Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Achtung, Rundfunkgebühr! ( Immer diese unübersichtlichen WGs )  (Gelesen 10203 mal)

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/stuttgarter_nachrichten.png

Stuttgarter Nachrichten      11.07.2018
Von Tilmann Gangloff

Post vom „Beitragsservice“
Achtung, Rundfunkgebühr!

In den nächsten Wochen müssen 3,5 Millionen Haushalte mit Briefen vom „Beitragsservice“ rechnen, weil nicht klar ist, ob sie ihren Obolus fürs öffentlich-rechtliche System zahlen. Was steckt hinter der Massenpost?
Zitat
Mit Eleganz ertappt
Trotzdem war es mehr als nur eine Umbenennung, als sich die Rundfunkgebühren vor fünf Jahren in den Rundfunkbeitrag verwandelten. Vor allem organisatorisch war der Wechsel ein Fortschritt, nicht nur aus Sicht der früheren Gebühreneinzugszentrale. Seit 2013 gilt die Regel: eine Wohnungs- oder Haustür, ein Beitrag. Auch für die einstige GEZ, die heute unter der harmlosen Bezeichnung Beitragsservice firmiert, ist vieles einfacher geworden. Verbreiteten die Außendienstmitarbeiter bei ihrer erbarmungslosen Suche nach Schwarzsehern gerade in Universitätsstädten früher Angst und Schrecken, bedient sich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio heute einer ungleich eleganteren Methode: Zwei Monate lang hat die Kölner Einrichtung die Liste der Beitragszahler mit den 40 Millionen Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen.
Zitat
Immer diese unübersichtlichen WGs
Der Beitragsservice wird die vermeintlich säumigen Zahler nun erst mal per Post anschreiben. Wie viele nicht angemeldete Wohnungen dabei identifiziert würden, ließe sich, so Stefan Wolf, derzeit allerdings nicht mit letzter Gewissheit sagen. Ist jemand zum Beispiel in eine WG gezogen, in der der Beitrag bereits entrichtet wird, hat sich die Sache erledigt. Wolf betont aber, es sei wichtig, der Einrichtung auch in solchen Fällen eine Rückmeldung zu schicken, am einfachsten per Internet.
Weiterlesen auf :
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.post-vom-beitragsservice-achtung-rundfunkgebuehr.13c126e5-84d5-4cc8-b1aa-816235d6128a.html



Siehe auch :
Wohngemeinschaften im Visier des Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27231.0
Zitat
Lücken sind etwa bei vielen Wohnungsgemeinschaften (WGs) entstanden. Wenn der WG-Betreiber Beitragszahler war, aber ausgezogen ist, gab es in solch einer WG keinen Beitragszahler mehr. Nun geraten diese WGs aber wieder ins Visier der Gebühreneintreiber.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Dilettantismus pur, ja was denn nun, Beitrag oder Gebühr?
"Post vom Beitragsservice-Achtung Rundfunkgebühr"
Manche übereifrigen Schreiberlinge bekommen nicht mal das gebacken.., oje in der Baumschule studiert.
Hoffentlich wird am 18.7. in KA dem Wildwuchs mit dem Rundfunkbeitrag beim schlimmsten Sorgenkind Wohngemeinschaft wenigstens etwas Bedeutung im Urteil zugemessen, so dass man da endlich zu einer einigermaßen VERNÜNFTIGEN Lösung findet. Mit solch einem Schwachfug wie bisher laufen diese Schildbürger des BS doch immer wieder aufs Neue gegen die Wand. 3,5 Millionen Haushalte werden angeschrieben, dazu haben diese Dilletanten wohl keine klaren Infos, wie denn auch, mit solch einem Murks von Grundlage kann das ja nichts werden. 3,5 Millionen Briefe mal wieviel Porto investiert der BS da bloß? Nur um etwas mehr Überblick in sein Chaos zu bekommen. Da war selbst die verflossene DDR tausendmal effektiver mit ihrer desolaten Produktivität. Die WGs werden sich ansonsten wohl noch lange als ein lästiger und ruinöser Klotz am Bein des örR gestalten. Pro Haushalt funktioniert eben einfach nicht, vor allem wenn es sich um solche mit ständiger Fluktuation und immer wieder kehrendem Neubezug handelt. Im übrigen sind diese WGs auch eine Zumutung für die Mehrzahl von "normalen" Haushalten, gewissermaßen dürften sich diese gar als diskriminiert behandelt fühlen. "Normale" Haushalte können solch ein Such-und Find Kasperletheater wie WGs leider nicht so einfach veranstalten, sie sind also irgendwie noch zusätzlich die Gelackmeierten.. Daher fände ich jede Variante in Richtung Steuer als die bessere Alternative, um den WG-Schwachfug endlich in den Griff zu bekommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 23:42 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

