Hallo an Alle,
gerne möchte Person A hier um Tipps bzw. Erfahrungen anfragen, bzgl. einer Aufgabe des 1. Wohnsitzes in Deutschland und Verlegung nach Australien.
- Wie viele andere ist Person A aus bekannten Gründen einer der Millionen Nicht-Zahler.
- A hat in 05/2016 Widerspruch gegen den GEZ Bescheid eingelegt und vor 2 Tagen das erste mal wieder Post bekommen, in der der Widerspruch abgelehnt wird. In dem Schreiben war keine Androhung einer Vollstreckung vermerkt, allerdings eine Rechtshelfsbelehrung it dem Hinweis nun innerhalb von 4 Wochen eine Klage einreichen zu müssen (also bis 1. Augustwoche)
- Heute, 2 Tage später kam eine GEZ Rechnung über 700 Eur, die zum15.7.18, also in 3 Tage fällig wird.
- A wird zum 01.08.18 seinen 1. Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden, da er langfristig bzw. endgültig nach Australien zurück umzieht.
- Zwischen der Wohnsitzabmeldung und dem Umzug nach Australien wird A noch 2 Wochen in Österreich sein, dann einen Tag in Deutschland, dann geht der Flug.
- Nun ergibt sich folgende Problematik: Eine Klage einzureichen macht wenig Sinn, da ein Klagetermin gar nicht mehr im entsprechenden Zeitfenster zustande kommt und auch später deswegen ja kein Flug nach Deutschland finanziert werden kann. Bei der Abmeldung des 1. Wohnsitzes wird A die neue Anschrift bei der Meldebehörde angeben (müssen).
- Da die Rechnung nun frisch eintraf und es unwahrscheinlich erscheint (?) in dem verbleibenden Zeitraum einen Vollstreckungsbeamten vor der Tür stehen zu haben (ich bin in Unkenntnis darüber, wie lange das Mahnverfahren bis zur Vollstreckung benötigt) ist A etwas ratlod bzgl. der weiteren Vorgehensweise und den zu erwartenden Konsequenzen.
Sollte A der GEZ schreiben, ab Ende August keinen 1. Wohnsitz mehr in Deutschland zu haben und die neue Postanschrift angeben oder der GEZ den Hinweis geben sich selber mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen? Oder besser Versteck spielen? Muss er dann damit rechnen am Flughafen beim ABflug herausgewunken zu werden? Oder bei einer späteren Einreise aus Besuchs-/Urlaubsgründen? Erhebt die GEZ Klage/Vollstreckung zum Entreiben Ihrer Forderungen an die neue Adresse von A in Australien? Kommt es überhaupt dazu - oder zu einem Klageverfahren - da die Kosten hierfür unverhältnismäßig wären?
A wäre sicher ungemein dankbar für evtl. gemachte Erfahrungen in ähnlichen Fällen bei Wohnsitz im Nicht-EU-Land bzw ohne 1. Wohnsitz in Deutschland bei ähnlichem Stand des Prozesses!!