
  • Säumniszuschlag
  • usw.
  • Eu-Recht: Änderung im Kern herausarbeiten

siehe unser Wiki:
http://de.rundfunkbeitrag.wikia.com/wiki/Anfechtungsklage#Klagebegr.C3.BCndung_nach_dem_Urteil_vom_BVerfG_vom_18.7.2018


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Datenschutz kannst vergessen. Die EU-DSGVO sieht keinen Persönlichkeitsschutz der Daten gegenüber dem Staat vor.

Das hat man ja gesehen was die LRA's und der Beitragservice mit den Datenschutzauskünften geantwortet haben.

Ausgehend, dass die Anfragen gestellt werden sollten, dass die Auskünfte die EDV-Historie offenzulegen haben, wäre vielleicht noch ein Ansatz das gerichtlich klären zu lassen. Aber dann hätte man eventuell Angriffspunkte wie der BS in Köln die Daten verarbeitet und ob nicht doch im Ablauf Fehler und eine Vorratsdatenspeicherung aufgedeckt werden.

Trotzdem ist hier auch zu erwarten, dass sicher die nationalen Gerichte zu Gunsten der durchgeführten Praxis urteilen mit der Begründung - Kosteneinsparung. Irgend eine faule Ausrede, dass die Praxis so und nicht anderst notwendig ist gibt es immer.


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Von den 150 Verfassungsbeschwerden sind doch gerade erstmal 4 abgearbeitet (Allerdings ist davon auszugehen, dass auch die 146 mit einem politischen Urteil vom Tisch gewischt werden)
Hier geh ich davon aus, dass Karlsruhe die EuGH Entscheidung abwartet.

Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass das Urteil zum RB eine Trotzreaktion des BVerfG u.d. Politik gegen die Vorlage beim EuGH sein könnte.

Das begründe ich damit, dass erhebliche Differenzen im Jahre 2013 in der Presse zwischen dem EuGH und dem BVerfG beschrieben wurden.
welt.de, 28.04.2013
Erbitterter Machtkampf zwischen Karlsruhe und EU
https://www.welt.de/politik/deutschland/article115681303/Erbitterter-Machtkampf-zwischen-Karlsruhe-und-EU.html

Ob diese Differenzen ausgeräumt sind weis ich nicht. Aber es könnte so sein, dass sie nicht ausgeräumt sind.

Wäre damit begründet, dass eben das BVerfG sich gesagt hat, wir zeigen wo national der Hammer hängt und hauen so ein Urteil raus und das sitzt erst mal damit begründet, dass die Klagewelle und der Bearbeitungsstau bei den VG's beendet wird.

Mit dem Hintergrund wohlwissend, dass vielleicht das EuGH von seinen Wettbewerbsrechten und Vorgaben gebrauch machen wird.

Aber die Argumente sind noch nicht ausgegangen und es gilt bis zur EuGH-Entscheidung durchzuhalten.
Das ist sicherlich notwendig.


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neben der "Demokratieabgabe" gibt es ...zig weitere Provokationen, ...

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In den letzten Jahren ... mehrere Verfahren gegen den Staat oder von ihm Beauftragte erlebt, bei denen das Urteil keinen Bezug zu den Erkenntnissen im Verfahren hatte, ... . Ergebnis in jedem Fall: zahle, ganz egal, was im Gesetz steht.

Geteilt ist nun mal wieder in jene, die aufgeben oder aufgeben müssen - weil Geld und Möglichkeiten erschöpft sind - und die, die durchhalten wollen.
...
Mein einziger Vorschlag: investiert in Freunde, Öffentlichkeit, Transparenz, alles Widersprüchliche möglichst öffentlich und vielen Leuten zugänglich zu machen.

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Vielen Dank für dieses Statement!
Das sehe ich genauso. Für den Fall, dass sich die "GEZ" erledigt hat, habe ich auch schon mein nächstes Thema.
Ja, es gibt (zu) viele Themen, für die es sich lohnt, sich zu engagieren - leider.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch meinen persönlichen Dank aussprechen für all diejenigen, die sich hier "über alle Maße hinaus" engagieren und das Wissen mit all denjenigen teilen, die sich nicht (so) stark engagieren können oder auch wollen.


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Danke, Maverick, für Deine Hilfe. Das alles werde ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen.

Was mich aber noch immer umtreibt, ist der Umstand, dass immer wieder auf einen "Vorteil" verwiesen wird, den man abschöpfen könne. So zumindest das BVerfGE. Da aber immer auch Schatten ist, wo man Licht findet und umgekehrt, frage ich mich, wem gegenüber ich einen beitragspflichtigen Vorteil ich denn habe, wenn die Gesamtheit in den Genuss dieses Vorteils kommt. Der ja dann keiner mehr ist, da er die Norm der Realität darstellt. Und somit hat es sich doch dann wohl mit einer Vergütung des Vorteils in Gestalt eines Beitrags. Denn es ist ja nunmehr keine Gruppe Abgrenzbar. Die Gruppe der Nichtnutzer wird geflissentlich ignoriert.


