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Autor Thema: Publikumsaktion "Mitmischen" - Sagen Sie dem BR Ihre Meinung!  (Gelesen 12218 mal)

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  • Beiträge: 1.202
Danke, Herr Frenzel, daß Sie hiermit bestätigt haben, daß der "Rundfunkbeitrag" kein "Beitrag" im finanzverfassungsrechtlichen Sinne ist. Denn wenn alle "Nutznießer" sind und alle zahlen müssen, dann gibt es logischer Weise keinen einer einzelnen Person konkret zurechenbaren Sondervorteil, der sie von denjenigen, die diesen Vorteil nicht haben, unterscheiden und damit eine "Beitragspflicht" begründen würde.

Es ist ja noch viel schlimmer:
Die "Beiträge" der befreiten Nichtzahler müssen von den Zahlern mitgetragen werden! Der "solidarische Beitrag" kann daher finanzverfassungsrechtlich niemals ein Beitrag sein. Einen Sondervorteil für die Zahler gegenüber den Nichtzahlern muss mir erstmal jemand erklären...


Edit "Bürger":
Bitte hier keine vertiefende Mehrfachdiskussion des im Forum bereits behandelten Themas der Finanzierung der Befreiten - siehe bitte u.a. unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 17:05 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Diesem Einwand kann ich, ehrlich gesagt, nicht so ganz folgen.
Es ist typisch für ein Solidarmodell, dass diejenigen, die finanziell besser gestellt sind, für diejenigen mitzahlen, die es sich nicht leisten können.
(Vgl.: Das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung, https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72358/solidarprinzip?p=all)
Es widerspricht darum nicht dem Beitragscharakter, dass jemand, der es sich nicht leisten kann, von der Zahlung befreit wird. Da die Leistung aber dennoch finanziert werden muss, werden die Kosten auf die anderen umgelegt.

Das Problem beim Rundfunkbeitrag ist dagegen folgendes: Auch die Nichtnutzer müssen zahlen, also gerade diejenigen, denen keinerlei Vorteil unterstellt werden kann. Warum: Weil behauptet wird - völlig unbegründet, wie ich meine - dass alle einen Vorteil aus dem örR hätten, auch dann, wenn sie nicht schauen/hören. Blödsinn, der wie vieler Blödsinn von unseren Politikern hirnlos nachgeplaudert wird.

Auch sind die Befreiungstatbestände für eine Abgabe, die alle trifft, ebenso wie die absolut gleiche Beitragshöhe (bis auf die Ausnahmen derjenigen, die "nur" einen Drittel-Beitrag zahlen müssen) nicht mit der Finanzverfassung vereinbar. Eine Abgabe, die alle trifft, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung bzw. ohne eine Nutzungsabsicht, muss sich zumindest relativ am Einkommen des Zahlungspflichtigen orientieren.
Darum hat der wissenschaftliche Beirat der Finanzen vor dem BVerfG auch zu recht davon gesprochen, dass der Rundfunk durch den "Rundfunkbeitrag" fehlfinanziert wäre. Die Abgabe müsste als Zwecksteuer erhoben werden - zumindest soweit man das Märchen vom Nutzen für alle teilen will -, so dass zumindest diejenigen automatisch befreit würden, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, d.h. alle Studenten ohne BaFög, alle Renter mit Minirenten etc.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 17:04 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

l

lex

  • Beiträge: 223
Mitschrift einiger Fragen:
...
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Genau, das ist ein Telemedienangebot, wie das im Rundfunkrechtsdeutsch heißt, das gesetzlich beauftragt ist und natürlich finanziert werden muss..."

Huch? Wo bitte ist eine App im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben oder gar beauftragt? Ist das nicht eher so, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk das einfach macht und dann einfach sagt, das gehört dazu?


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  • IP logged

v
  • Beiträge: 1.202
Diesem Einwand kann ich, ehrlich gesagt, nicht so ganz folgen.

