Aktuelles > Aktuelles
EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
maikl_nait:
Hallo!
@noGez99, MarkusKA
Gehe ich recht in der Annahme, daß es sich um ein Vorlageverfahren handelt, und nicht um ein Klageverfahren?
"Fragesteller" ist das LG Tübingen, die dortigen Kläger sind am EuGH also indirekt vertreten und könnten demzufolge nicht selber Anträge stellen.
On-topic:
Ich weiß nicht, wie viele Besucher reingelassen werden, aber die Anzahl Anfragen dokumentiert das Interesse. Also schön nachfragen (meine Anfrage haben sie auch schon). Vielleicht gibt es einen größeren Saal, wer nicht reinkommt, nimmt am spontanen "Picknick" teil. ;)
MfG
Michael
Kurt:
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Boulevard Konrad Adenauer Kirchberg
2925 Luxemburg
Tel.: (00352) 4303-1
Fax: (00352) 4303-2600
Quelle: https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/gerichtshof-der-europaeischen-union-eugh/
Die vierte Kammer hat am 04.07.2018 ab 09:00 Uhr ZWEI Termine!?
Wie soll das funktionieren?
Die vierte Kammer hat um 11:30 Uhr den nächsten Termin; d. h. es stehen max. 2,5 Std zur Verfügung um den Fragenkatalog - also die 7 Vorlagefragen - zu beantworten:
Tourniquet:
--- Zitat von: pinguin am 16. Juni 2018, 20:53 ---
Schon mal darüber nachgedacht?
--- Zitat ---Jede Person, die ein Interesse am Ausgang eines beim Gericht anhängigen Rechtsstreits geltend machen kann, sowie die Mitgliedstaaten und die Unionsorgane können dem Verfahren als Streithelfer beitreten.
--- Ende Zitat ---
Gericht -> Verfahren
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7033/de/
--- Ende Zitat ---
@Pinguin,
Art. 119 EuGHVfO zum Anwaltszwang müsste entsprechend gelten:
--- Zitat ---(1) Die Parteien können nur durch ihren Bevollmächtigten oder Anwalt vertreten werden.
(2) Die Bevollmächtigten und Anwälte haben bei der Kanzlei eine amtliche Urkunde oder eine Vollmacht der Partei, die sie vertreten, zu hinterlegen.
(3) Anwälte, die als Beistand oder Vertreter einer Partei auftreten, haben bei der Kanzlei außerdem einen Ausweis zu hinterlegen, mit dem ihre Berechtigung, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des EWR-Abkommens aufzutreten, bescheinigt wird.
(4) Werden diese Papiere nicht hinterlegt, so setzt der Kanzler der betroffenen Partei eine angemessene Frist zur Beibringung der Papiere. In Ermangelung einer fristgemäßen Beibringung entscheidet der Gerichtshof nach Anhörung des Berichterstatters und des Generalanwalts, ob die Nichtbeachtung dieser Förmlichkeit die formale Unzulässigkeit der Klageschrift oder des Schriftsatzes zur Folge hat.
--- Ende Zitat ---
Wenn man dann noch einen EU-Anwalt benötigt, könnte es dann doch recht teuer für den Streithelfer werden...
Dauercamper:
--- Zitat von: Tourniquet am 17. Juni 2018, 17:44 ---Wenn man dann noch einen EU-Anwalt benötigt, könnte es dann doch recht teuer für den Streithelfer werden...
--- Ende Zitat ---
Ja, die Rede ist aber von einem Bevollmächtigten ODER Anwalt. Ein Bevollmächtigter ist eine neutrale Person und die Vollmacht. Einen Anwaltszwang sehe ich da nicht. Da könnte man höchstens noch recherchieren, welche Vorgaben es für zugelassene Bevollmächtigte gibt?
:)
interessieren würde mich das schon
:)
Markus KA:
--- Zitat von: Kurt am 17. Juni 2018, 14:08 ---Die vierte Kammer hat am 04.07.2018 ab 09:00 Uhr ZWEI Termine!?
Wie soll das funktionieren?
--- Ende Zitat ---
Der erste Termin ist beschrieben mit "Urteil", evtl. Urteilsverkündung?
Der zweite Termin ist beschrieben mit "mündliche Verhandlung"
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln