gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 03. Juli 2018, 20:03
-
SWR Aktuell, 03.07.2018
Nach politischem Streit Neubesetzung am Bundesverfassungsgericht offenbar geklärt
Am Bundesverfassungsgericht wird am Freitag ein neuer Richter gewählt. Nach ARD-Informationen soll es sich dabei um Henning Radtke handeln. Davor gab es politischen Streit um die Neubesetzung.
Doch dagegen gab es Widerstand bei konservativen Politikern, aber auch aus dem Bundesverfassungsgericht selbst. Der erste Senat könnte ein linkes Übergewicht bekommen, so die Befürchtung.
https://www.swr.de/swraktuell/Nach-politischem-Streit-Henning-Radtke-wird-neuer-Richter-am-Bundesverfassungsgericht,henning-radtke-bundesverfassungsgericht-100.html
-
Falls sich die Wahl bestätigen sollte, hier schon mal einige Informationen zur Person:
https://de.wikipedia.org/wiki/Henning_Radtke
http://www.henning-radtke.de/
-
Hm, ja, allerdings gut möglich, dass Herr R. im Senat dann anfängt, Brandstifter zu benennen. ::)
(Zum Verständnis bitte auf den Wiki-Link klicken.)
-
NJW 04.07.2018
Joachim Jahn
BGH-Richter Prof. Radtke geht ans BVerfG
Neuer Richter am BVerfG wird der BGH-Richter Prof. Dr. Henning Radtke. Der Bundesrat wählt ihn an diesem Freitag zum Nachfolger von Prof. Dr. Michael Eichberger. Das erfuhr die NJW exklusiv aus politischen Kreisen.
Bei der Position handelt es sich um eine so genannte Bundesrichter-Stelle, für die also nur eine begrenzte Zahl an Personen in Betracht kommt. Ursprünglich war der den Grünen nahestehende BGH-Richter Claudio Nedden-Boeger als Favorit gehandelt worden. In Karlsruhe gab es jedoch Befürchtungen, der Erste Senat werde dann in der Öffentlichkeit als von Rot-Grün dominiert wahrgenommen.
Weiterlesen auf :
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=406802 (http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=406802)
-
Am 6.Juli gab es in der TAZ ein Porträt:
Das Porträt
Vom Bundesrat zum neuen Verfassungsrichter gewählt: Henning Radtke
"Eigentlich hätten die Grünen das Vorschlagsrecht für den Richterposten gehabt. So sah eine Vereinbarung von 2016 vor [...] Das hätte aber vorübergehend zu einem linken Übergewicht im Senat geführt, weshalb die CDU/CSU sich zwei Jahre später nicht mehr an die Abmachung gebunden fühlte" [...]
Heißt das, dass die Verfassung, das Grundgesetz, Auslegungen je nach Parteienzugehörigkeit zulässt? Ein gewählter Richter ist in seinen Entscheidungen in erster Linie von der Sichtweise seiner Partei abhängig, die Verfassung ist nachgeordnet?
Wen diese Frage wie mich interessiert, der wird am 18. Juli eine Antwort darauf an einem Fallbeispiel erfahren. Es geht um den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, nach dem seit 2013 der ÖRR durch eine Abgabe für jede Wohnung finanziert werden soll, unabhängig davon, ob überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist, unabhängig von der Anzahl der Bewohner, unabhängig vom Einkommen der Bewohner.
Einige Millionen Bürger sind damit nicht einverstanden. 160 Verfassungsbeschwerden liegen inzwischen vor. Vier davon wurden am 16. Mai verhandelt. Die Verfassungsrichter haben sich während der Verhandlung nicht am eigenen Denken hindern lassen.
Wie wird es beim Verfassen des Urteiles sein? Alle etablierten Parteien haben das Gesetz abgewinkt. Von erkannten Fehlentscheidungen ist offiziell noch nichts verlautbart. Werden die Richter also im Namen des Volkes entscheiden dürfen, wenn ihre Auslegung nicht den entsendenden Parteien entspricht?
Ist das Grundgesetz nicht entstanden zum Schutz des Bürgers vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt? Geht es in der Verfassung nicht mehr um die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?
Ich bin gespannt auf das Urteil am 18.Juli.
-
Moin Moin liebes Grundgesetz und Verfassung,
Am 6.Juli gab es in der TAZ ein Porträt:
Ist das Grundgesetz nicht entstanden zum Schutz des Bürgers vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt? Geht es in der Verfassung nicht mehr um die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?
Ich bin gespannt auf das Urteil am 18.Juli.
Ist das Grundgesetz nicht entstanden zum Schutz des Bürgers vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt?
Nein, es war nur ein frommer Wunsch und galt als Valium der Bürger und um das Gefühl zu verbreiten, geschützt zu sein. Hat es denn schon mal seine Anwendung gefunden? ???
Geht es in der Verfassung nicht mehr um die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?
Nein, in dem Falle des Rundfunkbeitrags nicht (und nicht nur da)! Es geht allein darum, um ca 8 Milliarden € (am liebsten noch mehr) zu verteilen! (man (Frau) schaue nur nach Rheinland Pfalz) >:(
Tja?