@Zeitungsbezahler
Nun mal nicht Wunschdenken und haltlose Behauptungen durcheinander werfen!
Solches Niveau kommt mir sonst nur auf Facebook und anderen Müllseiten unter.
Und weil es hier im Forum eigentlich zumeist etwas seriöser zugeht, will ich mich darüber auslassen.
Irgendwie hat der Kumpel seinen Laden nicht im Griff, wenn er nicht genau beziffern kann, wie hoch Aufwand und Nutzen sind...
Gegen diese Feststellung läßt sich nicht wirklich etwas einwenden - diese Spezies soll ja in Behörden besonders gut gedeihen.
Es wäre ein Leichtes, sämtliche Anträge zurückzuweisen oder liegenzulassen...
Klar kann die Stadt Merseburg die Vollstreckungsanliegen des Mitteldeutschen Rundfunks respektive des "Beitragsservices" zurückgeben (
und nicht etwa "zurückweisen"!); dafür muß sie aber immer triftige Gründe gegenüber dem MDR bzw. den BS liefern.
Schließlich ist die Stadt Merseburg im konkreten Fall
die vom Gesetz benannte Vollstreckungsbehörde, und das Begehr des MDR bzw. BS auf die Eintreibung seiner
öffentlich-rechtlichen Forderungen ist legitim.
Allerdings: Beim bewußten "Liegenlassen" dürfen sich die Beamten bzw. Behördenmitarbeiter
nicht erwischen lassen - warum sollen z.B. ausbleibende Abwasser- oder Müllgebühren streng eingetrieben werden, dieser "Rundfunkbeitrag" aber nicht? Zwar hätten Beitragsverweigerer wie ich das gerne, aber das Gesetz sieht so eine Prioritätenliste nicht vor.
... denn die Anstalt hat eben keinen Rechtsanspruch auf die Vollstreckung...
Sehr wohl hat die Anstalt einen Rechtsanspruch auf Vollstreckung! Sie ist vom Gesetzgeber entsprechend dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beauftragt, die Zwangsgelder in allen zulässigen Spielarten einzutreiben, und die Vollstreckung ist dort sogar ausdrücklich genannt. Das Ganze nennt sich
"Verwaltungsvollstreckung". Das ist etwas ganz anderes als z.B. das Eintreiben von privaten Forderungen.
... im Übrigen behauptet ja die Rundfunkanstalt selbst, eine Behörde zu sein...
Ob vom MDR solche Behauptungen nachweisbar sich, weiß ich zwar nicht, aber mir sind schon mehrere Schriftstücke untergekommen, in denen Mitarbeiter von Landesrundfunkanstalten tatsächlich explizit behaupteten, "LRA X ist eine Behörde" oder "LRA Y hat behördliche Funktionen", oder dergleichen mehr. Letztendlich ist das nur Blödheit von diesen Mitarbeitern. Sie hätten besser die Definition von
"öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt" zitieren sollen - diese sind auch in sämtlichen Internetauftritten der Staatssender zu finden. Durch diese Eigenschaft "öffentlich-rechtlich" fallen den LRA nämlich bestimmte Rechte zu.
... da können sie schließlich selbst vollstrecken...
Nein, eben weil die Anstalt
KEINE Behörde ist, kann sie auch nicht selbst vollstrecken, sondern muß den ihr vorgegebenen Weg einhalten, und beim Geldeintreiben muß sie sich an die zuständige Vollstreckungsbehörde wenden.
... mit dem Argument könnte jeder Landrat seine Behörden mit ihren eigentlichen Aufgaben betraut lassen...
Tut mir leid, aber hier bleibt dunkel mir der Sinn...
Was soll denn mit dieser Bemerkung zum Ausdruck gebracht werden?
Ich schreibe das Ganze nicht etwa deshalb so ausführlich, weil ich Fan dieses Systems der Finanzierung von Propagandaschleudern bin (das sind für mich nämlich diese "ÖRR") -
das blanke Gegenteil ist der Fall. Aber wenn ich irgendetwas dagegen tun will, muß ich als Voraussetzung die Spielregeln kennen, nach denen gegen das GEZ-System gehauen und gestochen werden kann und darf. Schließlich will ich mich dabei nicht gegen Recht und Gesetz stellen - zumindest sollte ich mich dabei nicht erwischen lassen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Zwangszahlung zu vermeiden; das ist in diesem Strang aber nicht das Thema.
Edit "Bürger" - einschränkende Hinweise:
Es ist höchst fraglich, ob die Amts-/ Vollstreckungshilfe der örtlichen Vollstreckungsstellen für die Rundfunksender als "Tendenzbetriebe", für welche sich das "justizförmig ausgeprägte Verwaltungsverfahren verbietet", unter den neben dem RBStV existierenden Verwaltungsverfahrensregeln und gem. Grundgesetz überhaupt zulässig ist - nur muss dies den Vollstreckungsstellen und Gerichten unnachgiebig auf den Tisch genagelt werden - siehe hierzu u.a. unter
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden? ("Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg148288.html#msg148288
Lindner "Verwaltungsvollstreckungsgesetz f. d. Freistaat Sachsen: Kommentar" ("Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23748.0.html
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.0.html
DARÜBER gehören die Bürgermeister, Stadtkassen, Vollstreckungsstellen - und wohl auch die "Journalisten" - aufgeklärt. Dann kann sich der Stadtkämmerer auch mal um die Unzumutbarkeit der sehr wahrscheinlich nicht einmal kostendeckenden Knechtarbeit für die Rundfunkfürsten kümmern - und den Sumpf der jahrzehntelangen außerhalb jeglicher Rechtsordnung stehenden Rundfunk-Gewohnheitsrechte mal ordentlich ausmisten.
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau
"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.