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Autor Thema: Neubesetzung am Bundesverfassungsgericht offenbar geklärt  (Gelesen 2231 mal)

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SWR Aktuell, 03.07.2018

Nach politischem Streit Neubesetzung am Bundesverfassungsgericht offenbar geklärt
Am Bundesverfassungsgericht wird am Freitag ein neuer Richter gewählt. Nach ARD-Informationen soll es sich dabei um Henning Radtke handeln. Davor gab es politischen Streit um die Neubesetzung.

Zitat
Doch dagegen gab es Widerstand bei konservativen Politikern, aber auch aus dem Bundesverfassungsgericht selbst. Der erste Senat könnte ein linkes Übergewicht bekommen, so die Befürchtung.

https://www.swr.de/swraktuell/Nach-politischem-Streit-Henning-Radtke-wird-neuer-Richter-am-Bundesverfassungsgericht,henning-radtke-bundesverfassungsgericht-100.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2018, 22:42 von Bürger«

L
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Falls sich die Wahl bestätigen sollte, hier schon mal einige Informationen zur Person:

https://de.wikipedia.org/wiki/Henning_Radtke

http://www.henning-radtke.de/



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Hm, ja, allerdings gut möglich, dass Herr R. im Senat dann anfängt, Brandstifter zu benennen.  ::)

(Zum Verständnis bitte auf den Wiki-Link klicken.)


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NJW      04.07.2018

Joachim Jahn
BGH-Richter Prof. Radtke geht ans BVerfG

Neuer Richter am BVerfG wird der BGH-Richter Prof. Dr. Henning Radtke. Der Bundesrat wählt ihn an diesem Freitag zum Nachfolger von Prof. Dr. Michael Eichberger. Das erfuhr die NJW exklusiv aus politischen Kreisen.
Zitat
Bei der Position handelt es sich um eine so genannte Bundesrichter-Stelle, für die also nur eine begrenzte Zahl an Personen in Betracht kommt. Ursprünglich war der den Grünen nahestehende BGH-Richter Claudio Nedden-Boeger als Favorit gehandelt worden. In Karlsruhe gab es jedoch Befürchtungen, der Erste Senat werde dann in der Öffentlichkeit als von Rot-Grün dominiert wahrgenommen.
Weiterlesen auf :
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=406802


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  • Beiträge: 173
Am 6.Juli gab es in der TAZ ein Porträt:

Das Porträt

Vom Bundesrat zum neuen Verfassungsrichter gewählt: Henning Radtke

"Eigentlich hätten die Grünen das Vorschlagsrecht für den Richterposten gehabt. So sah eine Vereinbarung von 2016 vor [...] Das hätte aber vorübergehend zu einem linken Übergewicht im Senat geführt, weshalb die CDU/CSU sich zwei Jahre später nicht mehr an die Abmachung gebunden fühlte" [...]

Heißt das, dass die Verfassung, das Grundgesetz, Auslegungen je nach Parteienzugehörigkeit zulässt? Ein gewählter Richter ist in seinen Entscheidungen in erster Linie von der Sichtweise seiner Partei abhängig, die Verfassung ist nachgeordnet?

Wen diese Frage wie mich interessiert, der wird am 18. Juli eine Antwort darauf an einem Fallbeispiel erfahren. Es geht um den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, nach dem seit 2013 der ÖRR durch eine Abgabe für jede Wohnung finanziert werden soll, unabhängig davon, ob überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist, unabhängig von der Anzahl der Bewohner, unabhängig vom Einkommen der Bewohner.

Einige Millionen Bürger sind damit nicht einverstanden. 160 Verfassungsbeschwerden liegen inzwischen vor. Vier davon wurden am 16. Mai verhandelt. Die Verfassungsrichter haben sich während der Verhandlung nicht am eigenen Denken hindern lassen.

Wie wird es beim Verfassen des Urteiles sein? Alle etablierten Parteien haben das Gesetz abgewinkt. Von erkannten Fehlentscheidungen ist offiziell noch nichts verlautbart. Werden die Richter also im Namen des Volkes entscheiden dürfen, wenn ihre Auslegung nicht den entsendenden Parteien entspricht?

Ist das Grundgesetz  nicht entstanden zum Schutz des Bürgers vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt? Geht es in der Verfassung nicht mehr um die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?

Ich bin gespannt auf das Urteil am 18.Juli.


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin liebes Grundgesetz und Verfassung,

Am 6.Juli gab es in der TAZ ein Porträt:

Ist das Grundgesetz  nicht entstanden zum Schutz des Bürgers vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt? Geht es in der Verfassung nicht mehr um die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?

Ich bin gespannt auf das Urteil am 18.Juli.

Zitat
Ist das Grundgesetz  nicht entstanden zum Schutz des Bürgers vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt?

Nein, es war nur ein frommer Wunsch und galt als Valium der Bürger und um das Gefühl zu verbreiten, geschützt zu sein. Hat es denn schon mal seine Anwendung gefunden?   ???

Zitat
Geht es in der Verfassung nicht mehr um die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?

Nein, in dem Falle des Rundfunkbeitrags nicht (und nicht nur da)! Es geht allein darum, um ca 8 Milliarden € (am liebsten noch mehr) zu verteilen! (man (Frau) schaue nur nach Rheinland Pfalz) >:(

Tja?



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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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