Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Langjähriger Streit vor Ende: Wie gerecht oder ungerecht ist der RB?

Begonnen von ChrisLPZ, 14. Juli 2018, 15:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ChrisLPZ


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/mitteldeutsche_zeitung.png

Mitteldeutsche Zeitung, 14.07.2018

Langjähriger Streit vor Ende
Wie gerecht oder ungerecht ist der Rundfunkbeitrag?

(dpa)

ZitatDas Ende eines langjährigen Streites steht bevor: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am kommenden Mittwoch (18. Juli) darüber, ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist oder nicht. [...]

Urteil zum Rundfunkbeitrag erwartet: Wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
[...]
Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht: Alleinerziehende zahlen so viel wie wie Großverdiener
[...]
Urteil vom Bundesverfassungsgericht erwartet: Keine Kritik am Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
[...]
Wie die Öffentlich-Rechtlichen den Rundfunkbeitrag rechtfertigen
[...]

Weiterlesen auf:
https://www.mz-web.de/panorama/fernsehen/langjaehriger-streit-vor-ende-wie-gerecht-oder-ungerecht-ist-der-rundfunkbeitrag--30959068

Update 15.07.2018: Screenshot der Umfrage
,,Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

unGEZahlt

Zitat von: dpa-"Beitrag" am 14. Juli 2018, 15:47
Langjähriger Streit vor Ende....
Das Ende eines langjährigen Streites steht bevor: ...
BVerfG, Mittwoch (18. Juli)....

M. E. nach, scheint der dpa (Deutsche Presse-Agentur) wohl ziemlich viel daran zu liegen,
die vierte Instanz, das BVerfG, als absolut rein letzte Station darzustellen.
Es soll so möglicherweise der Eindruck entstehen, dass wirklich nur noch Ferdinand Kirchhof das wirklich allerletzte Wort zum Rundfunkbeitrag spricht.

Kein Wort über das richtige Gericht -> das Europagericht Straßburg.
Die dpa scheint den EGMR als finale Instanz wohl wirklich verheimlichen zu wollen ( ? )

Ein Grund dafür könnte die Gesellschafterstruktur der dpa zu sein:
( Quelle http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/dpa_Deutsche_Presse_Agentur_GmbH/454302/index.html )
ZitatStellvertretend für die ARD sind NDR und WDR Gesellschafter bei dpa und halten vom derzeitigen Stammkapital in Höhe von 16,4 Mio Euro für die ARD insgesamt 7,7 Prozent.

Bleibt zu hoffen, dass diese "dpa-Endbehauptung" nicht einfach so von der Presse übernommen wird.

Ferdinand Kirchhof wird wohl kaum der Letzte in punkto Rundfunkbeitrag sein!
( Ich denke, der wird höchstens der Letzte mit dem deutsch-höchstrichterlichen Schandurteil sein. )

Markus

tokiomotel

ZitatKorrekturen am Beitragsmodell könnten also höchstrichterlich angemahnt werden.
Das BVerfG entscheidet also erst mal gar nichts, sondern gibt lediglich die Richtung vor, wie künftig zu verfahren ist. Interessant wäre dann allerdings, in welch "angemessenem" Zeitfenster das ganze passieren soll. Eine zeitnahe Fristsetzung zur Umsetzung ist dann wohl das mindeste, was man erwarten kann.
Schrei nach Gerechtigkeit

ChrisLPZ

Siehe auch:

Unendliche Geschichte endet? – Urteil zum Rundfunkbeitrag steht bevor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28099.msg176712.html#msg176712
,,Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

pinguin

Zitat von: unGEZahlt am 14. Juli 2018, 17:40Die dpa scheint den EGMR als finale Instanz wohl wirklich verheimlichen zu wollen ( ? )
Der EGMR ist nicht die finale Instanz, denn der EuGH kann dessen Entscheidung noch verschärfen; nur aufweichen wird er sie nicht.

EGMR=47 Staaten des Europarates incl. der Staaten der EU;
EuGH=28 Staaten der EU;

Der EGMR wäre für den Bereich der EU nur dann final, wenn die EU auseinanderfallen sollte.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

unGEZahlt

Zitat von: pinguin am 15. Juli 2018, 11:11
Zitat von: unGEZahlt am 14. Juli 2018, 17:40Die dpa scheint den EGMR als finale Instanz wohl wirklich verheimlichen zu wollen ( ? )
Der EGMR ist nicht die finale Instanz, denn der EuGH kann dessen Entscheidung noch verschärfen; nur aufweichen wird er sie nicht.

Danke für die Klarstellung.
Dann gibt es mglw. jetzt also sogar noch 2 Instanzen zum Rundfunkbeitrag.

5. Instanz - EGMR

6. Instanz - EuGH

Der juristische Weg ist mglw. vielleicht doch noch offen.

Markus