Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Aktuelle Möglichkeiten für Sand im Getriebe?  (Gelesen 26933 mal)

n
  • Beiträge: 1.456
Eine weitere Möglichkeit für Sand im Getriebe, nur für Beitragzahler ist eine zusätzliche Person/Katze/Hund aus dem Haushalt auch als Wohnungsinhaber anzuzeigen (so wie es im RBSTV steht). Der BS geht von einer neuen Wohnung aus, glaubt natürlich nicht dass es eine gemeinsame Wohnung ist und fährt das ganze Programm mit Drohkulisse auf.
Eventuell kommt man erst durch Klage wieder raus.
Also nichts für schwache Nerven, aber viellll Aufwand für BS und Gerichte.
Na ja, vielleicht weniger für den BS (da macht der Computer das Meiste) aber dann für die Gerichte.

Aber Achtung, auch viel Aufwand für die jeweilige Person.
Direkt Zahlungsverweigerung ist vielleicht besser.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

a
  • Beiträge: 7
Hat jemand schon mal seine Rundfunkbeiträge auf das Konto einer anderen Landesrundfunkanstalt überwiesen - also z.B. als Bayer auf das Konto des NDR? Wenn ja, wurde es korrekt verbucht oder gab es Probleme?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

o
  • Beiträge: 1.575
An die verschiedenen Kontonummern der verschiedenen LRA zu kommen, ist - soweit ich noch weiß - eher nichttrivial.

Und was soll dann als Verwendungszweck stehen? Wenn die Beitragsnummer drin steht, läuft es dann doch wieder vollautomatisch.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 7
An die verschiedenen Kontonummern der verschiedenen LRA zu kommen, ist - soweit ich noch weiß - eher nichttrivial.

Hier sind die Bankverbindungen: https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html

Und was soll dann als Verwendungszweck stehen? Wenn die Beitragsnummer drin steht, läuft es dann doch wieder vollautomatisch.

Ja, die Beitragsnummer im Verwendungszweck. Bei einer Überweisung auf das Konto des NDR für ein bayerisches Beitragskonto würde ja herauskommen, dass im Zuständigkeitsbereich des NDR diese Beitragsnummer nicht existiert. Könnte manuellen Aufwand bedeuten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.385
Wenn die Beitragsnummer drin steht, läuft es dann doch wieder vollautomatisch.
Das setzt voraus, daß die LRA bei der Bank derartiges hat einrichten lassen. Es mag zwar "automatische Rufumleitung" geben, aber eine "automatische Kontoumleitung" ist eher weniger naheliegend; die LRA müsste das nämlich beantragen und die Bank mitspielen, bzw., dabei mitspielen dürfen, denn es könnte nämlich sein, daß sowohl EZB als auch der europäische Rahmen hier was dagegen haben.


Thread vorerst geschlossen.
Die Frage einer Überweisung auf ein anderes Konto einer anderen Rundfunkanstalt könnte ggf. als eigenständiges Thema gesondert diskutiert werden, wobei fraglich bleibt, wo da der "Mehraufwand"/ der "Sand im Getriebe" wirklich besteht, wenn zwischen den Rundfunkanstalten ohnehin ein Finanzausgleich stattfindet (dessen Un-/Rechtmäßigkeit wieder ein ganz anderes eigenständiges Thema ist, und hier nicht auch noch mit diskutiert werden sollte) bzw. die Gelder ohnehin alle durch die zentrale Maschine in Köln verwaltet werden (auch diesbezügliche Un-/Rechtmäßigkeit nicht zu vermengen mit der eigentlichen Frage bzgl. "Mehraufwand"/ "Sand im Getriebe").
Für Moderation fehlt aktuell allerdings die Zeit.
Bitte etwas Geduld. Danke.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2021, 20:47 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Google Übersetzer als Argumentationshilfe beim Widerspruch
Wer Käsescheiben in Briefumschlägen stecken als eine wirksame Strategie gegen den Rundfunkbeitrag ansieht, wird vielleicht auch diesen, weniger technikdestruierenden Weg lustig finden:
Ich habe mal meinen 2013 verfassten, geistig hochrangigen Widerspruch  aus Gewissensgründen dem vietnamesichen Sprach- und somit Gedankenhorizont anvertraut. Dessen Rückinterpretation denke ich, könnte den Beitragsservice auch ohne Zerstörung des Mobiliars beschäftigen, da die vietnamesische Sprache scheinbar dafür geschaffen ist, automatischen Wort- und Sinnerkennungen, wie sie hierzulande gerne per OCR angewandt werden, aus dem Weg zu gehen. Vielleicht hat das auch mit der vietnamesischen Volksseele zu tun, denn hierzulande nennt man ja die Sachen gerne immer beim Wort und wundert sich, dass insbesondere der Beitragsservice die Ehrenhaftigkeit einer ehrlichen Auskunft nicht so schätzen können und man mit einem mal mit gesperrtem Konto dasitzt oder - wie in einigen Bundesländern noch schlimmer - im Kittchen hockt.

