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Autor Thema: EU-Vorlagepflicht für BVerwG und Landesverfassungsgerichte  (Gelesen 11433 mal)

c
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Der Verstoß gg. den gesetzlichen Richter wurde zumindest von einer Partei gerügt.

Was wenn es auch das BVerfG einfach wegwischt? Gute Frage... Hier merkt man, wie gering der effektive Rechtsschutz der EU-Bürger im Zweifel tatsächlich ist. Es gibt kein offizielles Verfahren, das der deutsche Bürger gegen den Willen "seiner" Gerichte nutzen könnte, um EU-Recht durchzusetzen. Bisher hat der EuGH alle direkten Klagen von Bürgern abgeblockt, die nicht ins Schema passten.

Eine EU ist eben nur so gut wie ihre Staatsverträge.

"Im vorliegenden Fall" ist es nicht mehr so relevant. Der EuGH wird bereits am 4.7. (also in zweieinhalb Wochen) darüber verhandeln! Hier wird man sicher aus den Kommentaren der Richter etwas dazu ableiten können. Und das, was ich vom EuGH in den vergangenen 2 Jahren zu EU-Beihilfen in Rundfunksachen gelesen habe, widerspricht der Meinung des BVerwG diametral. Es ist so, wie es noGez99 dargestellt hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das BVerfG den Spruch des EuGH abwartet. Womöglich haut es die Entscheidung noch diesen Monat raus, um dem EU-Verfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Es wäre das Klügste..






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D
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Der Verstoß gg. den gesetzlichen Richter wurde zumindest von einer Partei gerügt.

Was wenn es auch das BVerfG einfach wegwischt? Gute Frage... Hier merkt man, wie gering der effektive Rechtsschutz der EU-Bürger im Zweifel tatsächlich ist. Es gibt kein offizielles Verfahren, das der deutsche Bürger gegen den Willen "seiner" Gerichte nutzen könnte, um EU-Recht durchzusetzen. Bisher hat der EuGH alle direkten Klagen von Bürgern abgeblockt, die nicht ins Schema passten.

Niemand kontrolliert das BverfG und wo sind denn die Kläger gewesen, die ihren Fall vor den EuGH vorgebracht hatten und abgelehnt wurden ?

"Im vorliegenden Fall" ist es nicht mehr so relevant. Der EuGH wird bereits am 4.7. (also in zweieinhalb Wochen) darüber verhandeln! Hier wird man sicher aus den Kommentaren der Richter etwas dazu ableiten können. Und das, was ich vom EuGH in den vergangenen 2 Jahren zu EU-Beihilfen in Rundfunksachen gelesen habe, widerspricht der Meinung des BVerwG diametral. Es ist so, wie es noGez99 dargestellt hat.

und der Meinung der Verfassungsgerichtshöfe auf Landesebene, in 2 Fällen  8)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das BVerfG den Spruch des EuGH abwartet. Womöglich haut es die Entscheidung noch diesen Monat raus, um dem EU-Verfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Es wäre das Klügste..

Oh, du meinst, die wollen sich noch selbst die Pfoten verbrennen, am heißen Eisen ? Wenn der EuGH den BS als EU-rechtswidrig einstuft, dann braucht es das BverfG auch nicht mehr. Kurios wäre es, wenn hinterher, dass BverfG das"Konstrukt" noch als verfassungskonform bezeichnen würde.  ;)


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c
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Genau. Deswegen kann es das nicht.  >:D



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@cook: gut zu wissen. Ich bin gespannt, ob das für den weiteren Gang eine Rolle spielen wird.

@Dauercamper: jo, wenn der in der Tat kuriose Fall eintreten würde, wäre der Lack des BVerfG als "Hüter der Verfassung" endgültig perdu. Es ist m. E. erstaunlich dass viele Mitbürger tatsächlich glauben, dass aus Karlsruhe immer eine Erlösung von gesetzlichen Übeln kommt. Als ob Juristen mit Menschenverstand urteilen. Das kann mal sein, wird dadurch aber sicher nicht zur Regel.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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@Dauercamper: jo, wenn der in der Tat kuriose Fall eintreten würde, wäre der Lack des BVerfG als "Hüter der Verfassung" endgültig perdu.

Das BverfG sieht sich auch als Bewahrer des sozialen Friedens. Der ist nicht dadurch gefährdet, weil ein paar Kläger keine Haushaltsabgabe zahlen wollen. Der Großteil der Bevölkerung ist anderer Meinung  ;)

Es ist m. E. erstaunlich dass viele Mitbürger tatsächlich glauben, dass aus Karlsruhe immer eine Erlösung von gesetzlichen Übeln kommt.

Ja, viele verstehen auch nicht, dass das GG nicht eine Art "Obergesetz" ist, sondern ein Rechtsrahmen und in dem Rechtsrahmen werden die anderen Gesetze "konstruiert" und ausgeführt. Der Rechtsrahmen des GG ist aber nicht starr, sondern flexibel. Es gibt Entscheidungen, die den Rechtsrahmen "dehnen" und solche, die den Rechtsrahmen brechen würden.

Als ob Juristen mit Menschenverstand urteilen. Das kann mal sein, wird dadurch aber sicher nicht zur Regel.

ohweia ! Der menschliche Verstand ist keine juristische Richtgröße. Es gibt nicht nur Gesetze, sondern auch noch Kommentierungen. Bei der Urteilsfindung werden die verschiedenen Interessen und Rechtspositionen gegeneinander abgewogen und dann Gesetze entsprechend ihrer Kommentierungen interpretiert und ausgelegt. Was dann dabei herauskommt, ist selten mit dem "menschlichen Verstand" vereinbar, bzw. widerspricht dem eigenen Rechtsempfinden.
 :)

übrigens: Durch den EuGH wird sehr wahrscheinlich die Verantwortung von der Judikative, an die Legislative zurück verschoben. Also dort hin, wo das Problem seinen Ursprung hat. Das BverfG sieht sich ohnehin nicht als "Reparaturbetrieb" für lausige Gesetze.


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Ja, viele verstehen auch nicht, dass das GG nicht eine Art "Obergesetz" ist, sondern ein Rechtsrahmen und in dem Rechtsrahmen werden die anderen Gesetze "konstruiert" und ausgeführt. Der Rechtsrahmen des GG ist aber nicht starr, sondern flexibel. Es gibt Entscheidungen, die den Rechtsrahmen "dehnen" und solche, die den Rechtsrahmen brechen würden.
Dieser Rechtsrahmen des Grundgesetzes wird punktuell durch jenen Rechtsrahmen ergänzt, welcher durch den Wortlaut der internationalen Verträge geschaffen wird, die kraft Grundgesetz Teil des Bundesrechtes sind, wie bspw. die EMRK, bei der Art. 10 eine Präzisierung des Art. 5 GG darstellt.

Zitat
Art 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Übrigens auch hier die Vorlagepflicht ans BVerfG:

Zitat
Art 100
[...]
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
[...]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Dementsprechend sind auch die europäischen Verträge Teil des Bundesrechtes, die ihrerseits ja festlegen, daß nur der Europäische Gerichtshof über das Recht der Europäischen Union entscheiden darf.


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