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Und: Danke @Kitas_statt_Fernsehen für die guten Worte!  :)
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Genau! ;)
Zitat
In der Evolution haben wir uns an die Spitze gesetzt - durch die Sprache.
Durch diese ungeheure Fähigkeit der präzisen Kommunikation und differenzierten Mitteilung!

Und die Politiker machen das Gegenteil daraus:
Sie sprechen, ohne etwas sagen zu wollen.
Mit Herrschaftssprache. …
...
Würden sie „Umsatzsteuer“ sagen, dann würde jeder sagen:
„Wie? Keine Umsatzsteuer? Bei Finanzaktionen? Wieso denn das nicht? Wir zahlen doch bei jedem Dreck Umsatzsteuer?!“
Deswegen nennen sie es „Finanztransaktionssteuer“....

Systematisch werden uns die Kenntnisse entzogen – das Gegenteil, wofür die Sprache da ist.

Ich warte heute noch darauf, dass in der Talkshow mal endlich einer den Mumm hat, zu einem Politiker zu sagen: „Wenn Sie keine Fragen beantworten, stelle ich Ihnen auch keine mehr.“
Das wär‘ mal ein Abend!
Quelle: Der Gute Georg Schramm! https://youtu.be/NpEpMSiTPC0?t=2959

Zitat
Blaise Pascal (1623-1662):  Ein Tropfen Liebe ist mehr, als ein Ozean an Wille und Verstand.
Quelle: https://www.bk-luebeck.eu/zitate-pascal.html


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Was mich aber noch immer umtreibt, ist der Umstand, dass immer wieder auf einen "Vorteil" verwiesen wird, den man abschöpfen könne.
Im Wettbewerbsystem der EU gibt es keinen Vorteil. Da gibt es nur - jeder kann sich am Markt beteiligen (mit fairen Mitteln? - EU Regeln eben - Gurke ist grum darf nicht verkauft werden). Und nach diesen EU-Regeln ist die Gleichbehandlung vorgesehen. Werder das Urteil des BVerfG noch der RBStV erfüllt diese Voraussetzungen mit der Bezugsgröße Wohnung, wenn immer 1 Person einen Beitrag leisten muss und die Anzahl der Personen in der Wohnung nicht berücksichtigt werden. Jetzt mal unabhängig davon gesehen, dass keine Person den öffentlich rechtlichen Rundfunk als Person nutzen kann, wenn Sie nicht ein technisches Empfangsgerät zur Verfügung hat oder besitzt. Hier fängt schon die Frage und die Definition des Wahrheits- und Wirklichkeitsmaßstabes an - einfach zu sagen diese technische Voraussetzung erfüllt doch heute jede Person und jede Wohnung. Nur den RF-Beitrag wiederum muss nicht jeder bezahlen, da eine Abhängigkeitsvorausetzung gewählt wurde, die wiederum nicht berücksichtigt wird.

Für das EuGH können die nationalen deutschen RF-Interessen jeder zahlt, der in der Grenze D wohnt nicht eingegrenzt werden, da in der Realität hinter dem Grenzstrich von D der deutsche öffentlich rechtliche RF kostenlos genutzt werden kann. Und wer in Frankreich ein Fahrzeug mit Radio anmeldet (vielleicht ein steuerlicher Vorteil) und das Fahrzeug ständig in D unterwegs ist und RF- und Radio gehört wird, braucht für dieses Fahrzeug keinen RF-Beitrag zu entrichten, zeigt doch dieses absurte System der Ungleichbehandlung.

Was ich nicht begreife, dass der Autovermieter Sixt hier nicht schon lange beim EuGH für faire gleiche Voraussetzungen geklagt hat. Wenn jedoch für jeden Autovermieter, ob aus dem nationalen Land oder vom Ausland immer nur die Regeln des nationalen Marktes Gültigkeit haben und anzuwenden sind, könnte das für den RF ebenfalls gelten, aber dann brauchen wir keine EU mehr.

Und wie will die EU regeln, Vergleiche anstellen, dass alle EU-Länder einen Wirklichkeitsmaßstab als Grundlage einer Beitragserhebung zugrunde legen nur in Deutschland ist das nicht so, weil wir diese politischen Traumtänzer in Karlsruhe haben urteilen lassen? So geht das nicht.

Dass das BVerfG dann dem Gesetzgeber zugesteht keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen zu müssen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen und damit auch auf die tatsächlich überwiegende Nutzung in der Wohnung abstellen kann - übertrifft die Möglichkeit eines zutreffenden Wirklichkeitsmaßstab trotz Einflussquote die z.B. bei statistische Erhebungen auftreten könnten vollständig. Heißt für mich auch eine statistische Erhebung über RF-Beitragszahler erübrigt sich damit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 10:58 von muuhhhlli«

 
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