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EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
LECTOR:
Bildquelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_Emblem.svg
Am 4. Juli 2018 um 9 Uhr hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH)
eine mündliche Verhandlung
in der Rechtssache C-492/17 angesetzt.
Gerichtskalender
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg
https://www.openstreetmap.org/way/205062453#map=18/49.62078/6.14188
Weitere Informationen siehe u.a. unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html
EuGH C-492/17 - Brief an den Generalanwalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28353.0.html
EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.0.html
LECTOR:
Zu den Besuchsmodalitäten des EuGH steht auf dessen Internetseite zu lesen:
--- Zitat ---Der Gerichtshof der Europäischen Union empfängt in Luxemburg jährlich etwa 4000 Juristen [...] Darüber hinaus besuchen jedes Jahr etwa 10000 weitere Besucher (...) den Gerichtshof.
Die vom Referat Seminare und Besuche organisierten Besuche sind kostenlos und werden in allen Amtssprachen der Europäischen Union durchgeführt. Besuche beim Gerichtshof sind nur während der Sitzungszeiten möglich.
Einzelbesucher, die an einer öffentlichen Sitzung des Gerichtshofs oder des Gerichts teilnehmen wollen, sollten sich am Besuchereingang (Plan) einfinden und im Besitz ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins sein, um eine Ausweiskarte erhalten zu können. Die öffentlichen Sitzungen beginnen im Allgemeinen um 9.30 Uhr. Es empfiehlt sich, spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung einzutreffen. Es steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung, und eine Reservierung ist nicht möglich. Während der Sitzung sind die Besucher gehalten, die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu beachten. Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich. Zur Auswahl der Sitzung konsultieren Sie bitte den Sitzungskalender.
--- Ende Zitat ---
Quelle:https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7019/de/
LECTOR:
Für die Teilnahme an Verhandlungen des EuGH steht auf dessen Internetseite zu lesen:
--- Zitat ---Öffentliche Sitzungen
Besucher können an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen, die in den Sitzungswochen abgehalten werden. Die Sitzungen finden in der Regel dienstags, mittwochs und donnerstags statt und beginnen um 9.30 Uhr. Sie sind von unterschiedlicher Dauer. Zur Auswahl der Sitzung konsultieren Sie bitte den Sitzungskalender.
Besuchergruppen, die eine mündliche Verhandlung in ihr Programm aufnehmen wollen, werden gebeten, sich über die Sitzungsperioden zu informieren.
Der Besucherdienst bestimmt die Sitzung, an der die Besucher teilnehmen werden, anhand von Kriterien wie den Interessen der Gruppe, der Aufnahmekapazität der Sitzungssäle, der Zahl der für den Besuchstag vorgesehenen Besucher, der Verfahrenssprache usw.
Für angemeldete Gruppen wird grundsätzlich in die Amtssprachen der Europäischen Union gedolmetscht.
In der Sitzung sind die Besucher gehalten, die beim Gerichtshof geltenden Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln zu beachten.
Es kann vorkommen, dass eine Sitzung aufgehoben oder verschoben wird. In diesem Fall wird vom Besucherdienst ein Ersatzprogramm vorgeschlagen.
--- Ende Zitat ---
Quelle:https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_22322/audiences-publiques
pinguin:
Danke für die Info; ist nicht ausgeschlossen, daß das dann auch ordentlich kracht.
Rubrik "Staatliche Beihilfe"
--- Zitat ---Staatliche Beihilfen
Rittinger u.a.
Gerichtshof - Vierte Kammer
--- Ende Zitat ---
Angesetzt ist die Verhandlung aber auf 09:00 Uhr; man sollte also spätestens 08:45 Uhr dort anwesend sein.
--- Zitat ---Mittwoch 04/07/2018
09:00
--- Ende Zitat ---
Schon mal darüber nachgedacht?
--- Zitat ---Jede Person, die ein Interesse am Ausgang eines beim Gericht anhängigen Rechtsstreits geltend machen kann, sowie die Mitgliedstaaten und die Unionsorgane können dem Verfahren als Streithelfer beitreten.
--- Ende Zitat ---
Gericht -> Verfahren
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7033/de/
noGez99:
Ah, sehr interessant. Für alle die von einer Zwangsvollstreckung bedroht werden:
--- Zitat ---Verfahren der einstweiligen Anordnung
Eine Klage beim Gericht führt nicht dazu, dass der Vollzug der angefochtenen Handlung aufgeschoben wird. Das Gericht kann allerdings ihren Vollzug aussetzen oder andere einstweilige Anordnungen treffen. Der Präsident des Gerichts oder gegebenenfalls der Vizepräsident entscheidet über einen entsprechenden Antrag durch Beschluss, der mit Gründen zu versehen ist.
Einstweilige Anordnungen werden nur getroffen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
* Die Klage muss auf den ersten Blick begründet erscheinen.
* Der Antragsteller muss die Dringlichkeit der Anordnungen, ohne die ihm ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen würde, darlegen.
* Die einstweiligen Anordnungen müssen einer Abwägung der Interessen der Parteien und des allgemeinen Interesses Rechnung tragen.Der Beschluss hat vorläufigen Charakter und greift der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache in keiner Weise vor. Er kann mit einem Rechtsmittel an den Vizepräsidenten des Gerichtshofs angefochten werden.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7033/de/#proced
Aber wie stellt man da einen Antrag?
begründet erscheinen: Beihilfe nicht angemeldet
Dringlichkeit, Schaden: ZV. Verletzung der Charta usw.
allgemeinen Interesses: ZV einstellen, das Geld landet eh auf dem Sperrkonto. Ökonomischer für die Gemeinschaft, erst nach dem Urteil zu vollstrecken
Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Antrag auf einstweilige Anordnung beim EuGH Luxembourg“
aus Gründen der Übersicht in einem eigenen Thread behandeln.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
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