Rheinland-Pfalz:
Landtagsdrucksachen zum LDSG:
Drucksache 17/5703 vom 16.03.2018, Link:
https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5703-17.pdfLandtagsdrucksache zum Landesgesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungs-
staatsvertrag (21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), Drucksache 17/5369, vom 09.02.2018, Link:
https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5369-17.pdfBaden-Württemberg:Gesetzentwurf der Landesregierung vom
19.04.2018Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts und sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679; vom 19.04.2018, Link:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3930_D.pdfDazu Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses, (
Ausgegeben 12.06.2018) Drucksache 16/4168, Link:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4186_D.pdfErste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts und sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU)2016/679 Drucksache 16/3930 fand am Mittwoch den 09. Mai 2018 statt, 62. Sitzung. Beginn der Sitzung war 10.02 Uhr und die Mittagspause dauerte von 13.51 - 15.01 Uhr ... , Plenarprotokoll 16 /62; Link:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Plp/16_0062_09052018.pdfAm 06. Juni 2018 wurde das Gesetz dann beschlossen, Gesetzesbeschluss des Landtags, Drucksache Drucksache 16/4203; Link:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4203_D.pdfBaden-Württemberg:
Landesdatenschutzgesetz (LDSG) neuAnmerkung: noch nicht veröffentlicht
§ 25 Aufgaben und Befugnisse(1) Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 im Geltungsbereich dieses Gesetzes, es sei denn, besondere Vorschriften regeln eine andere Zuständigkeit. Sie oder er ist zugleich
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz für nichtöffentliche Stellen nach § 40 des Bundesdatenschutzgesetzes.
...
§ 27 Rundfunkbeauftragte oder Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz(1) Der Südwestrundfunk ernennt für die Dauer von sechs Jahren eine Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz oder einen Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz, die oder der für alle Tätigkeiten des Südwestrundfunks und seiner Beteiligungsunternehmen nach § 16c Absatz 3 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages an Stelle der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist. Die Ernennung erfolgt durch den Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats. Die zweimalige Wiederernennung ist zulässig.
Na Mensch, dollet Ding! 2 Aufsichtsbehörden in einem Gesetz, eine "staatliche" und eine "staatsferne SWR-Scheinheiligkeitsbehörde" Art. 51 DSGVO", die ihre "Aufsicht" auch nach Rheinland-Pfalz "datenschutzrechtlich, scheinheilig abstrahlt". Keine Änderung "SWR-Inquisitor S TV".
Landesmediengesetz (LMedienG); Link:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MedienG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true § 49 Datenschutz im Bereich des privaten Rundfunks
§ 50 Datenschutzkontrolle(1) Zuständige Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Bereich des privaten Rundfunks ist, soweit die Datenverarbeitung nicht zu eigenen journalistischen Zwecken erfolgt, der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Verstöße teilt die Aufsichtsbehörde der Landesanstalt mit.
Hahaha! Welche Aufsichtsbehörde, die "Scheinheilige" oder die "Staatliche"?
Ick würde zu gerne die Gesichter bei der Kommission sehen, wenn die Meldungen über die Aufsichtsbehörden DE eingehen!
Watt machen die denn da in DE?
Wieviele Aufsichtsbehörden brauchen die denn?
Haben die etwa ein Datenschutzproblem in DE?
Nöö, alleet jut!
In DE sind nur gerade wieder 70,1 Millionen Meldedatensätze nach Kölle unterwegs!
Der Inquistor von Kölle, will die Wohnungsünder_innen "befragen".
Das muss ja nun "datenschutzrechtlich scheinheilig beaufsichtigt" werden!
Das ist so schlecht!
Ihr miesen ARD ZDF Deutschlandradio VolXstrecker!
Dafür brennt ihr jetzt in der Datenschutz-Hölle!