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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: noGez99 am 23. Juni 2018, 10:45
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Hallo Freunde des Widerstands,
wie stellt Person A einen Beweisantrag mundgerecht dem Gericht, dass dieser auch beachtet wird?
Es geht um die notwendige Anmeldung/Notifizierung der geänderten Beihilfe, die nicht stattgefunden hat. Damit ist die Beihilfe (RBStV) nichtig.
Eines der wenigen Themen, die noch nicht vom BVerwG entschieden wurden.*)
Ist das Folgende eine gute Formulierung? Verbesserungen?
Jede umgestaltete Beihilfe muss Angezeigt/Notifiziert werden. Gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV hätte eine Notifizierung respektive Genehmigungsvorlage bei der EU-Kommission erfolgen müssen:
Zitat: Art. 108 Abs. 3 AEUV
(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
Beweisantrag
Die Vorlage des Beschlusses der Eu-Kommission zur Genehmigung der umgestalteten Beihilfe nach dem RBStV, inkraftgetreten am 01.01.2013
Diese Beweistatsachen sind entscheidungserheblich und dienen der Sachaufklärung.
Wenn kein Beschluss vorliegt, ist die Gesetzesgrundlage für die Bescheide nichtig, und dementsprechend sind die Bescheide nichtig und aufzuheben.
Gleichzeitig wird beantragt diesen Beweisantrag gemäß § 105 VwGO i. V. m. § 160 Abs. 4 Satz 1 zu protokollieren.
Verbesserungsvorschläge??
*) Das BVerwG hat zwar entschieden, dass keine Änderung "Im Kern" vorliegt, aber nach dem Gesetzestext muss jede Umgestaltung notifiziert werden.
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Hierzu auch zur weiteren Anregung und Nutzung:
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138138.html#msg138138 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138138.html#msg138138)
Die Formulierung von Beweisanträgen ist selbst für Juristen eine Herausforderung.
In erster Linie sollte es ein allgemein gebräuchliches Mittel sein und immer häufiger werden, um in einer mündlichen Verhandlung das Gericht mit einem bestimmten Thema zu konfrontieren. Neben Rechtsfragen zum Thema stehen nur Beweisanträge als rechtliche Mittel zur Verfügung, auf die das Gericht eingehen muss. Oft kann ein Beweisantrag auch nur als informatives Mittel genutzt werden, um das Gericht auf eine fragwürdigen Zustand hinzuweisen, wie z.B. "die Flucht aus der Rundfunkgebühr".
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Soll das ein Antrag ans Bundesverwaltungsgericht werden, bzw. für ein anderes dt. Gericht?
Für mich fehlt die Verknüpfung zwischen Rundfunkgebühr/Rundfunkbeitrag und der staatlichen Beihilfe; die elementare Verknüpfung dafür ist EuGH C-337/06 mit seiner Aussage, daß der EuGH die Rundfunkgebühr als aus staatlichen Mitteln geleistet angesehen hat und es naheliegt, daß es beim Rundfunkbeitrag auch so sein könnte.
Und, wenn es ein "Antrag" ist; was wird be-antrag-t?
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Möglicherweise sollten man sich vor einem Beweisantrag um die Klagebegründung und Materialsammlung kümmern.
Hier am Beispiel Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Ansprechpartner für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfenkontrollpolitik. Das Ministerium ist zuständig für baden-württembergische Akteure im Hinblick auf die Anmeldung (Notifizierung) oder Anzeige von Fördervorhaben bei der EU-Kommission sowie Vermittler im Rahmen von Beihilfeverfahren.
Quelle: Beihilfenkontrolle für freien Wettbewerb
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/eu-recht/eu-beihilfenrecht/ (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/eu-recht/eu-beihilfenrecht/)
Man könnte bei dem entsprechenden Ministerium nachfragen, ob eine Notifizierung zum Rundfunkbeitrag für das Unternehmen Südwestrundfunk entsprechend Art. 108 Abs. 3 Satz 1 bis 3 AEUV durchgeführt wurde und um eine Kopie des abschließenden Beschlusses der Kommission bitten.