Mit einem "Beitrag" wird ein individuell zurechenbarer Vorteil abgegolten - nicht mehr und nicht weniger. Vergleicht man das z.B.mit Straßenausbaubeiträgen, wird es recht deutlich: Bebeitragt wird dort nur der individuell zurechenbare Vorteil. Der Vorteil für die Allgemeinheit ist durch eben diese zu tragen und nicht durch den Bebeitragten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 16:47 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
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Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Es ist ja noch viel schlimmer: Die "Beiträge" der befreiten Nichtzahler müssen von den Zahlern mitgetragen werden!

Nö, so schlimm ist das nicht, weil eine Milchmädchenrechnung. Diese für sich sozial hochgepriesenen Befreiungen sind doch als Verlust eh unter Ulk verbucht und nur Peanuts in der wahnsinnigen Gesamtsumme. Das wird milde lächelnd weg gesteckt, wenn man damit nur etwas mehr Ruhe in das Chaos des aus allen Ecken drohenden Widerstandes bekommt. Zudem ist doch eh keine klare Größe vorhanden, mit was der örR pro Zahler rechnet. Die nehmen halt was kommt und jammern trotzdem rum, es ist immer zu wenig. Eine klare Größe des Ertrages pro Zahler ist auch ohnehin nicht möglich, da ja wie allseits bekannt nicht nach Personen/Zahlern sondern nach Wohnungen/Haushalten gerechnet wird/werden kann. In der Wohnung als Bezugsgröße können sich aber nur ein Single oder auch "tausend" ;D WG-Bewohner nieder gelassen haben. Keine Definition, nur schlabber, blubber Glitschi. Wie hier schon oft genug erwähnt, ist ein Vergleich pro Zahler/Nichtzahler/Wohnung daher eh nicht möglich und mündet in solch seltsamen Behauptungen wie siehe Zitat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 17:04 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

v
  • Beiträge: 1.202
Nö, so schlimm ist das nicht, weil eine Milchmädchenrechnung. Diese für sich sozial hochgepriesenen Befreiungen sind doch als Verlust eh unter Ulk verbucht und nur Peanuts in der wahnsinnigen Gesamtsumme.
...

Die Befreiungen mögen für den Einen oder Anderen Peanuts sein, sind aber eben keine "Verluste".

Am Ende steht immer Summe X ("bedarfsgerechte Finanzierung"). Ob die nun auf 40 Mio. Wohnungsinhaber, 80 Mio. Einwohner oder auf 30 Mio Beitragszahler verteilt wird, ändert nichts an der Summe.

...und in Anbetracht der wahnsinnigen Endsumme von 8 Milliarden sind 17 fuffzich auch nur Peanuts - worüber regen wir uns also auf? Ist doch nicht so schlimm!  :o


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Bremische Verfassung:
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Huch? Wo bitte ist eine App im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben oder gar beauftragt? Ist das nicht eher so, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk das einfach macht und dann einfach sagt, das gehört dazu?

Eine "App" ist Software, heute noch vor allem für Smartphones. Mit der App des BR sollen dessen Programme auf diesen Geräten nutzbar gemacht werden. Wer braucht das? Es wird doch immer gesagt, dass in Smartphones ein Radio enthalten ist. Zwar trifft das nicht zu und es gibt sicher Gründe, dass man ein Telefon nutzt, dass kein Radio enthält. Man darf aber doch von den Sendern wohl Konsistenz von Behauptungen und Aktionen erwarten. Wenn man behauptet, dass Smartphones Rundfunk empfangen können, dann braucht es keine App.

Sollte der BR eines Tages die Wasserleitungen modulieren können, so dass beim spülen der Toilette das Programm von Bayern 3 ertönt, würden die "Macher" für solchen Nonsense vermutlich auch die Hand aufhalten. Und selbst für Wasserleitungen ohne diesen Schnickschnack würden die dann sicher einen "Rundfunkbeitrag" verlangen, wegen der "Möglichkeit".

Auch ein Beitrag für Kuhställe ist im Grunde haarsträubend, selbst wenn es sich natürlich um Betriebsgebäude handelt. Diese sind aber für Nutztiere errichtet, nicht für Menschen. Mit welcher Begründung werden für menschenleere Umspannwerke, Trafostationen der Infrastruktur der Wasserver- und Abwasserentsorgung usw. "Rundfunkbeiträge" verlangt? Wie kann man dort einen "Nutzen" vom Rundfunk haben, wenn sich dort normalerweise kein Mensch aufhält? Eigentlich nur, weil man im ÖR-Rundfunk vor lauter Gier den Hals nicht voll kriegt. Das ist ekelhaft!