n
  • Beiträge: 390
Nicht für WGs besteht das Problem... ich könnte mir vorstellen durch viele "neue Mitbürger" entstehen auch Probleme. Einmal können die oft kein Deutsch, zweitens auch wenn sie halbwegs Deutsch können werden die keine Ahnung haben, was "BS" von Ihnen überhaupt will (denn aus der Heimat kennt man so was natürlich nicht) und drittens sind diese Familien auch recht "mobil" ziehen oft ein - und aus, oder verschwinden auch mal auf Nimmerwiedersehen zB. In meinem Mehrfamilienhaus scheint nur die Hälfte der Bewohner gut Deutsch zu sprechen...,oder ist o.g. Gruppe automatisch befreit, wer weiß ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

b
  • Beiträge: 763
...ich könnte mir vorstellen durch viele "neue Mitbürger" entstehen auch Probleme. Einmal können die oft kein Deutsch, ...

Für dieses Klientel hat Beitragsservice Merkblätter in verschiedenen Sprachen und dort ist Rundfunkbeitrag als "Abonnementzahlung für Fernseh- und Rundfunkübertragungen für Privatpersonen" übersetzt. Natürlich ist man verunsichert, da man nichts abonniert hat. Außerdem will man selbst weder Fernseh- noch Rundfunk übertragen  :laugh:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Jahrzehntelang galt „Schwarzsehen“ nicht nur unter Studenten als eine Art Volkssport."
Soso, gibt es hierfür Belege oder meint hier der Autor, weil er es so getan hat, haben es alle anderen auch getan?
Oder wird nur nachgeplappert, was andere auch nachplappern ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen?

Zitat
"Jeder Haushalt muss pro Monat 17,50 Euro zahlen, auch jene, die ARD, ZDF und ihre vielen Fernseh- und Radioprogramme angeblich konsequent boykottieren, weil sie die Sender als Teil der „Systemmedien“ für Sprachrohre der Bundesregierung und den Beitrag für eine „Zwangsgebühr“ halten."
Oh jetzt soll es auch schon Bürgerinnen und Bürger geben, die an Sendemasten sägen oder Kamerakabel im Sendestudio anknabbern? (#)

Zitat
Deshalb glaubt Wolf auch nicht an einen überraschenden Geldsegen. Er geht davon aus, dass der „blinde Fleck“ – die Anzahl jener Menschen, die aufgrund des Meldeabgleichs zur Kasse gebeten werden können – „relativ klein ist.“
Die Anzahl der möglichen "Neuzahler" klein - die Einnahmen aus dem zweiten Meldedatenabgleich klein, aber der Aufwand groß und kostenintesiv, das ist die neue Definition des ÖRR von VERWALTUNGSVEREINFACHUNG...Kosten Kosten Kosten!
Oder wie Ferdinand Kirchhof am 16.05.18 so schön gesagt hat:
Kollateralschäden Kollateralschäden Kollateralschäden auf Kosten der angeblichen Verwaltungsvereinfachung!

Zitat
Bleiben weitere Bescheide ebenfalls unbeantwortet, hat dies ein Vollstreckungsersuchen zur Folge. Wolf versichert jedoch, solche Fälle seien die Ausnahme.
Naja man darf sich fragen, ob 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen im Jahr als "Ausnahme" bezeichnet werden kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 23:44 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
  • Beiträge: 244
Zitat
"Jahrzehntelang galt „Schwarzsehen“ nicht nur unter Studenten als eine Art Volkssport."
Soso, gibt es hierfür Belege oder meint hier der Autor, weil er es so getan hat, haben es alle anderen auch getan?
Oder wird nur nachgeplappert, was andere auch nachplappern ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen?
Jahrzehntelang gab es die GEZ und die Prüfer mussten draussen bleiben. Mit Sicherheit gab es mehr GEZ-Verweiger als heutige BS-Gegner. Der Widerstand war einfach und effektiv  8)

Zitat
"Jeder Haushalt muss pro Monat 17,50 Euro zahlen, auch jene, die ARD, ZDF und ihre vielen Fernseh- und Radioprogramme angeblich konsequent boykottieren, weil sie die Sender als Teil der „Systemmedien“ für Sprachrohre der Bundesregierung und den Beitrag für eine „Zwangsgebühr“ halten."
Oh jetzt soll es auch schon Bürgerinnen und Bürger geben, die an Sendemasten sägen oder Kamerakabel im Sendestudio anknabbern? (#)
Ich finde es schon Volksverdummung, wenn man einem eine Berichterstattung wie 2014 als Zuschauer zumutet, sich die ÖRR öffentlich für ihre "Dummheit" entschuldigen und dann wird der Müll ganz genauso weitergeführt. Für mich sind die FÜR ALLE ZEITEN gestorben !

