Hallo Freunde des Widerstands,
wie stellt Person A einen Beweisantrag mundgerecht dem Gericht, dass dieser auch beachtet wird?
Es geht um die notwendige Anmeldung/Notifizierung der geänderten Beihilfe, die nicht stattgefunden hat. Damit ist die Beihilfe (RBStV) nichtig.
Eines der wenigen Themen, die noch nicht vom BVerwG entschieden wurden.*)
Ist das Folgende eine gute Formulierung? Verbesserungen?
Jede umgestaltete Beihilfe muss Angezeigt/Notifiziert werden. Gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV hätte eine Notifizierung respektive Genehmigungsvorlage bei der EU-Kommission erfolgen müssen:
Zitat: Art. 108 Abs. 3 AEUV
(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
Beweisantrag
Die Vorlage des Beschlusses der Eu-Kommission zur Genehmigung der umgestalteten Beihilfe nach dem RBStV, inkraftgetreten am 01.01.2013
Diese Beweistatsachen sind entscheidungserheblich und dienen der Sachaufklärung.
Wenn kein Beschluss vorliegt, ist die Gesetzesgrundlage für die Bescheide nichtig, und dementsprechend sind die Bescheide nichtig und aufzuheben.
Gleichzeitig wird beantragt diesen Beweisantrag gemäß § 105 VwGO i. V. m. § 160 Abs. 4 Satz 1 zu protokollieren.
Verbesserungsvorschläge??
*) Das BVerwG hat zwar entschieden, dass keine Änderung "Im Kern" vorliegt, aber nach dem Gesetzestext muss
jede Umgestaltung notifiziert werden.