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 16:46 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 1.456
Zitat
Mit welcher Begründung werden für menschenleere Umspannwerke, Trafostationen der Infrastruktur der Wasserver- und Abwasserentsorgung usw. "Rundfunkbeiträge" verlangt?

Es wird kein Rundfunkbeitrag erhoben, da kein Arbeitsplatz:


§5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
 ...
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
 1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
 2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
 3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits
 ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Quelle: RBSTV

Was natürlich die Frage aufwirft, ab wann ist ein Arbeitsplatz eingerichtet? Ist in dem Kuhstall ein Arbeitsplatz eingerichtet?
Ist bei monatlicher Wartung im Umspannwerk ein Arbeitsplatz eingerichtet?
Ein Hoch auf die Verwaltungsvereinfachung!
Mit Abomodell oder Steuerfinanzierung wäre das nicht passiert.

Thementreue:
Wer das Thema weiterdiskutieren will, sollte einen neuen Thread aufmachen, oder hier wenn es passt:
Begriff: Betriebsstätte
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16936.msg111924.html#msg111924


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 17:01 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Auch ein Beitrag für Kuhställe ist im Grunde haarsträubend, selbst wenn es sich natürlich um Betriebsgebäude handelt. Diese sind aber für Nutztiere errichtet, nicht für Menschen. Mit welcher Begründung werden für menschenleere Umspannwerke, Trafostationen der Infrastruktur der Wasserver- und Abwasserentsorgung usw. "Rundfunkbeiträge" verlangt? Wie kann man dort einen "Nutzen" vom Rundfunk haben, wenn sich dort normaler Weise kein Mensch aufhält? Eigentlich nur, weil man im ÖR-Rundfunk vor lauter Gier den Hals nicht voll kriegt. Das ist ekelhaft!

Die andere Seite ist die der Leute, die so etwas mit sich machen lassen. Das ist für mich noch besorgniserregender, denn: gegen Machtbestrebungen und Gier musste sich das Volk schon immer wehren. Das ist nichts Neues. Mit der "Einführung" der Nachkriegsdemokratie haben sich alle zufrieden zurückgelehnt und vergessen, dass Machtbestrebungen und Gier nicht schon alleine damit abgeschafft wurden. Wir sind gerade in einem "öffentlich rechtlichen" Propagandamediensystem aufgewacht, das uns bereits über Jahrzehnte unbemerkt auf neue totalitäre Strukturen vorbereitet hat, (und sei es durch Unterlassung) bzw. die alten nie abgelegt hat. Den Menschen hier wurde nie wirklich anerzogen, dass es ein natürlicher Reflex des Menschen ist, sich gegen idiotische Regelungen und Gesetze zu wehren. Das ist - besonders in Deutschland - immer was Besonderes geblieben. (Deswegen gibt es medial auch so bekloppte Begriffe wie "Der GEZ-Rebell", als wenn da schon ein Freiheitskämpfer sein Leben aufs Spiel setzt) Die Gläubigkeit an die Mächtigen im Land wurde mit der "Demokratie" eher grösser: nun waren ja "die Richtigen" an der Macht. Und das Märchen wird uns von den öffentlich rechtlichen bis heute erzählt. Der Kuhstall wird bebeitragt und das ist richtig so - sonst würden die mächtigen ör Anstalten nicht überleben. Man kann solange "mitmischen" bis man ihnen auf die Füsse tritt. Und das geht ziemlich schnell. So ekelhaft das Verhalten der "da oben" ist -  so krank ist es aber auch, sich nicht dagegen zu wehren, wenn man es erkannt hat!

Macht erkennt man daran, dass sie Anordnungen geben und durchsetzen kann. Totalitäre Macht erkennt man daran, dass sie Anordnungen geben und durchsetzen kann, die dem "gesunden Menschenverstand" (Kuhställe als typischer Rundfunkgeräteraum) auch völlig widersprechen können, aber die dem Machterhalt dienen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 16:44 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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