Allgemeines > Pressemeldungen Juni 2018
Verkauf von Sendetürmen : Neuer UKW-Streit droht
linkER:
teltarif.de 21.06.2018
Von Michael Fuhr
Verkauf von Sendetürmen:
Neuer UKW-Streit droht
Nur wenige Tage nach der Einigung im UKW-Geschäft droht neues Ungemach: Angeblich bietet die Deutsche Funkturm, eine Tochter der Telekom, ihre Sendetürme am Markt an. Die Folgen könnten noch verheerender als beim Antennenstreit sein.
--- Zitat ---Angeblich bietet die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, eine Tochter der Deutschen Telekom, ihre Sendetürme am Markt an. Das geht aus einem Schreiben von Felix Kovac, Vorsitzender des Privatradioverbands APR, an Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hervor, das teltarif.de vorliegt. Die Deutsche Telekom hat den Verkauf ihrer Infrastruktur bisher nicht bestätigt.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Die Folgen wären diesmal noch weitreichender als beim UKW-Antennenstreit: Denn neben dem UKW-Hörfunk werden die Türme der DFMG häufig auch für andere Funkdienste genutzt: Digital-terrestrisches Fernsehen (DVB-T2), digital-terrestrisches Radio (DAB+), Mobilfunk (alle drei Netzbetreiber haben sich an DFMG-Standorten eingemietet), aber auch Bündelfunk und sogar Polizeifunk. Allen Betreibern drohen höhere Mietpreise.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Wie bei den Antennen handelt es sich auch bei den Sendetürmen - den Immobilien und den Aufbauten - zum ganz überwiegenden Teil um Investitionen aus der Zeit der Bundespost.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
https://www.teltarif.de/ukw-streit-deutsche-funkturm-sendetuerme-sendemasten/news/73044.html
Siehe auch :
Bundesnetzagentur gegen UKW-Antennen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27690.0
Bayern: Landesmedienanstalt kauft UKW-Anlagen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27769.0
Länder prüfen Verpflichtung für Weiterbetrieb von UKW-Radio
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27642.0
Das UKW-Problem
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27654.0
linkER:
dehnmedia.de 22.06.2018
Antennen:
Droht neuer Ärger durch Funkturm-Verkauf?
Nach dem jetzt hoffentlich ausgestandenen Streit um die UKW-Sendeantennen droht ein neuer Aufreger: Die Telekom-Tochter Deutsche Funkturm (DFMG) stellt ihre Sendetürme zum Verkauf.
--- Zitat ---In einem Schreiben an den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Ulrich Nußbaum erinnert Kovac daran, dass der überwiegende Teil der Sendetürme durch die ehemalige Bundespost - also letztlich aus dem Staatshaushalt - finanziert wurden.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Telekom hatte bereits vor einem Jahr Verkaufsabsichten für 49 Prozent der Anteile an der DFMG verlauten lassen. Die bis zu 27.000 Standorte für Sendetechnik und Antennen vieler Telekommunikations-Dienste sollen bis zu fünf Mrd. Euro wert sein.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
http://www.dehnmedia.de/?page=update&subpage=arch1806#180622a
linkER:
MOZ.de 21.06.2018
Medienjournalist Jörg Wagner:
„UKW ist ein Auslaufmodell“
André Bochow / 20.06.2018, 18:09 Uhr - Aktualisiert 21.06.2018, 12:38 Potsdam (MOZ)
--- Zitat ---Klingt kompliziert.
Es ist sogar noch verzwickter. Die Investoren haben nicht nur die Antennen gekauft, sondern auch die Genehmigung, die Antennen an einem Turm betreiben zu können.
Die rot-weißen Türme, die wir in der Landschaft sehen, oder die Spitzen der Fernsehtürme, das sind gar nicht die Antennen?
Nein, das sind die Antennenträger. Die Antennen werden an den Antennenträgern, also letztlich am Sendeturm angebracht. Divicon und Uplink müssen an den Sendeturmbesitzer, die Deutsche Funkturm, und an die Antenneneigentümer zahlen und bekommen wiederum ihr Geld im Wesentlichen von den Rundfunkanstalten. Nur um die Kette einmal darzustellen: Die Rundfunksender speisen ihr Programm in die Sendeanlagen, die wiederum das Signal verstärken und an die Antennen weitergeben, von wo aus es per UKW ausgestrahlt wird und beim Rundfunkhörer landet.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Ist aus Ihrer Sicht die Privatisierung des Sendebetriebes das eigentliche politische Versagen?