Zitat
Deshalb glaubt Wolf auch nicht an einen überraschenden Geldsegen. Er geht davon aus, dass der „blinde Fleck“ – die Anzahl jener Menschen, die aufgrund des Meldeabgleichs zur Kasse gebeten werden können – „relativ klein ist.“
Die Anzahl der möglichen "Neuzahler" klein - die Einnahmen aus dem zweiten Meldedatenabgleich klein, aber der Aufwand groß und kostenintesiv, das ist die neue Definition des ÖRR von VERWALTUNGSVEREINFACHUNG...Kosten Kosten Kosten!
Oder wie Ferdinand Kirchhof am 16.05.18 so schön gesagt hat:
Kollateralschäden Kollateralschäden Kollateralschäden auf Kosten der angeblichen Verwaltungsvereinfachung!
Auf den Kosten bleibt der Beitragszahler sitzen und darum muss der Beitrag stetig steigen. Die Zwangsgebühren sind ein Blankoscheck und der Dank der ÖRR an die Regierungen in Bund und Ländern ist den Politikern gewiss.......

Zitat
Bleiben weitere Bescheide ebenfalls unbeantwortet, hat dies ein Vollstreckungsersuchen zur Folge. Wolf versichert jedoch, solche Fälle seien die Ausnahme.
Naja man darf sich fragen, ob 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen im Jahr als "Ausnahme" bezeichnet werden kann.
Eigentlich nicht. Die ganze Denkweise ist allerdings pervers: Nichtnutzer gibt es nicht, Nichtzahler auch nicht. Es gibt nur X% Freiwilligzahler, welche sich nicht wehren. Und X% Zwangsvollstreckte, die nur mehr zahlen müssen.
Wir sind mitten auf dem Weg Richtung 1984.
Noch kann man den inhalten des Zwangsfunks entgehen
Noch ist das Internet frei und die einzig unabhängige Quelle

Im "Neusprech" ist das Gegenteil von frei nicht zwangsweise  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 23:46 von Bürger«

  • Beiträge: 882
Also aus meinen Studentenzeiten weiß ich, dass die meisten in einem Zimmer unter 20m² auch gar keinen Fernseher hatten. Wo soll der auch hin? Aufs Bett? Auf den Schreibtisch (wozu braucht ein Student auch sonst einen Schreibtisch?) oder doch gleich auf die Kochplatte oder in den Herd?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 1.477
  • This is the way!
Guten TagX,
die Rasterfahndung ist noch nicht beendet. NRW hat am 03.07.2018 noch Meldedaten übermittelt (Anlage A "Lieferkonzept Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten"). Insgesamt werden es ca. 70,1 Millionen Meldedatensätze.

Zitat
§ 98a StPO Rasterfahndung

(1) Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, daß eine Straftat von erheblicher Bedeutung
1. ...
2. ...
3. ...
4. ...
5.
gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder
6.
von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert

begangen worden ist, so dürfen, unbeschadet §§ 94, 110, 161, personenbezogene Daten von Personen, die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden, um Nichtverdächtige auszuschließen oder Personen festzustellen, die weitere für die Ermittlungen bedeutsame Prüfungsmerkmale erfüllen. Die Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.

Die gewohnheitsmäßige erhebliche Straftat des "WG-Schwarzwohnens"!!!!
WG-Bewohner_innen alles gemeingefährliche Bandenmitglieder_innen!!!!  :o

ARD ZDF und Co! Rasterfahnder! Rasterfahnder! Rasterfahnder!

ARD ZDF und der NSA-Sport Rasterfahndung!

 >:(

OT Sarkasmus-Modus:

Zitat
Sehr geehrter Herr Bundesinnen- und Heimatschutzminister,

ich werde auf Grund meiner Zugehörigkeit zu einer WG und dem Bundesmeldegesetz rundbeitraXlich und landespolitisch (§ 14 Abs. 9 a RBS TV) verfolgt!

Hiermit beantrage ich Melderechts-Asyl und begehre meine melderechtliche Erfassung unter der Anschrift des Bundesinnenministeriums, hilfsweise unter der Anschrift des BKA oder Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Teilen Sie mir bitte die RundfunkbeitraXnummer der entsprechenden Stellen mit und nehmen Sie meine melderechtliche Ummeldung vorsorglich rückwirkend zum 01.01.2013 vor.

