Zitat Zulassungsbescheinigung Teil II:
[...]Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen [...]
Mittlerweile steht es auf jedem "Fahrzeugbrief". Da einige Behörden-Hirnis fleißig irgendeinen Schwachsinn verbreiten folgendes Fallbeispiel:
Ich klaue Brief, Fahzeugschein, Schlüssel und Auto nachdem ich ausbaldowert habe, dass der Eigentümer im Urlaub ist. Gem. Logik einiger Holzpfosten beim Amt, habe ich damit rechtmäßig Eigentum am gestohlenen Gegenstand erworben (Zulassungsbescheinigung Teil II).
An Diebesgut kann man nur leider kein Eigentum erwerben; auch nicht durch Hehlerei. Leider kacken viele Amtsträger auf die Gesetze statt sich dran zu halten.
Zur Thread: Gem. Scheißhausparole vieler Amtsträger "schützt Unwissenheit vor Strafe nicht". Genau die gleichen Leute werden vor Gericht gelten machen, dass die subjektiven Kriterien (Unwissenheit) nicht vorliegen und damit eine Verurteilung für das Klauen von Autos nicht möglich ist.
Gruß Helm