Ja, so sehe ich das. Nehmen wir einmal den absurden Fall, dass Nordkorea das komplette UKW-Netz gekauft hätte, dann hätte es Kim Jong Un in der Hand gehabt, sofort den UKW-Betrieb einzustellen. Darüber hat sich offenbar kaum jemand Gedanken gemacht. Erst als zur Osterzeit erstmals die UKW-Abschaltung drohte, wurde vielen klar, dass das besondere Gut Rundfunk in Gefahr ist.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1664344/
linkER:
dehnmedia.de 26.06.2018
Antennen:
Gesetzlicher Infrastruktur-Schutz gefordert
„Das Eigentum an der Infrastruktur ist mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung belegt, die nicht durch den Verkauf oder die Übertragung von Nutzungsrechten entfällt, sondern auf den neuen Erwerber oder Nutzer übergeht.“ Dies stellt der Verband APR fest, in dem zahlreiche Radioveranstalter zusammenarbeiten.
--- Zitat ---Mit dem Blick auf die jüngsten Drohungen, UKW-Sendeanlagen abzuschalten, fordert APR eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. „Die für die Rundfunkverbreitung und andere Telekommunikationsdienstleistungen erforderliche Infrastruktur ist im Rahmen des TKG abzusichern.“ Das betreffe die gesamte Terrestrik mit DVB-T2, DAB+ und weiteren TK-Dienste.
--- Ende Zitat ---
http://www.dehnmedia.de/?page=update&subpage=arch1806#180626b
APR.de 25.06.2018
Stellungnahme
Positionspapier zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes
Wesentliche Infrastrukturen im TKG sichern
--- Zitat ---Die für die Rundfunkverbreitung und andere Telekommunikationsdienstleistungen erforderliche Infrastruktur ist im Rahmen des TKG abzusichern. Dies betrifft nicht nur die UKW-Verbreitung, sondern alle terrestrischen Formen der Rundfunkübertragung wie DVB-T2 oder DAB+ und darüber hinaus beliebige andere TK-Dienstleistungen.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---1. Der Anwendungsbereich des TKG wird ausdrücklich auf Betreiber von zu Telekommunikationsnetzen zugehörigen Einrichtungen ausgedehnt.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---2. In § 32 TKG ist zu ergänzen, dass Aufwendungen, die auf einem Wechsel in der Person des Betreibers beruhen, nicht beim Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) der Entgeltregulierung berücksichtigt werden.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---3. Die Stilllegung von Infrastrukturen bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
https://www.privatfunk.de/thm/TextThemen180625.html
linkER:
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/radiowoche.png
radiowoche.de 25.06.2018
von Tom Sprenger
APR unterbreitet Vorschläge für TKG-Änderung
Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) fehlt es im Fall der Rundfunkinfrastruktur an gesetzlichen Absicherungen, wie sie bei anderen Infrastrukturen etwa im Energie- oder Eisenbahnsektor vorhanden sind. “Es geht nicht nur um UKW, sondern um jegliche Infrastruktur wie beispielsweise das terrestrische Antennenfernsehen oder das digitale terrestrische Radio”, so der APR-Vorsitzende Felix Kovac nach der Klausursitzung des APR-Vorstandes am vergangenen Freitag.
--- Zitat ---Die Marktregulierung (Zugang und Entgelte) soll also auf die Infrastruktur (Masten, Türme) erweitert werden. “Die Flucht aus der Regulierung im aktuellen Fall der UKW-Infrastruktur hatte das Ziel, höhere Buchwerte in die Kalkulation einzubeziehen, als sie im Rahmen der Regulierung nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) anerkannt waren: Die Bundesnetzagentur hatte nach umfangreicher Abwägung die Restbuchwerte sowie einen Aufschlag für Ersatzinvestitionen bei den UKW-Entgelten eingerechnet. Der Verkauf der zugrunde liegenden Infrastruktur hatte das Ziel, den über den Buchwerten liegenden Verkaufspreis im Rahmen von Mietpreisen, die nun außerhalb des regulatorischen Zugriffs liegen sollten, doch in die Preisgestaltung für die UKW-Leistung einzubeziehen. Daher ist eine Regelung notwendig, die solches ausschließt. Die allgemeine Formulierung, die am Wechsel des Betreibers anknüpft, will neben dem Eigentumsübergang auch andere denkbare Umgehungsmöglichkeiten ausschließen”, führt die APR in ihrer Stellungnahme mit Blick auf den zurückliegenden UKW-Antennenstreit weiter aus. Das Eigentum an der Infrastruktur solle mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung verknüpft werden, die nicht durch den Verkauf oder die Übertragung von Nutzungsrechten entfalle, sondern auf den neuen Erwerber oder Nutzer übergehe. Auch die Stilllegung notwendiger Infrastrukturen soll nach APR-Vorstellungen von einer Genehmigung abhängig gemacht werden.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
http://www.radiowoche.de/apr-unterbreitet-vorschlaege-fuer-tkg-aenderung/
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln