@Dauercamper: jo, wenn der in der Tat kuriose Fall eintreten würde, wäre der Lack des BVerfG als "Hüter der Verfassung" endgültig perdu.
Das BverfG sieht sich auch als Bewahrer des sozialen Friedens. Der ist nicht dadurch gefährdet, weil ein paar Kläger keine Haushaltsabgabe zahlen wollen. Der Großteil der Bevölkerung ist anderer Meinung
Es ist m. E. erstaunlich dass viele Mitbürger tatsächlich glauben, dass aus Karlsruhe immer eine Erlösung von gesetzlichen Übeln kommt.
Ja, viele verstehen auch nicht, dass das GG nicht eine Art "Obergesetz" ist, sondern ein Rechtsrahmen und in dem Rechtsrahmen werden die anderen Gesetze "konstruiert" und ausgeführt. Der Rechtsrahmen des GG ist aber nicht starr, sondern flexibel. Es gibt Entscheidungen, die den Rechtsrahmen "dehnen" und solche, die den Rechtsrahmen brechen würden.
Als ob Juristen mit Menschenverstand urteilen. Das kann mal sein, wird dadurch aber sicher nicht zur Regel.
ohweia ! Der menschliche Verstand ist keine juristische Richtgröße. Es gibt nicht nur Gesetze, sondern auch noch Kommentierungen. Bei der Urteilsfindung werden die verschiedenen Interessen und Rechtspositionen gegeneinander abgewogen und dann Gesetze entsprechend ihrer Kommentierungen interpretiert und ausgelegt. Was dann dabei herauskommt, ist selten mit dem "menschlichen Verstand" vereinbar, bzw. widerspricht dem eigenen Rechtsempfinden.
übrigens: Durch den EuGH wird sehr wahrscheinlich die Verantwortung von der Judikative, an die Legislative zurück verschoben. Also dort hin, wo das Problem seinen Ursprung hat. Das BverfG sieht sich ohnehin nicht als "Reparaturbetrieb" für lausige Gesetze.