Meinen Antrag auf Melderechts-Asyl bitte ich klagefähig zu bescheiden.

M antiGEZ G
StudiX niX ZahliX
(WG Bandenmitglied)

P.S. Welcher Honk hat eigentlich damals dieses Rasterfahndungsgesetz unterzeichnet?

 :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Zitat von: Stuttgarter Nachrichten / Tilmann Gangloff
Seit 2013 gilt die Regel: eine Wohnungs- oder Haustür, ein Beitrag.
Quelle: siehe Eingangsbeitrag

Ich hab's: Wohnungs- oder Haustür aushängen und wegschmeißen!

Keine Wohnungs- oder Haustür, kein Beitrag!  :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 520
Ich lese aus diesem Artikel und der Diskussion hier mehrere Kernaussagen heraus.

1. Studenten sind böse Beitragspreller, weil sie sich durch den WG-Status nicht unmittelbar dazu verpflichtet fühlen, ihren Nachmieter-Status an den Beitragsservice zu melden.

2. Man muss den Meldedatenabgleich machen, wegen Beitragsgerechtigkeit

3. Rundfunkverweigerer zahlen den Beitrag nicht, weil sie den ÖR-Apparat für Staatsfernsehen halten.

Dazu fallen mir eigentlich immer die selben 3 Antworten ein, die den Schwachsinn des Systems wunderbar untermalen.

1. Studenten werden sich meistens auf Grund ihres Geringverdiener-Status ohnehin von dem Beitrag befreien können, genauso wie es ALG2-Empfänger und Azubis tun. Die sind faktisch auf der selben Stufe angesiedelt. Es macht gar keinen Sinn denen hinterher zu jagen.

2. Generell muss man bedenken, das der eingetragene Mieter in einer WG auch gar keinen Rechtsanspruch hätte, WG Teilnehmer auf anteilige Zahlung des Beitrags zu verklagen und im Ernstfall immer alleine dafür aufkommen wird. D.h. eine mündliche Zusage beim Einzug wäre nicht mal rechtsverbindlich, weil i.d.R. nicht nachweisbar.
Diese Art der Beitragsgerechtigkeit, die man hier seitens des Öffentlichen Rundfunks will, kann es nur über eine Steuer geben, niemals über eine Wohnungspauschale. Denn zahlen tut immer nur einer, egal wie viel Mitbewohner er hat, wie viele Empfangsgeräte, wie viel Einkommen er hat und ob er die Angebote des ÖR überhaupt nutzt. In diesem Sinne ist das jetzige Modell ja bereits nicht gerecht. Man sollte sich zügeln, von Beitragsgerechtigkeit zu sprechen und das Gegenteil davon zu tun.

3. Dazu passt auch dieses Zitat ganz gut:
Zitat
"Jeder Haushalt muss pro Monat 17,50 Euro zahlen, auch jene, die ARD, ZDF und ihre vielen Fernseh- und Radioprogramme angeblich konsequent boykottieren, weil sie die Sender als Teil der „Systemmedien“ für Sprachrohre der Bundesregierung und den Beitrag für eine „Zwangsgebühr“ halten."

Lässt man die fett markierten Bereich weg, wäre die Aussage ja objektiv wahr. Das angeblich boykotttiert wird, deutet darauf hin, dass dem Autor die Vorstellungskraft fehlt, dass dies tatsächlich Praxis ist. Und den Nebensatz fügt er auch nur an, weil er sich gar nicht vorstellen kann, dass man den ÖR einfach nur deswegen nicht konsumiert, weil man ihn gar nicht braucht. Es ist für mich völlig unerheblich, was im Öffentlichen Rundfunk läuft. Ich zahle ihn nicht, weil ich ihn nicht brauche und nicht nutze. Das ist so super einfach, dass es in den Hirnen indoktrinierter Journalisten wohl gar keinen Platz mehr findet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
1. Studenten werden sich meistens auf Grund ihres Geringverdiener-Status ohnehin von dem Beitrag befreien können, genauso wie es ALG2-Empfänger und Azubis tun. Die sind faktisch auf der selben Stufe angesiedelt. Es macht gar keinen Sinn denen hinterher zu jagen.

