Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Unendliche Geschichte endet? – Urteil zum Rundfunkbeitrag steht bevor  (Gelesen 24764 mal)

M
  • Beiträge: 448
Es wird nach dem Urrteil (mit zwei rr, angelehnt an Irrtum) sinngemäß kurz berichtet: "BVerfG bestätigt den Rundfunkbeitrag".

Denn das ist (für den Rundfunk) eine wichtige und berichtswürdige Nachricht.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in müßige Spekulationen/ Vermutungen etc. abgleiten.
Entscheidend wird einzig sein, was am Ende tatsächlich verkündet wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 13:33 von Bürger«

d
  • Beiträge: 40
Ankündigung über die Urteilsverkündung zum Rundfunkbeitrag des BVerfG am 18.7.2018
SWR: letzte Meldung vom 5.7.18
NDR: nichts
MDR: nichts
HR: nichts
BR: letzte Meldung vom 2.1.2017
Deutschlandfunk: nichts
ARD: nichts
ZDF: nichts

Was ist da los? [...]

Vieleicht mal anfragen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 13:34 von Bürger«

M
  • Beiträge: 508
Ankündigung über die Urteilsverkündung zum Rundfunkbeitrag des BVerfG am 18.7.2018
Was ist da los?

Wem gehört eigentlich der/die/das Phoenix?
 ;)
Und nicht vergessen!!!
... und, wenn nächste Woche das Urteil verkündet wird, darf nicht vergessen werden, die Aufhebung der rechtswidrigen Bescheide zu beantragen!

Zitat
Die Richter erklärten zwar, dass das Heranziehen des Klägers zur Zahlung eines Beitrags für seinen alten Kanalanschluss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig war. Doch der Kläger sei gegen den Bescheid nicht vorgegangen, so dass dieser bestandskräftig wurde.
Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1093793.kein-anspruch-auf-aufhebung-rechtswidriger-bescheide.html
... Das Urteil wird ja Morgen! verkündet... ;)
Zitat
BVerfG - Urteil Rundfunkbeitrag
Quelle: https://www.phoenix.de/sendungen/ereignisse/phoenix-vor-ort/bverfg---urteil-rundfunkbeitrag-a-313227.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 66
Zitat
Es handle sich um eine "verkappte Demokratie-Steuer", die von jedermann zu zahlen sei, fasste Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof den Vorwurf in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai zusammen.

Dieses Zitat ist ein zweischneidiges Omen und lässt doch die Geisteshaltung von Kirchhof etwas durchblicken. Es handelt sich um eine verkappte und sozial ungerechte Steuer, ja. Mit Demokratie hat das aber absolut rein gar nichts zu tun. Vermutlich wird das BVerfG das schwachsinnige Dogma, dass der ÖRR unverzichtbar für unsere Gesellschaft ist und zu finanzieren sei, aufrechterhalten und bloß irgendwie die Finanzierung zur Verschlimmbesserung mahnen.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in müßige Spekulationen/ Vermutungen etc. abgleiten.
Entscheidend wird einzig sein, was am Ende tatsächlich verkündet wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 14:41 von Bürger«

d
  • Beiträge: 138
Ankündigung über die Urteilsverkündung zum Rundfunkbeitrag des BVerfG am 18.7.2018
SWR: letzte Meldung vom 5.7.18
NDR: nichts
MDR: nichts
HR: nichts
BR: letzte Meldung vom 2.1.2017
Deutschlandfunk: nichts
ARD: nichts
ZDF: nichts

Was ist da los? [...]

Vieleicht mal anfragen?

Das ZDF hat es etwas "versteckt":
Zitat
Volle Kanne - Service täglich vom 18. Juli 2018
Datum:18.07.2018
Sendungsinformationen: Im TV: ZDF, 18.07.2018, 09:05 - 10:30

Rundfunkbeitrag vor Gericht
Das BVerfG verkündet ein Urteil

[...]

Quelle: https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/volle-kanne---service-taeglich-vom-18-juli-2018-100.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.389
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Verstecken der Information bei ARD, ZDF hilft politisch wenig. Alle 3000 Abgeordneten - Bundestag, Landtag, EU (für DE) - erhielten / erhalten heute Information.

Zitat
18. Juli 2018 - richtungweisendes Urteil: Bundesverfassungsgericht
-----------------------------------------------------------------------
(Nach etwa 2 Jahren von intensivster richterlicher Bearbeitung.) Nun Ihre Fragen:
 
- Bedeutung des Entscheids des Bundesverfassungsgerichts?
- Rechtliche Konsequenzen für ARD, ZDF,...?
- Finanzierungs-Konsequenzen? Landeshaushalte belastet?

Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Evidenzstelle für Neuordnung ARD, ZDF, Medien-Pluralismus, zukunftsfähige Neuordnung im Internet-Zeitalter:

TERR... e.V., Berlin  Tel. 030 - 34...
--- Wunsch nach Zusatzinformation? Einfach anrufen.


Alles auch zu sehen im Hinblick auf gleichzeitige Verfahren in gerichtlicher Bearbeitung:
------------------------------------------------------
(mit jeweils unterschiedlich intensiver Mitwirkung; teils hier koordiniert.)

(1) Verfahren EuGH seit August 2017: EU-Beihilfenrecht, EU-Medienrecht.
(2) Verfahren Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg seit Juli 2018: a) Rückzahlpflicht 2013-2018 (Falschinkasso). - b) Medienwahl-Freiheit.
(3) Verfassungsgerichtliches Verfahren seit Dez. 2017: Gegen den .... ... daten....
(4) Strafrechtliche Vorgänge "Falschinkasso"? (Seit März 2017. Auskunftserteilung nur eingeschränkt.)

(5) Wettbewerbsrechtlich: (Verfahren ab Dez.2016/Juli 2018) Teilhabe an der Rundfunkabgabe für Wettbewerber?
(6) Medien-Pluralismus? (EU-Verfahren wohl ab August 2018) Zukunftsfähige Neuordnung im Internet-Zeitalter?

Anschließend sodann etwa 10 Seiten Punkt für Punkt -Analyse für Neuordnung ARD, ZDF.
Das Urteil morgen ist ja nur ein Teilschritt des Weges, den wir noch vor uns haben. Die Dinosaurier aus 60 Jahren Vergangenheit müssen durch völlig neue Medienvisionen für Qualitätsinfo und Demokratie ersetzt werden nun für das beginnende Internet-Zeitalter.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 16:30 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 890


M Merkur
Dienstag, 17.7.2018

Urteil zum Rundfunkbeitrag: Ist er weiterhin zulässig?

Ob der Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF - früher auch GEZ genannt - eine Steuer ist, darüber entscheidet am 18. Juli 2018 das Bundesverfassungsgericht.


Zitat
Der Beitragsservice von ARD und ZDF bekommt seit Mai Millionen von Daten der Einwohnermeldeämter - und durchforstet sie nach Menschen, die bislang keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Deutlich mehr Geld können die Sender dadurch allerdings nicht erwarten.
Was hat dieser Satz in dem Artikel zur Ankündigung des Urteils zu suchen. ::) Ein Misch-Masch von Informationen die nichts mit der eigentlichen Artikelüberschrift zu tun haben. Oder hat da der BR seine Finger mit im Spiel, um gleich noch Druck auf Nichtzahler auszuüben. >:(

Zitat
Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet, sich für die Rundfunkgebühr anzumelden.
Zitat
"Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind separat beitragspflichtig. Hier werden noch einmal 17,50 Euro pro Monat fällig"
Einmal Gebühr, dann wieder Beitrag  ::)

Zitat
Rundfunkbeitrag: So hoch sind die Gebühren des GEZ-Nachfolgers
Dann sogar Beitrag und Gebühr in einem Satz :( Von einer Journalistin die sauber recherchiert hat, dürfte man etwas mehr Korrektheit erwarten. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Zitat
Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind dort rund 140 Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag noch offen. Weitere rund 380 seien "durch Nichtannahme ohne Begründung" erledigt, sagte ein Gerichtssprecher bereits im Mai dieses Jahres.
Aha, so (erledigt) entledigt man sich einfach von 380 Querulanten  >:(

Zitat
Die Kläger finden das System ungerecht für Privatleute, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen
Wieder nur die Hälfte geschrieben. Auch ein Unternehmen klagt. Außerdem finden Betriebe das System genau so ungerecht >:(

Zitat
Zudem gelten auch Wohnwagen, Wohnmobile, Bauwagen oder Wohncontainer als Wohnung, jedoch nur dann, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Auch dann bestehe eine Beitragspflicht, wie es heißt.
Ja dann werde ich doch meinen Bauwagen in dem ich wohne, etwas mehr als gelegentlich von einem Traktor bewegen lassen, dann brauch ich keinen Beitrag mehr bezahlen :D