Hier also die vietnamesische "Überprüfung meiner Gewissensgründe":
Zitat
Ablehnung der Beitragsankündigung vom 5. Juli 2013 - Beitragsnummer xxx xxx xxx
Lieber Herr,
Im Folgenden lehne ich die obige Beitragsankündigung ab.
Ich lehne auch die Erhebung aller Erstattungen, verspäteten Zahlungen und internen Erinnerungsgebühren ab.
Diese Verbindung wurde freigegeben, bevor dieser Hinweis freigegeben wurde.
Der neue zwischenstaatliche Rundfunkvertrag brachte mich in einen Gewissens- und Gewissenskonflikt, verfassungswidrig und unmoralisch in meinen Augen.
Bei schwerwiegenden rechtlichen Bedenken und anhängigen erheblichen Gerichtsverfahren.
Ich möchte auch Beitragsankündigungen aussetzen.
Ich werde es dem zuständigen staatlichen Sender ausführlich erklären senden.
Mit Bestätigungsanfrage erhielt dieser Brief

Freundliche Grüße

Vorausbezahlt per Fax an 018 59995 0105
Ich denke, es wird auf der Welt noch weitere, interessante Ansichten als Begründungen zu finden sein. Hauptsache sie enthalten keine Triggerworte.
Bitte nicht allzu ernst nehmen, aber ich finde es besser wenn beim Beitragsservice die Köpfe und nicht die Maschinen rauchen.

Edit "Markus": Thread wurde wieder geöffnet.
Bezüglich weiterer Beiträge, bitte keine Nebendiskussionen zu Zuständigkeiten und dazu wieder neue Nebenbemerkungen ohne Querverweise, deren Sinn und Zweck sich wieder erst durch mühsames Rätselraten und Eigen-Recherche ergibt. Bitte wenn, dann konkreten/ zielführenden Link, wenn man diesen schon im Hinterkopf hat bzw. mglw. sogar selbst Verfasser des anderen Threads ist.
Moderation bleibt vorbehalten. Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Aktuelle Möglichkeiten für Sand im Getriebe?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2022, 12:43 von Markus KA«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 886
Ich überlege derzeit auch immer mehr, dass wir nicht nach deren Regeln spielen sollten, sondern angreifen, um sie mit der Wahrheit zu schlagen.


Offenbar kann man Anstalten des öffentlichen Rechts abmahnen:

Verbraucherzentrale Sachsen, 23.05.2022 - Pressemitteilung
Zinsanpassung: Dresdner Sparkasse erkennt Abmahnung teilweise an
Als erstes Institut lenkt die Ostsächsische Sparkasse Dresden im Zinsstreit zumindest teilweise ein. Verbraucher*innen könnten jetzt Geld einfordern. Da aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen aber höhere Zinszahlungen ausstehen, reicht sie trotzdem Musterfeststellungsklage ein.
https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/pressemeldungen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/zinsanpassung-dresdner-sparkasse-erkennt-abmahnung-teilweise-an-73736
Das bedeutet, dass wir bloß eine Musterabmahnung brauchen und davon 10.000 bis 100.000 Stück an die Rundfunkanstalten verschicken, um die an den Rand des Wahnsinns zu bringen. Zudem hat man wohl gute Chancen, Pflichtverletzungen nachzuweisen. Die passieren ja am laufenden Band, praktisch bei jeder Sendung.


Interessant ist auch § 164 StGB (entscheidend ist Abs. 2)
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Zitat
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Das bedeutet, dass wissentliche Eintreibungen gegen Zweitwohnungen (und Doppelabrechnungen derselben Wohnung) und gegen Geringverdiener nicht bloß eine Schweinerei sind, sondern strafbar. Man kann also Anzeige erstatten, wir brauchen aber klare Fälle. Es gibt immer mal wieder Fälle, wo die Rundfunkautomaten klar und wissentlich gegen gesprochenes Recht verstoßen. Hier könnte man angreifen.


Wie ordnet ihr diese Ideen ein? Ich würde gern beide Wege verfolgen und habe (eigenes) Material dafür, aber ich will es "richtig" tun und möglichst auch Musterschreiben für andere dabei erzeugen.***


***Edit "Bürger" @alle: Vorsorgliche Bitte, Einzel-Aspekte/ Aktionen hier nicht zu vertiefen, sondern zunächst per Forum-Suche alle bereits verfügbaren Informationen/ Threads mit tangierenden Informationen sichten/ zusammentragen und dann - nach sorgfältiger Prüfung - ggf. je Aktion einen gut aufbereiteten, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu starten, falls nicht bereits ein geeigneter Thread mit dem gleichen Ansinnen bestehen sollte. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2024, 18:41 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
Nach oben