Was ich höre und lese deutet eher darauf hin, dass Studenten Probleme haben eine Befreiung durchzusetzen. Wenn sie kein BAFöG bekommen aber keine Behörde finden, die ihnen attestiert, dass sie nicht mehr Geld als Studenten mit Förderung haben, weil sich die Eltern nicht mehr leisten können, oder weil sie im Nebenjob zur Finanzierung des Studiums gerade so über die Runden kommen, werden  sie mit Zahlungsforderungen konfrontiert. BS und LRA stellen sich auf den Standpunkt: kein Bescheid, keine Befreiung. Zwar kann man bei ihnen nicht pfänden, wenn sie, was die Regel sein dürfte, unter der Pfändungsgrenze liegen, aber die monatlichen Forderungen summieren sich. Unterbrechen der Sender bzw. der BS mit regelmäßigen Bescheiden die Verjährung, so wird man nach seinen Studium, sobald man über Einkommen verfügt, zur Kasse gebeten. D. h., dass man trotz objektiver Bedürftigkeit "Rundfunkbeitrag" zahlt, wenn auch nachträglich, und damit erheblich schlechter gestellt wird als die, die eine Förderung erhalten.
Ich habe übrigens kein schlechtes Gewissen, dass ich meinen Kindern nicht soviel monatlich zahlen konnte, dass sie über "Einnahmen" jenseits der Pfändungsgrenze verfügten. Allerdings konnten sie seinerzeit durch Geräteverzicht den Zahlungen entgehen bzw. waren nur verpflichtet, für Hörfunk zu zahlen, da sie Radio und/oder PC hatten.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 23:50 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Zitat
"Jeder Haushalt muss pro Monat 17,50 Euro zahlen, auch jene, die ARD, ZDF und ihre vielen Fernseh- und Radioprogramme angeblich konsequent boykottieren, weil sie die Sender als Teil der „Systemmedien“ für Sprachrohre der Bundesregierung und den Beitrag für eine „Zwangsgebühr“ halten.

Ach! Auf einen naheliegenden Gedanken ist der Autor des Artikels wohl nicht gekommen und deswegen erfindet er verschwörerische Thesen von „Sprachrohren der Bundesregierung“.

Die ö.-r. Anstalten drängen mit Ihren Programmen in die Wohnungen rein, wie die alten aufdringlichen Türverkäufer, um einen schnellen Vertragsabschluss zu bekommen. Der Autor, die Anstalten und die meisten Politiker glauben doch tatsächlich, dass jeder diese unterdurchschnittliche „Kost“ haben muss. Deswegen haben die Politiker dafür gesorgt, dass auch Nichtnutzer dieser mehrfach redundanten Medienquelle und Verzichtswillige per Zwang das redundante „ö.-r. Restaurant“ bezahlen müssen. Sie weigern sich anzuerkennen, dass für viele Bürger diese „ö.-r. Kost“ unterdurchschnittlich ist und sie gern woanders „dinieren“ wollen.

Im Anbetracht des BVerfG Beschlusses am 18.07.2018 kann man den Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht oft genug wiederholen:

Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer, der Verzichtswilligen sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG. Ungleiche Sachverhalte müssen ungleich behandelt werden.

Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27958.0.html
Dazu das Bundesverfassungsgericht:
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

- Wie hat hier der Gesetzgeber differenziert?
Er hat er gar nicht differenziert. Seit dem 1.1.2013 wird die Allgemeinheit bebeitragt.

- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils?
Die gibt es nicht.

- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks?
Den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung und Belästigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 23:51 von Bürger«

d

denyit

Auf den (fehlenden) "Vorteil" wurde in der Verfassungsbeschwerde von RA Bölck ausführlich eingegangen. Leider, soweit ich es sehe, kam es in der mündichen Verhandlung nicht zur Sprache. Also warten wir auf nächste Woche (und irgendwie bin ich nicht sehr optimistisch).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Zitat
"Jeder Haushalt muss pro Monat 17,50 Euro zahlen, auch jene, die ARD, ZDF und ihre vielen Fernseh- und Radioprogramme angeblich konsequent boykottieren, weil sie die Sender als Teil der „Systemmedien“ für Sprachrohre der Bundesregierung und den Beitrag für eine „Zwangsgebühr“ halten.

Ach! Auf einen naheliegenden Gedanken ist der Autor des Artikels wohl nicht gekommen und deswegen erfindet er verschwörerische Thesen von „Sprachrohren der Bundesregierung“.
[...]
Der Autor, die Anstalten und die meisten Politiker glauben doch tatsächlich, dass jeder diese unterdurchschnittliche „Kost“ haben muss.

Es geht in ihre Hirne nicht hinein, daß es Leute geben könnte, die das Fernsehen einfach nicht brauchen, weder das öffentliche noch das private.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2018, 22:10 von DumbTV«

D
  • Beiträge: 244
Das stimmt  :)

Als Nichtraucher bin ich gesellschaftlich anerkannt
als Nicht-TV-Konsument bin ich gesellschaftlich geächtet
 :o


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2018, 22:10 von DumbTV«

 
Nach oben