Zitat
Auch für 2018 bis 2020 seien keine Ausreißer zu erwarten.
Die Ausreiser sind schon unterwegs. Unter anderem im Bauwagen morgen nach KA ;D

Weiterlesen unter:
https://www.merkur.de/leben/geld/gez-bundesverfassungsgericht-verkuendet-juli-urteil-rundfunkbeitrag-zr-10040063.html

Mail mit gleichem Inhalt ging um 15:13 an den Merkur und Frau Asam raus.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 17:15 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Frau Asam hat schon geantwortet :P

Zitat
Sehr geehrter Herr...,
danke für diese ausführliche Kritik an dem Artikel.
Ich werde mir gerne alles in Ruhe ansehen und entsprechend reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Simona Asam


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 17:14 von Bürger«

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/t-online.png

t-online.de     17.07.2018

Anika von Greve-Dierfeld
Der Rundfunkbeitrag wird zu einer Frage der Gerechtigkeit

Wenn das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages entscheidet, dürfte es wohl kaum um den Beitrag an sich gehen. Die Richter könnten aber mehr Gerechtigkeit bei der Erhebung anmahnen.
Zitat
Intensiv beschäftigten sich die Verfassungsrichter auch damit, ob es fair ist, wenn beispielsweise zwei in einer Wohnung wohnende Doppelverdiener genau so viel bezahlen müssten, wie eine alleinerziehende Mutter; wenn Studenten einer WG sich den Beitrag teilen können – und ein alleinwohnender Single ihn hingegen alleine tragen muss.
Weiterlesen auf :
https://www.t-online.de/digital/id_84124094/gez-der-rundfunkbeitrag-wird-zu-einer-frage-der-gerechtigkeit.html


Edit "Bürger":
Danke für den Link.
Da die Nachricht einer dpa-Meldung entspringt und damit im wesentlichen gleichlautend zu weiteren, bereits geposteten Artikeln ist, wurde der Beitrag hier in diesen Thread eingegliedert.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 17:27 von Bürger«

d

denyit

Zum einen muss das höchste deutsche Gericht feststellen, ob es sich bei dem Beitrag nicht vielmehr um eine Steuer handelt.
Das wurde imho vom Bf schlecht formuliert. Stattdessen wäre es wohl besser gewesen, in der Übersicht zu schreiben, dass es sich nicht um eine nicht-steuerliche Abgabe handeln kann (und genau das wird auch begründet). Das liest sich dann aber etwas holprig.

So aber können die Gerichte den "Umkehrschluss" anwenden:
Es kann keine Steuer sein, weil die Einnahmen zweckgebunden sind und nicht in den Haushalt einfließen; also muss es eine nicht-steuerliche Abgabe sein. (Dieser "Umkehrschluss" ist genauso falsch.)

Vielmehr hat die Abgabe sowohl Eigenschaften einer steuerlichen als auch einer nicht-steuerlichen Abgabe. Und bereits dadurch fällt sie nicht mehr unter die Hoheit der Länder, wenn man denn der Rechtsprechung des BVerfG aus der Vergangenheit folgt (siehe auch Bundesstaatliche Finanzverfassung).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 19:12 von Bürger«

G
  • Beiträge: 103
Wieder mal typisch für diese ganzen Schmierblätter und Pseudo-Online-Portale, wie sie wie die Ratten auf einmal aus ihren Löchern gekrabbelt kommen.  ::)
Jahrelang nichts zur Ungerechtigkeit/ Unterdrückung schreiben und dann kurz vor Torschluss noch schnell was raushauhen  ::)

Pfuiii  :o


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 19:23 von Bürger«

  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Nun ja, enden wird die Geschichte damit nicht. Ich habe zwar eine Flasche Sekt kalt gestellt - befürchte aber, dass die noch eine Weile stehen wird.

Immerhin steht ja die EuGH-Entscheidung noch aus. Und den schert es einen feuchten Holunder, was nationale Gerichte an Unrecht gesprochen haben. Insbesondere dann, wenn es um Wettbewerbs- und Beihilferecht geht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

c
  • Beiträge: 873
Eines ist klar: morgen werden Champagner-Korken knallen. Nur auf welcher Seite?

Es ist spannender als Weihnachten, Neujahr und Bundestagswahl zusammen.
Dieses Urteil hat enorme Sprengkraft.

Wie das Volkszählungsurteil wird es die Frage erneut beantworten:
Wie weit darf der Staat gehen, um sich gegen die Interessen der Bürger zu stellen?
Gilt die Verfassung auch noch, wenn es den Regierungsparteien schadet?
Haben die Grundrechte einen echten Wert, oder verkommen sie zur Makulatur einer Rechtsstaatsfassade?

Und wir sind alle live dabei ...  >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 23:12 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Am 02.07.18 habe ich die folgende persönliche "Richtervorlage" für jeden Richter einzeln adressiert beim Bundesverfassungsgericht an der Pforte abgegeben.

Zitat
Betr.: Urteilsverkündigung „Rundfunkbeitrag“, Mittwoch, 18.07.18

Sehr geehrte....,

ich war bei der Verhandlung am Mittwoch, 16.05.18, dabei und fand es schade, dass nicht auch der 2. Tag genutzt wurde. Gerne würde ich deshalb diesen Brief nutzen, um auf die Situation der Rundfunknichtnutzer nochmals einzugehen.

Als ich noch Nutzer war, habe ich immer dafür bezahlt, was ich genutzt habe, bis ich mich entschieden hatte, rundfunkfrei zu leben, und meine Informationen nur noch durch Zeitungen und durch die Nutzung des riesigen Bibliotheksangebotes hier in .... zu beziehen.

Bei der neuen Regelung seit 2013 wurde übersehen, dass nicht der Computer einen Funkempfänger bekam, sondern der Rundfunk den herkömmlichen Sendeweg verlassen hat, um im Internet aufzutauchen. Dies führt auch dazu, dass die Programme weltweit empfangbar sind aber nur von Bewohnern in Deutschland zu bezahlen sind. Die These der fehlenden individuellen Bezahlbarkeit ist dank Pay-TV obsolet.
Wenn der Rundfunk sich auch weiterhin im Internet präsentieren möchte, so wäre die Lösung eine Verschlüsselung und damit ist die kostenpflichtige Nutzung für Interessenten möglich, ebenso wie eben die Nichtnutzung und Nichtbezahlung der Nichtnutzer. Sky und Netflix kann man wieder abbestellen, den Rundfunkbeitrag nicht.


Die Anknüpfung der Zahlpflicht an das Innehaben der Wohnung kann kein Kriterium sein, da ja jeder wohnen muss und der Zahlpflicht in diesem Modell man nur entkommen kann, wenn man auswandert, obdachlos wird oder stirbt.
........
Ich habe keinerlei Anschlüsse in meiner Wohnung, weder Internet, Festnetz noch eine Rundfunkempfangsmöglichkeit. Viel lieber ist mir ein persönlicher Gesprächskontakt von Angesicht zu Angesicht. Habe als telefonische Erreichbarkeit ein prepaid-Nokia-Althandy.
........
Ich hoffe, ich konnte mit meiner Darstellung auch noch etwas zur Urteilsfindung, hier im Sinne der echten und ehrlichen Nichtnutzer, beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hier nun die Antwort vom Bundesverfassungsgericht, geschrieben am 11.07.18, zur Post: 13.07.18, heute bei mir im Briefkasten.

Zitat
Bundesverfassungsgericht
- Allgemeines Register -



Ihre Schreiben vom 1. Juli 2018, jeweils eingegangen am 2. Juli 2018


Sehr geehrt.........

Ihre an die Richterinnen und Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gerichteten Schreiben sind hier eingegangen und wurden zur Kenntnis genommen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesverfassungsgericht zu der von Ihnen angesprochenen Thematik im Vorfeld der in den anhängigen Verfahren zum Rundfunkbeitrag noch zur ergehenden Entscheidung nicht in einem allgemeinen Meinungsaustausch mit den einzelnen Bürger eintreten und dazu auch keine Stellungnahme abgeben kann.

Weiteres kann auf Ihre Schreiben daher nicht veranlasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

.....

AR-Referentin

Beglaubigt

Regierungsangstellte

So, nun ist morgen um 10 Uhr die Urteilsverkündigung.
Ich habe nach dieser Antwort einfach das Gefühl, alles für mich nur Erdenkliche getan zu haben :)

(Stempel und absolut nicht lesbare Unterschrift)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 23:14 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
  • Beiträge: 15
Ihr schreibt hier: "Und wir sind alle live dabei." Wird denn das Urteil live aus Karlsruhe übertragen und falls ja, könnt Ihr mir bitte sagen, von welchem Sender!? Vielen Dank


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben